Regatten 2021
Blaues Band / Weißes Band 2021 - AUSSCHREIBUNG
01.08.2021, UYC Wolfgangsee
Beschreibung:
Regatta für alle Einrumpfboote. Das "Blaue Band" wird nach gesegelter Zeit vergeben, das "Weiße Band" nach YST. Zum Brunnwindcup zählt das "Weiße Band".
Start: 12:30
Die Meldegebühr beträgt: 10.- / Person (incl. Frühschoppen ab 10:00 mit Musik). Für Jugendmitglieder des UYC Wolfgangsees entfällt die Meldegebühr.
Die Anmeldung erfolgt am 1.8.2021 bis 11:30 im Clubrestaurant bei der Regattasekretärin.
Die vollständige Meldung ist eine unabdingbare Voraussetzung für die Aufnahme in die Wertung!
Kurs: Der Kurs wird bei der Regattabesprechung (1 Stunde vor dem Start) vom Wettfahrtleiter festgelegt und erklärt (1 lange Wettfahrt)
Startgruppen:
Sind gesamt weniger als 15 Boote gemeldet, so wird in einer Gruppe gestartet.
Sind mehr als 14 Boote gemeldet, so wird in 2 Gruppen gestartet:
Gruppe 1: (YS 99 und abwärts) Ankündigungssignal - Zahlenwimpel 1
Gruppe 2: (YS 100 und aufwärts) Ankündigungssignal - Zahlenwimpel 2
Die Startreihenfolge legt der Wettfahrtleiter vor der Regatta fest (Regattabesprechung).
Frühstarts ohne entsprechende Entlastung oder Start in der falschen Gruppe werden mit mindestens 10% Strafzeit geahndet. Bei deutlichen und absichtlichen Frühstarts ohne Entlastung kann die Wettfahrtleitung eine Disqualifikation verhängen.
Wertung:
Das "Blaue Band" wird nach gesegelter Zeit vergeben, das "Weiße Band" nach YST. Yardstickwertung nach den aktuellen Yardstickzahlen des ÖSV (mit Ausnahmen, siehe unten).
Yardstick - Sonderthemen:
Für folgende Klassen weicht bei "Blauen Band" die Yardstickzahl von der ÖSV Yardstickzahl ab:
Drache Klassik (Holz/Alumast): YST 108 statt 107; "älterer" GFK Drache (kein Hightech!) YST 107 statt 106; Star YST 96 statt 94; 35qm Rennklasse "Skadi" fährt mit 30qm, YST 99 statt 96.
Einhandsegler in Bootsklassen, die normalerweise mit einem oder mehreren Vorschotern gesegelt werden, erhalten 1 Yardstickpunkt zusätzlich.
Bootsklassen mit Spinnaker erhalten 2 Yardstickpunkte zusätzlich, wenn der Spinnaker nicht verwendet wird (die Nichtverwendung ist allerdings bereits bei der Anmeldung bekanntzugeben!).
Boote, die von Jugendlichen (bis 18) gesteuert werden, die nicht in einem ÖSV Kader sind, erhalten 1 Yardstickpunkt zusätzlich.
Die Punkteverminderung der Vorjahressieger (siehe Ausschreibung Brunnwindcup) gelten nur bei der Wertung zum Brunnwindcup, nicht bei den Ehrenpreisen zum "Weißen Band".
Covid 19:
Allfällige Covid 19 Beschränkungen werden rechtzeitig hier sowie im Schaukasten veröffentlicht!
Siegerehrung:
Im Anschluss im Clubrestaurant
23.-25. Juli 2021
Sonderklassen: CIMA Pokal
Drachen: Neptunpokal
20qm Rennjolle: Kalte Ente Preis
weitere Traditionsklassen: Yardstickwertung, Prinzessan-Pokal
Veranstalter: Union Yacht Club Wolfgangsee
Bestimmungen:
Die Regatta unterliegt den Regeln, die in den aktuell gültigen „Wettfahrtregeln Segeln“ (WRS) festgelegt sind. Zusätzlich gelten die aktuelle Wettfahrtordnung des OeSV, die aktuellen Allgemeinen Segelanweisungen des OeSV, die ergänzenden Segelanweisungen des UYC Wolfgangsees sowie diese Ausschreibung.
