Regatten 2022
Skiffweekend, SP 49er, 49erFX, 29er
17.9.-18.9.2022
UYC Wolfgangsee, im Auftrag des Österreichischen Segelverbandes
St. Gilgen
Ausschreibung
OeSV EDV Nummer 10708 und 10709
1. Regeln:
Die Veranstaltung unterliegt den Regeln, die in den „Wettfahrtregeln Segeln“ (WRS) festgelegt sind.
Zusätzlich gelten die Wettfahrtordnung des OeSV, die Allgemeinen Segelanweisungen des OeSV, die ergänzenden Segelanweisungen des UYC Wolfgangsees und diese Ausschreibung.
Sollten die Klassenbestimmungen nicht Höherwertiges vorschreiben, so gilt ISO-Norm 12402‑5 (oder gleichwertig) als Mindestanforderung für persönliche Auftriebsmittel. Die Verwendung von aufblasbaren Auftriebsmitteln (Automatikwesten) ist nur zulässig, wenn sie diese in den anzuwendenden Klassenvorschriften ausdrücklich erlaubt werden wird.
Es gelten die Bestimmungen der Anti-Doping-Regelungen von World Sailing und des Anti-Doping-Bundesgesetzes. Wegen Dopings suspendierte oder gesperrte Sportlerinnen und Sportler sowie Betreuungspersonen sind nicht zur Regatta Teilnahme an der Veranstaltung zugelassen.
Je nach aktueller Lage der Covid-19-Pandemie kann es für die Veranstaltung besondere Bestimmungen geben. Soweit sie die Teilnahmeberechtigung betreffen (z.B. negativer Covid‑19‑Test erforderlich), werden diese dann als Anhang zur Ausschreibung möglichst zeitgerecht veröffentlicht. Soweit sie das Verhalten bei der Veranstaltung betreffen (z.B. Abstände, Tragen eines MNS) werden diese als „Covid-19 Bestimmungen“ an der Tafel für Bekanntmachungen veröffentlicht und haben den Status einer Regel im Sinne der WRS. [DP]
Anhang T (Schlichtung) wird angewendet.
2. Werbung:
Boote können verpflichtet werden, vom Veranstalter gewählte und bereitgestellte Werbung anzubringen. [DP]
3. Teilnahmeberechtigung und Meldung:
3.1 Die Veranstaltung ist international offen für alle Boote der Klassen 49er, 49erFX und 29er, die im Bootsregister eines von World Sailing anerkannten Vereines eingetragen sind, den Klassenbestimmungen entsprechen und gegen Haftpflichtschäden versichert sind.
3.2 Die Steuerleute und Vorschoter*innen müssen Mitglied eines Verbandsvereins, Einzelmitglied des OeSV oder eines anderen von World Sailing anerkannten nationalen Verbandes sein.
3.3 Die Steuerleute müssen im Besitz der Junior-Regattalizenz oder des vom OeSV ausgestellten Bfa-Binnen oder eines Bodensee-Schifferpatents sein oder ein gleichwertiges Dokument eines ausländischen Verbandes vorlegen können.
3.4 Teilnahmeberechtigte Boote melden, indem sie bis zum 2.9.2022 das Online-Formular unter www.uyc-wolfgangsee.at ausfüllen.
3.5 Nachmeldungen werden bei einer Nachmeldegebühr von € 20 entgegengenommen, so sie rechtzeitig vor Ende der Registrierung einlangen.
3.6 Es gilt eine Mindestnennung von 10 Booten bei Meldeschluss (2.9.2022). Wird diese Mindestanzahl nicht erreicht, so kann die Veranstaltung abgesagt werden.
3.7 Ein Boot ist nur dann teilnahmeberechtigt, wenn es die Registrierung abgeschlossen und es die vorgesehenen Kontrollen der Ausrüstung durchlaufen hat, sowie alle Crewmitglieder den Haftungsausschluss (Haftung, Bilder, Daten) und die Unterwerfung unter die Anti-Doping Regularien und den die zugehörigen nationalen Spruchkörpern (ÖADR und unabhängige Schiedskommission) bei der Registrierung unterschrieben haben.
4. Meldegebühr:
Die Meldegebühr beträgt € 90.-, bar bei der Registrierung. Erfolgte die Meldung nach Nennschluss, so beträgt die Meldegebühr € 110.-
5. Registrierung:
Kontrolle von Messbrief, Haftpflichtversicherungsnachweis, OeSV-Mitgliedskarten und Segelführerschein; Ausgabe der Segelanweisungen:
17.9.2022 09:30 bis 11:00 im Regattabüro des UYC Wolfgangsees
6. Ausrüstungskontrolle:
Ausrüstungskontrollen können während der gesamten Veranstaltung durchgeführt werden.
7. Erstes Ankündigungssignal:
17.9.2022, 12:30
8. Letztes Ankündigungssignal:
Am 18.9.2022 wird, wenn die Serie bereits gültig zustande gekommen ist, kein Ankündigungssignal nach 15.30 Uhr gegeben.
9. Segelanweisungen:
Die Segelanweisungen sind bei der Registrierung erhältlich.
10. Bahnen:
Es werden Standardkurse mit einer Sollzeit von 20 Minuten (49er/49erFX) bzw. 30 Minuten (29er) gesegelt.
11. Wertung:
Es sind 8 Wettfahrten mit einer ausgenommenen Wertung vorgesehen. Werden 5 oder mehr Wettfahrten gewertet, ist die Wertung der Serie eines Bootes gleich der Summe seiner Wertungen in den Wettfahrten ausgenommen seine schlechteste Wertung. Werden weniger als 5 Wettfahrten gewertet, erfolgt keine Streichung.
12. Betreuerboote:
Betreuerboote sind nur beschränkt zugelassen. Sie müssen bis zum Nennschluss per email an
13. Liegeplätze/Parkplätze:
Alle Boote/Autos/Hänger müssen auf den zugewiesenen Liegeplätzen/Parkplätzen abgestellt werden. [DP]
14. Funkverkehr:
Außer im Notfall darf ein Boot während der Wettfahrt weder Sprachmitteilungen noch Daten senden noch Sprachmitteilungen oder Daten empfangen, die nicht allen Booten zur Verfügung stehen. [DP]
15. Preise:
15.1. Punktpreise für die jeweils ersten 3 Boote
15.2. Erinnerungspreise für alle bei der Siegerehrung anwesenden Teilnehmer*innen
16. Haftung, Bilder, Daten:
16.1. Haftung: Jeder/Jede Teilnehmer*in verpflichtet sich durch die Meldung und/oder Teilnahme die Wettfahrtregeln Segeln, die Regeln der guten, sportlichen Seemannschaft, sowie alle sonstigen für diese Veranstaltung gültigen Regeln und das Verbandsrecht der Segelverbände und die Rechtsnormen zu beachten und segelt gemäß Regel 3 WRS und der Annahme dieser Ausschreibung auf eigene Gefahr.
Die Veranstalter/Sponsoren, deren Organe und Gehilfen schließen jegliche Haftung für Schäden - welcher Art und Ursache auch immer - zu Wasser und zu Land, beispielsweise jene an Besatzung/Mannschaft, am Material und für Vermögensschäden, aus. Dieser Haftungsausschluss gilt für Schadenseintritte vor, während und nach der Veranstaltung, jedoch nicht (a) bei Vorsatz oder krass grober Fahrlässigkeit, (b) für Personenschäden bei grober Fahrlässigkeit, (c) für Personenschäden falls ausnahmsweise § 6 Abs 1 Z 9 KSchG anzuwenden wäre.
Im gleichen Ausmaß verzichtet jeder/jede Teilnehmer*in auch auf seine/ihre Schadenersatzansprüche gegenüber allen Personen, die (a) für die Durchführung der Veranstaltung (zB Wettfahrtleiter*in) oder als Schiedsrichter*in verantwortlich sind und/oder (b) die dem Veranstalter auf dessen Wunsch oder Auftrag behilflich sind.
Die Beweislast für das leicht und grob fahrlässige Verschulden für Schäden durch unvorhersehbare und untypische Gefahren trifft den/die Teilnehmer*in.
Eine Haftung für abhanden gekommene Gegenstände oder durch Dritte verursachte Schäden, sowie für unvorhersehbare oder nicht typische Schäden wird ebenfalls ausgeschlossen.
16.2. Aufnahmen in Bild, Video und Ton: Alle teilnehmenden Personen erklären sich mit Meldung und/oder Teilnahme damit einverstanden, dass von ihnen und ihren Booten/Material Aufnahmen in Bild, Video und Ton hergestellt werden und diese zur Berichterstattung über die Veranstaltung und zu ihrer - auch künftigen - Bewerbung, sowie zur Förderung der Zwecke der veranstaltenden Vereine, zeitlich unbegrenzt veröffentlicht werden dürfen.