Es gelten die Bestimmungen der Anti-Doping-Regelungen von World Sailing und des Anti-Doping-Bundesgesetzes 2007. Wegen Dopings suspendierte oder gesperrte Sportlerinnen und Sportler sowie Betreuungspersonen sind nicht zur Regattateilnahme zugelassen.
Teilnehmer können verpflichtet werden, vom Veranstalter gewählte und gestellte Werbung in Übereinstimmung mit ISAF Regulation 20.3 (d) an Booten oder anderen Ausrüstungsteilen anzubringen. [DP]
Je nach aktueller Lage der Covid-19-Pandemie kann es für die Veranstaltung besondere Bestimmungen geben. Soweit sie die Teilnahmeberechtigung betreffen (z.B. negativer Covid‑19‑Test erforderlich), werden diese dann als Anhang zur Ausschreibung möglichst zeitgerecht veröffentlicht. Soweit sie das Verhalten bei der Veranstaltung betreffen (z.B. Abstände, Tragen eines MNS) werden diese als „Covid-19 Bestimmungen“ an der Tafel für Bekanntmachungen veröffentlicht und haben den Status einer Regel im Sinne der WRS. [DP]
Zulassung:
International offen für Traditionsklassen (Definition siehe Anhang), die im Bootsregister eines von der ISAF anerkannten Vereines eingetragen sind, den Klassenbestimmungen entsprechen und gegen Haftpflichtschäden ausreichend versichert sind. Die Teilnehmer müssen Mitglieder eines Verbandsvereines, Einzelmitglieder des OeSV, oder eines anderen von der ISAF anerkannten nationalen Verbandes sein. Alle Steuerleute müssen im Besitz des Segelführerscheines 'A' oder eines Bodenseepatents sein, oder ein gleichwertiges Dokument eines ausländischen Verbandes vorlegen können. Für jedes teilnehmende Boot muss ein gültiger Messbrief vorgewiesen werden.
Als Großsegel ist nur geharztes Polyester, als Vorsegel geharztes Polyester und/oder Mylar in Verbindung mit Polyesterfasern mit einem Tuchgewicht von mind. 160g/m², als Spinnaker – Nylon oder Polyestertuch zugelassen. Groß- und Vorsegel müssen weiß oder traditionsfarben sein. Mast und Spieren aus Holz oder Aluminium.
Meldeschluss:
17. 07. 2021, Nachnennungen bis zur Registrierung möglich,Nachmeldegebühr 10.- / Crewmitglied
Sollte es wegen der Covid Situation zu einer anzahlmäßigen Beschränkung der Teilnehmer kommen, so zählt die Reihenfolge auf der Nennliste. In diesem Fall werden abgewiesene Nennungen sofort nach dem Nennschluss per email verständigt und Nachnennungen sind nicht möglich.
Meldegeld: EUR 45.- / Crewmitglied
Meldestelle:
Meldungen online auf www.uyc-wolfgangsee.at
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Zeitplan: |
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FR |
23.07.2021 |
9:00 - 11:00 Registrierung |
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SA |
24.07.2021 |
Weitere Wettfahrten laut Aushang |
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SO |
25.07.2021 |
Weitere Wettfahrten laut Aushang Siegerehrung im Anschluss |
Wettfahrten:
Es werden Klassikkurse gefahren. Geplant sind 5 Wettfahrten (eine davon ist eine „lange Wettfahrt“) mit einem Streicher. Die lange Wettfahrt kann nicht gestrichen werden.
Startgruppen:
Es wird in Gruppen gestartet, diese werden in den Segelanweisungen bekannt gegeben.
Wertungen:
Gewertet wird nach dem Low-Point-System gemäß WR Anhang A.