16.3. Daten: Alle teilnehmenden Personen erklären sich mit Meldung und/oder Teilnahme damit einverstanden, dass von ihnen bekanntgegebene persönlichen Daten im Rahmen der organisatorischen Durchführung der Veranstaltung gespeichert, genutzt, und an übergeordnete Sportorganisationen weitergegeben werden dürfen.
16.4. Minderjährige: Bei minderjährigen Teilnehmer*innen sind deren Willenserklärungen zusätzlich auch von ihrem gesetzlichen Vertreter bzw durch eine vom gesetzlichen Vertreter schriftlich - spezifisch dafür - bevollmächtigte Person abzugeben.
16.5. Sonstiges: Die Organisation der Veranstaltung beginnt schon weit im Voraus. Eine Erstattung des Meldegelds oder der Anreisekosten ist nicht vorgesehen. In Ausnahmefällen und nur in dem Ausmaß, als sich der Veranstalter etwas erspart hat, wird Meldegeld ersetzt; nicht hingegen in Fällen von höherer Gewalt. Allfällig notwendige Änderungen der Ausschreibung und sonstigen Regeln (zB Segelanweisungen) bleiben vorbehalten, werden jedoch zeitgerecht bekanntgegeben. Sämtliche Preise, insbesondere Sach- und Erinnerungspreise, verfallen, wenn diese nicht persönlich bei der Siegerehrung abgeholt werden. Für nicht der Sport(verbands)autonomie unterliegende Fragen, gilt das Recht der Republik Österreich. Gerichtsstand ist dabei das für St.Gilgen örtlich und sachlich zuständige Gericht.
17. Wohnmobile/Camping:
Es gibt Wohnmobilstellplätze in eingeschränkter Anzahl auf dem Clubgelände. Wohnmobile müssen bis Nennschluss mit einem email an
18. Versicherung:
Alle teilnehmenden Boote müssen eine gültige Haftpflichtversicherung, die auch das Regattarisiko beinhaltet, mit einer Deckungssumme von mindestens € 1.500.000,- pro Schadensfall oder dem Äquivalent davon haben.
19. Weitere Informationen: unter www.uyc-wolfgangsee.at
26.-28. August 2022
Sonderklassen: CIMA Pokal
Drachen: Neptunpokal
20qm Rennjolle: Kalte Ente Preis
weitere Traditionsklassen: Yardstickwertung, Prinzessan-Pokal
Veranstalter: Union Yacht Club Wolfgangsee
Bestimmungen:
Die Regatta unterliegt den Regeln, die in den aktuell gültigen „Wettfahrtregeln Segeln“ (WRS) festgelegt sind. Zusätzlich gelten die aktuelle Wettfahrtordnung des OeSV, die aktuellen Allgemeinen Segelanweisungen des OeSV, die ergänzenden Segelanweisungen des UYC Wolfgangsees sowie diese Ausschreibung.
Es gelten die Bestimmungen der Anti-Doping-Regelungen von World Sailing und des Anti-Doping-Bundesgesetzes 2007. Wegen Dopings suspendierte oder gesperrte Sportlerinnen und Sportler sowie Betreuungspersonen sind nicht zur Regattateilnahme zugelassen.
Teilnehmer können verpflichtet werden, vom Veranstalter gewählte und gestellte Werbung in Übereinstimmung mit ISAF Regulation 20.3 (d) an Booten oder anderen Ausrüstungsteilen anzubringen. [DP]
Je nach aktueller Lage der Covid-19-Pandemie kann es für die Veranstaltung besondere Bestimmungen geben. Soweit sie die Teilnahmeberechtigung betreffen (z.B. negativer Covid‑19‑Test erforderlich), werden diese dann als Anhang zur Ausschreibung möglichst zeitgerecht veröffentlicht. Soweit sie das Verhalten bei der Veranstaltung betreffen (z.B. Abstände, Tragen eines MNS) werden diese als „Covid-19 Bestimmungen“ an der Tafel für Bekanntmachungen veröffentlicht und haben den Status einer Regel im Sinne der WRS. [DP]
Zulassung:
International offen für Traditionsklassen (Definition siehe Anhang), die im Bootsregister eines von der ISAF anerkannten Vereines eingetragen sind, den Klassenbestimmungen entsprechen und gegen Haftpflichtschäden ausreichend versichert sind. Die Teilnehmer müssen Mitglieder eines Verbandsvereines, Einzelmitglieder des OeSV, oder eines anderen von der ISAF anerkannten nationalen Verbandes sein. Alle Steuerleute müssen im Besitz des Segelführerscheines 'A' oder eines Bodenseepatents sein, oder ein gleichwertiges Dokument eines ausländischen Verbandes vorlegen können. Für jedes teilnehmende Boot muss ein gültiger Messbrief vorgewiesen werden.