Preise:
Punktepreise
Wanderpreise:
Sonderklassen: CIMA-Pokal nach ges. Zeit.
Drachen: Neptunpokal (nach ges. Zeit) (Holzdrachen, mind. 3 TN)
20qm Rennjollen: Kalte Ente Preis (YST) (mind. 3 TN)
Yardstickgruppe: Princessan-Pokal (YST) (mind. 3 TN)
Erinnerungspreise für alle Teilnehmer.
Haftungsausschluss, Bilder Daten:
Jeder Teilnehmer verpflichtet sich durch die Meldung und/oder Teilnahme die Wettfahrtregeln Segeln, die Regeln der guten, sportlichen Seemannschaft, sowie alle sonstigen für diese Veranstaltung gültigen Regeln und das Verbandsrecht der Segelverbände und die Rechtsnormen zu beachten und segelt gemäß Regel 4 WRS und der Annahme dieser Ausschreibung auf eigene Gefahr.
Die Veranstalter/Sponsoren, deren Organe und Gehilfen schließen jegliche Haftung für Schäden - welcher Art und Ursache auch immer - zu Wasser und zu Land, beispielsweise jene an Besatzung/Mannschaft, am Material und für Vermögensschäden, aus. Dieser Haftungsausschluss gilt für Schadenseintritte vor, während und nach der Veranstaltung, jedoch nicht (a) bei Vorsatz oder krass grober Fahrlässigkeit, (b) für Personenschäden bei grober Fahrlässigkeit, (c) für Personenschäden falls ausnahmsweise § 6 Abs 1 Z 9 KSchG anzuwenden wäre.
Im gleichen Ausmaß verzichtet jeder Teilnehmer auch auf seine Schadenersatzansprüche gegenüber allen Personen, die (a) für die Durchführung der Regatta (zB Wettfahrtleiter) oder als Schiedsrichter verantwortlich sind und/oder (b) die dem Veranstalter auf dessen Wunsch oder Auftrag behilflich sind.
Die Beweislast für das leicht und grob fahrlässige Verschulden für Schäden durch unvorhersehbare und untypische Gefahren trifft den Teilnehmer.
Eine Haftung für abhanden gekommene Gegenstände oder durch Dritte verursachte Schäden, sowie für unvorhersehbare oder nicht typische Schäden wird ebenfalls ausgeschlossen.
Aufnahmen in Bild und Ton: Alle teilnehmenden Personen erklären sich mit Meldung und/oder Teilnahme damit einverstanden, dass von ihnen und ihren Booten/Material Aufnahmen in Bild und Ton hergestellt werden und diese zur Berichterstattung über die Veranstaltung und zu ihrer - auch künftigen - Bewerbung, sowie zur Förderung der Zwecke der veranstaltenden Vereine, zeitlich unbegrenzt veröffentlicht werden dürfen.
Minderjährige: Bei minderjährigen Teilnehmern sind deren Willenserklärungen zusätzlich auch von ihrem gesetzlichen Vertreter bzw durch eine vom gesetzlichen Vertreter schriftlich - spezifisch dafür - bevollmächtigte Personen abzugeben.
Sonstiges: Die Organisation der Veranstaltung beginnt schon weit im Voraus. Eine Erstattung des Meldegelds oder der Anreisekosten ist nicht vorgesehen. In Ausnahmefällen und nur in dem Ausmaß, als sich der Veranstalter etwas erspart hat, wird Meldegeld ersetzt; nicht hingegen in Fällen von höherer Gewalt.
Allfällig notwendige Änderungen der Ausschreibung und sonstigen Regeln (zB Segelanweisungen) bleiben vorbehalten, werden jedoch zeitgerecht bekanntgegeben.
Sämtliche Preise, insbesondere Sach- und Erinnerungspreise, verfallen, wenn diese nicht persönlich bei der Siegerehrung abgeholt werden.
Für nicht der Sport(verbands)autonomie unterliegende Fragen, gilt das Recht der Republik Österreich, Gerichtsstand ist dabei das für St. Gilgen örtlich und sachlich zuständige Gericht.