Als Großsegel ist nur geharztes Polyester, als Vorsegel geharztes Polyester und/oder Mylar in Verbindung mit Polyesterfasern mit einem Tuchgewicht von mind. 160g/m², als Spinnaker – Nylon oder Polyestertuch zugelassen. Groß- und Vorsegel müssen weiß oder traditionsfarben sein. Mast und Spieren aus Holz oder Aluminium.
Meldeschluss: 12.08.2022, Nachnennungen bis zur Registrierung möglich,Nachmeldegebühr 10.- / Crewmitglied
Meldegeld: EUR 60.- / Crewmitglied
Meldestelle:
Meldungen online auf www.uyc-wolfgangsee.at
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Zeitplan: |
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FR |
26.08.2022 |
9:00 - 11:00 Registrierung |
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SA |
27.08.2022 |
Weitere Wettfahrten laut Aushang |
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SO |
28.08.2022 |
Weitere Wettfahrten laut Aushang Siegerehrung im Anschluss |
Wettfahrten:
Es werden Klassikkurse gefahren. Geplant sind 5 Wettfahrten (eine davon ist eine „lange Wettfahrt“) mit einem Streicher. Die lange Wettfahrt kann nicht gestrichen werden.
Startgruppen:
Es wird in Gruppen gestartet, diese werden in den Segelanweisungen bekannt gegeben.
Wertungen:
Gewertet wird nach dem Low-Point-System gemäß WR Anhang A.
Preise:
Punktepreise
Wanderpreise:
Sonderklassen: CIMA-Pokal nach ges. Zeit.
Drachen: Neptunpokal (nach ges. Zeit) (Holzdrachen, mind. 3 TN)
20qm Rennjollen: Kalte Ente Preis (YST) (mind. 3 TN)
Yardstickgruppe: Princessan-Pokal (YST) (mind. 3 TN)
Erinnerungspreise für alle Teilnehmer.
Haftungsausschluss, Bilder Daten:
Jeder Teilnehmer verpflichtet sich durch die Meldung und/oder Teilnahme die Wettfahrtregeln Segeln, die Regeln der guten, sportlichen Seemannschaft, sowie alle sonstigen für diese Veranstaltung gültigen Regeln und das Verbandsrecht der Segelverbände und die Rechtsnormen zu beachten und segelt gemäß Regel 4 WRS und der Annahme dieser Ausschreibung auf eigene Gefahr.
Die Veranstalter/Sponsoren, deren Organe und Gehilfen schließen jegliche Haftung für Schäden - welcher Art und Ursache auch immer - zu Wasser und zu Land, beispielsweise jene an Besatzung/Mannschaft, am Material und für Vermögensschäden, aus. Dieser Haftungsausschluss gilt für Schadenseintritte vor, während und nach der Veranstaltung, jedoch nicht (a) bei Vorsatz oder krass grober Fahrlässigkeit, (b) für Personenschäden bei grober Fahrlässigkeit, (c) für Personenschäden falls ausnahmsweise § 6 Abs 1 Z 9 KSchG anzuwenden wäre.
Im gleichen Ausmaß verzichtet jeder Teilnehmer auch auf seine Schadenersatzansprüche gegenüber allen Personen, die (a) für die Durchführung der Regatta (zB Wettfahrtleiter) oder als Schiedsrichter verantwortlich sind und/oder (b) die dem Veranstalter auf dessen Wunsch oder Auftrag behilflich sind.
Die Beweislast für das leicht und grob fahrlässige Verschulden für Schäden durch unvorhersehbare und untypische Gefahren trifft den Teilnehmer.
Eine Haftung für abhanden gekommene Gegenstände oder durch Dritte verursachte Schäden, sowie für unvorhersehbare oder nicht typische Schäden wird ebenfalls ausgeschlossen.