Sicherheitsbestimmungen:
Die Teilnehmer und Boote müssen mindestens mit der Sicherheitsausrüstung entsprechend den Klassenbestimmungen ausgestattet sein.
Anhang:
Definition Traditionsboote: Vor 1950 gebaute Kielboote und Jollen, sowie jüngere Boote, die nach Rissen, Bau- und Klassenvorschriften entworfen sein müssen, die vor 1950 entstanden sind. Sie müssen aus Materialien und in Bauweisen gebaut sein, die vor 1950 gebräuchlich waren.
Im Gegensatz zu den letzten Jahren sind in der Klasse Drachen nur Holzdrachen zugelassen. Das Drachenkristall ist heuer eine eigene Veranstaltung.
(Im Zweifelsfall beim Veranstalter unter
Spänglercup 2021, int. Schwerpunktregatta Optimist, Zoom8, 420er, 29er
NEUER TERMIN: 9.-10. Oktober 2021, UYC Wolfgangsee,
im Auftrag des Österreichischen Segelverbandes
Ausschreibung
1 Regeln
1.1 Die Regatta unterliegt den Regeln, die in den „Wettfahrtregeln Segeln“ (WRS) festgelegt sind.
1.2 Zusätzlich gelten die Wettfahrtordnung des OeSV, die Allgemeinen Segelanweisungen des OeSV, die ergänzenden Segelanweisungen des UYC Wolfgangsees, die Durchführunsbestimmungen zu Salzburger LM, sowie diese Ausschreibung.
1.3 Sollten die Klassenbestimmungen nicht höherwertiges vorschreiben, so gilt ISO-Norm 12402‑5 (oder gleichwertig) als Mindestanforderung für persönliche Auftriebsmittel. Die Verwendung von aufblasbaren Auftriebsmitteln (Automatikwesten) ist nur zulässig, wenn sie in den anzuwendenden Klassenvorschriften ausdrücklich erlaubt werden.
1.4 Es gelten die Bestimmungen der Anti-Doping-Regelungen von World Sailing und des Anti-Doping-Bundesgesetzes 2007. Wegen Dopings suspendierte oder gesperrte Sportlerinnen und Sportler sowie Betreuungspersonen sind nicht zur Regattateilnahme zugelassen.
1.5 Je nach aktueller Lage der Covid-19-Pandemie kann es für die Veranstaltung besondere Bestimmungen geben. Soweit sie die Teilnahmeberechtigung betreffen (z.B. negativer Covid‑19‑Test erforderlich), werden diese dann als Anhang zur Ausschreibung möglichst zeitgerecht veröffentlicht. Soweit sie das Verhalten bei der Veranstaltung betreffen (z.B. Abstände, Tragen eines MNS) werden diese als „Covid-19 Bestimmungen“ an der Tafel für Bekanntmachungen veröffentlicht und haben den Status einer Regel im Sinne der WRS. [DP]
2 Werbung
Boote können verpflichtet werden, vom Veranstalter gewählte und bereitgestellte Werbung anzubringen. [DP]
3 Teilnahmeberechtigung und Meldung
3.1 International offen für alle Boote der Klasse Optimist, Zoom8, 420er, 29er die im Bootsregister eines von World Sailing anerkannten Vereines eingetragen sind, den Klassenbestimmungen entsprechen und gegen Haftpflichtschäden (Mindestdeckung Euro 1.500.000) versichert sind.
3.2 Die Steuerleute und Vorschoter müssen Mitglied eines Verbandsvereins, Einzelmitglied des OeSV oder eines anderen von World Sailing anerkannten nationalen Verbandes sein.
3.3 Die Steuerleute müssen im Besitz der OeSV Junior-Regattalizenz, des vom OeSV ausgestellten Bfa-Binnen oder eines Bodensee-Schifferpatents sein, oder ein gleichwertiges Dokument eines ausländischen Verbandes vorlegen können.
3.4 Teilnahmeberechtigte Boote melden, indem sie das Online-Formular unter www.uyc-wolfgangsee.at bis zum Nennschluss ausfüllen.
3.5 Nachmeldungen werden bei einer Nachmeldegebühr von € 20.- entgegengenommen, so sie rechtzeitig vor Ende der Registrierung einlangen.
3.6 Es gilt eine Mindestnennung von 5 Booten pro Klasse bei Meldeschluss (2.10.2021). Wird diese Mindestanzahl nicht erreicht, so kann die Regatta abgesagt werden.
3.7 Ein Boot ist nur dann teilnahmeberechtigt, wenn es die Registrierung abgeschlossen und es die vorgesehenen Kontrollen der Vermessung und der Ausrüstung durchlaufen hat, sowie alle Crewmitglieder den Haftungsausschluss (Haftung, Bilder, Daten) und die Unterwerfung unter die Anti-Doping Regularien und den zugehörigen nationalen Spruchkörpern (ÖADR und unabhängige Schiedskommission) bei der Registrierung unterschreiben haben.
Für minderjährige Regattateilnehmer kann dieser Haftungsausschluss heruntergeladen werden (www.uyc-wolfgangsee.at ) und unterschrieben (von Erziehunsgberechtigten) zur Registrierung mitgebracht werden.
4 Meldeschluss / Meldegebühr
Meldeschluss ist am 2.10.2021
Die Meldegebühr beträgt € 45.- für Einmannboote und 90.- für Zweihandboote (bar bei der Registrierung)
Sollte es wegen der Covid Situation zu einer anzahlmäßigen Beschränkung der Teilnehmer kommen, so zählt die Reihenfolge auf der Nennliste. In diesem Fall werden abgewiesene Nennungen sofort nach dem Nennschluss per email verständigt und Nachnennungen sind nicht möglich.
5 Registrierung
Kontrolle von Messbrief, Haftpflichtversicherungsnachweis, OeSV-Mitgliedskarten und Segelführerschein; Ausgabe der Segelanweisungen:
SA 9.10.2021 von 8:30 bis 11:00 im Regattabüro des UYC Wolfgangsees.
6 Erstes Ankündigungssignal
SA 9.10.2021, 13:00
7 Letztes Ankündigungssignal
Am SO, 10.10.2021, wird, wenn die Serie bereits gültig zustande gekommen ist, kein Ankündigungssignal nach 15.30 Uhr gegeben.
8 Segelanweisungen
Die Segelanweisungen sind bei der Registrierung erhältlich.
9 Bahnen
Es werden Standardkurse mit einer Sollzeit laut WO gesegelt (29er: 30min, Opti, Zoom8: 40min, 420er: 50 min)
10 Wertung
Es sind 5 Wettfahrten mit einer Streichungen vorgesehen. Werden weniger als 4 Wettfahrten gewertet, erfolgt keine Streichung. Sollten nicht mindestens 3 Wettfahrten gewertet werden, gilt die Serie nicht als Schwerpunktregatta. Wertung nach dem Low-Point-System (WRS Anhang A).
11 Betreuerboote
Betreuerboote sind nur beschränkt zugelassen. Sie müssen bis zum Nennschluss beim Veranstalter gemeldet werden. Betreuerboote müssen mit einer Flagge (bei der Registrierung erhältlich) gekennzeichnet sein, und bei Bedarf als Rettungsboote zur Verfügung stehen. Die Nichterteilung einer Fahrtgenehmigung ist kein Grund für Wiedergutmachung. [DP]
12 Liegeplätze
Alle Boote müssen auf den zugewiesenen Liegeplätzen abgestellt werden. [DP]
13 Funkverkehr
Außer im Notfall darf ein Boot während der Wettfahrt weder Sprachmitteilungen noch Daten senden noch Sprachmitteilungen oder Daten empfangen, die nicht allen Booten zur Verfügung stehen. [DP]
14 Preise
14.1 Wanderpreis
14.2 Punktepreise
14.3 Erinnerungspreise für alle bei der Siegerehrung anwesenden Teilnehmer
15 Haftung, Bilder, Daten
Jeder Teilnehmer verpflichtet sich durch die Meldung und/oder Teilnahme die Wettfahrtregeln Segeln 2017-2020, die Regeln der guten, sportlichen Seemannschaft, sowie alle sonstigen für diese Veranstaltung gültigen Regeln und das Verbandsrecht der Segelverbände und die Rechtsnormen zu beachten und segelt gemäß Regel 4 WRS und der Annahme dieser Ausschreibung auf eigene Gefahr.