Aufnahmen in Bild und Ton: Alle teilnehmenden Personen erklären sich mit Meldung und/oder Teilnahme damit einverstanden, dass von ihnen und ihren Booten/Material Aufnahmen in Bild und Ton hergestellt werden und diese zur Berichterstattung über die Veranstaltung und zu ihrer - auch künftigen - Bewerbung, sowie zur Förderung der Zwecke der veranstaltenden Vereine, zeitlich unbegrenzt veröffentlicht werden dürfen.
Minderjährige: Bei minderjährigen Teilnehmern sind deren Willenserklärungen zusätzlich auch von ihrem gesetzlichen Vertreter bzw durch eine vom gesetzlichen Vertreter schriftlich - spezifisch dafür - bevollmächtigte Personen abzugeben.
Sonstiges: Die Organisation der Veranstaltung beginnt schon weit im Voraus. Eine Erstattung des Meldegelds oder der Anreisekosten ist nicht vorgesehen. In Ausnahmefällen und nur in dem Ausmaß, als sich der Veranstalter etwas erspart hat, wird Meldegeld ersetzt; nicht hingegen in Fällen von höherer Gewalt.
Allfällig notwendige Änderungen der Ausschreibung und sonstigen Regeln (zB Segelanweisungen) bleiben vorbehalten, werden jedoch zeitgerecht bekanntgegeben.
Sämtliche Preise, insbesondere Sach- und Erinnerungspreise, verfallen, wenn diese nicht persönlich bei der Siegerehrung abgeholt werden.
Für nicht der Sport(verbands)autonomie unterliegende Fragen, gilt das Recht der Republik Österreich, Gerichtsstand ist dabei das für St. Gilgen örtlich und sachlich zuständige Gericht.
Sicherheitsbestimmungen:
Die Teilnehmer und Boote müssen mindestens mit der Sicherheitsausrüstung entsprechend den Klassenbestimmungen ausgestattet sein.
Anhang:
Definition Traditionsboote: Vor 1950 gebaute Kielboote und Jollen, sowie jüngere Boote, die nach Rissen, Bau- und Klassenvorschriften entworfen sein müssen, die vor 1950 entstanden sind. Sie müssen aus Materialien und in Bauweisen gebaut sein, die vor 1950 gebräuchlich waren.
Im Gegensatz zu den letzten Jahren sind in der Klasse Drachen nur Holzdrachen zugelassen. Das Drachenkristall ist heuer eine eigene Veranstaltung.
(Im Zweifelsfall beim Veranstalter unter
Popeyerace - 'Raudaschl Nautic Trophy', Klassenregatta Optimist
03.-09.- 04.09.2021
Veranstalter: Union Yacht Club Wolfgangsee
Bestimmungen:
Gesegelt wird nach den Wettfahrtregeln Segeln (WRS), der Wettfahrtordnung des OeSV, den allgemeinen Segelanweisungen des OeSV, den ergänzenden Segelanweisungen des UYC Wolfgangsee, den Klassenbestimmungen der Optimist-Klasse, sowie dieser Ausschreibung.
Der Vermerk [DP] in einer Regel der Ausschreibung bedeutet, dass die Strafe für einen Verstoß gegen diese Regel im Ermessen des Protestkomitees geringer als eine Disqualifikation sein kann.
Es gelten die Bestimmungen des Anti-Doping-Bundesgesetzes in seiner jeweils gültigen Fassung.
Zulassung:
International offen für Boote der Optimist Klasse, die im Bootsregister eines von World Sailing anerkannten Vereines eingetragen sind, den Klassenbestimmungen entsprechen und gegen Haftpflichtschäden ausreichend versichert sind. Die Teilnehmer müssen Mitglieder eines Verbandsvereines, Einzelmitglieder des OeSV, oder eines anderen von World Sailing anerkannten nationalen Verbandes sein.
Meldegeld: EUR 35,00
Meldeschluß: 19.08. 2022
Meldung: www.uyc-wolfgangsee.at
| Zeitplan: | ||
| SA | 03.09.2022 | 11:00 Begrüßung und Regattabesprechung 13:00 Start zur 1. Wettfahrt Segleressen nach den Wettfahrten |
| SO | 04.09.2022 | weitere Wettfahrten, Preisverteilung |
Wettfahrten:
Es sind 4 kurze Wettfahrten (Sollzeit 30 Minuten) mit einem Streichresultat ausgeschrieben. Bei weniger als 4 gesegelten Wettfahrten entfällt die Streichmöglichkeit.
In Abweichung zur Wettfahrtordnung ist auch am letzten Wettfahrttag ein Start nach 15:00 möglich.
Wertungen: Gewertet wird nach dem Low-Point-System gemäß WR Anhang A
Preise:
Wanderpreis 'Raudaschl Nautic Trophy'
Punktpreise "Overall" 1-3; U12: 1-5
Erinnerungspreise für alle bei der Siegehrung anwesenden Teilnehmer
Parken, Wohnmobile, Camping:
Parkplätze für PKW und Anhänger werden durch den Veranstalter zugewiesen.
Es gibt Wohnmobilstellplätze in eingeschränkter Anzahl auf dem Clubgelände. Wohnmobile müssen bis Nennschluss mit einem email an
Haftung, Bilder, Daten:
Haftung: Jeder/Jede Teilnehmer*in verpflichtet sich durch die Meldung und/oder Teilnahme die Wettfahrtregeln Segeln, die Regeln der guten, sportlichen Seemannschaft, sowie alle sonstigen für diese Veranstaltung gültigen Regeln und das Verbandsrecht der Segelverbände und die Rechtsnormen zu beachten und segelt gemäß Regel 3 WRS und der Annahme dieser Ausschreibung auf eigene Gefahr.
Die Veranstalter/Sponsoren, deren Organe und Gehilfen schließen jegliche Haftung für Schäden - welcher Art und Ursache auch immer - zu Wasser und zu Land, beispielsweise jene an Besatzung/Mannschaft, am Material und für Vermögensschäden, aus. Dieser Haftungsausschluss gilt für Schadenseintritte vor, während und nach der Veranstaltung, jedoch nicht (a) bei Vorsatz oder krass grober Fahrlässigkeit, (b) für Personenschäden bei grober Fahrlässigkeit, (c) für Personenschäden falls ausnahmsweise § 6 Abs 1 Z 9 KSchG anzuwenden wäre.
Im gleichen Ausmaß verzichtet jeder/jede Teilnehmer*in auch auf seine/ihre Schadenersatzansprüche gegenüber allen Personen, die (a) für die Durchführung der Veranstaltung (zB Wettfahrtleiter*in) oder als Schiedsrichter*in verantwortlich sind und/oder (b) die dem Veranstalter auf dessen Wunsch oder Auftrag behilflich sind.
Die Beweislast für das leicht und grob fahrlässige Verschulden für Schäden durch unvorhersehbare und untypische Gefahren trifft den/die Teilnehmer*in.
Eine Haftung für abhanden gekommene Gegenstände oder durch Dritte verursachte Schäden, sowie für unvorhersehbare oder nicht typische Schäden wird ebenfalls ausgeschlossen.
Aufnahmen in Bild, Video und Ton: Alle teilnehmenden Personen erklären sich mit Meldung und/oder Teilnahme damit einverstanden, dass von ihnen und ihren Booten/Material Aufnahmen in Bild, Video und Ton hergestellt werden und diese zur Berichterstattung über die Veranstaltung und zu ihrer - auch künftigen - Bewerbung, sowie zur Förderung der Zwecke der veranstaltenden Vereine, zeitlich unbegrenzt veröffentlicht werden dürfen.
Daten: Alle teilnehmenden Personen erklären sich mit Meldung und/oder Teilnahme damit einverstanden, dass von ihnen bekanntgegebene persönlichen Daten im Rahmen der organisatorischen Durchführung der Veranstaltung gespeichert, genutzt, und an übergeordnete Sportorganisationen weitergegeben werden dürfen.
Minderjährige:Bei minderjährigen Teilnehmer*innen sind deren Willenserklärungen zusätzlich auch von ihrem gesetzlichen Vertreter bzw durch eine vom gesetzlichen Vertreter schriftlich - spezifisch dafür - bevollmächtigte Person abzugeben.
Sicherheit/Versicherung:
Die Teilnehmer und Boote müssen mindestens mit der Sicherheitsausrüstung entsprechend den Klassenbestimmungen ausgestattet sein. Alle teilnehmenden Boote müssen eine gültige Haftpflichtversicherung, die auch das Regattarisiko abdeckt, mit einer Deckungssumme von mindestens € 1.500.000,- pro Schadensfall oder dem Äquivalent davon haben.
Weitere Informationen: Weitere Informationen sind erhältlich unter: www.uyc-wolfgangsee.at
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