Die Veranstalter/Sponsoren, deren Organe und Gehilfen schließen jegliche Haftung für Schäden - welcher Art und Ursache auch immer - zu Wasser und zu Land, beispielsweise jene an Besatzung/Mannschaft, am Material und für Vermögensschäden, aus. Dieser Haftungsausschluss gilt für Schadenseintritte vor, während und nach der Veranstaltung, jedoch nicht (a) bei Vorsatz oder krass grober Fahrlässigkeit, (b) für Personenschäden bei grober Fahrlässigkeit, (c) für Personenschäden falls ausnahmsweise § 6 Abs 1 Z 9 KSchG anzuwenden wäre.
Im gleichen Ausmaß verzichtet jeder Teilnehmer auch auf seine Schadenersatzansprüche gegenüber allen Personen, die (a) für die Durchführung der Regatta (zB Wettfahrtleiter) oder als Schiedsrichter verantwortlich sind und/oder (b) die dem Veranstalter auf dessen Wunsch oder Auftrag behilflich sind.
Die Beweislast für das leicht und grob fahrlässige Verschulden für Schäden durch unvorhersehbare und untypische Gefahren trifft den Teilnehmer.
Eine Haftung für abhanden gekommene Gegenstände oder durch Dritte verursachte Schäden, sowie für unvorhersehbare oder nicht typische Schäden wird ebenfalls ausgeschlossen.
15.1 Aufnahmen in Bild und Ton: Alle teilnehmenden Personen erklären sich mit Meldung und/oder Teilnahme damit einverstanden, dass von ihnen und ihren Booten/Material Aufnahmen in Bild und Ton hergestellt werden und diese zur Berichterstattung über die Veranstaltung und zu ihrer - auch künftigen - Bewerbung, sowie zur Förderung der Zwecke der veranstaltenden Vereine, zeitlich unbegrenzt veröffentlicht werden dürfen.
15.2 Minderjährige: Bei minderjährigen Teilnehmern sind deren Willenserklärungen zusätzlich auch von ihrem gesetzlichen Vertreter bzw durch eine vom gesetzlichen Vertreter schriftlich - spezifisch dafür - bevollmächtigte Personen abzugeben.
15.3 Sonstiges: Die Organisation der Veranstaltung beginnt schon weit im Voraus. Eine Erstattung des Meldegelds oder der Anreisekosten ist nicht vorgesehen. In Ausnahmefällen und nur in dem Ausmaß, als sich der Veranstalter etwas erspart hat, wird Meldegeld ersetzt; nicht hingegen in Fällen von höherer Gewalt.
Allfällig notwendige Änderungen der Ausschreibung und sonstigen Regeln (zB Segelanweisungen) bleiben vorbehalten, werden jedoch zeitgerecht bekanntgegeben.
Sämtliche Preise, insbesondere Sach- und Erinnerungspreise, verfallen, wenn diese nicht persönlich bei der Siegerehrung abgeholt werden.
Für nicht der Sport(verbands)autonomie unterliegende Fragen, gilt das Recht der Republik Österreich, Gerichtsstand ist dabei das für St. Gilgen örtlich und sachlich zuständige Gericht.
16 Parkplätze/Wohnmobile
Parkplätze für PKW und Anhänger werden durch den Veranstalter zugewiesen.
Es gibt Wohnmobilstellplätze in eingeschränkter Anzahl auf dem Clubgelände. Wohnmobile müssen bis Nennschluss mit einem email an office(at)uyc-wolfgangsee.at angemeldet werden. (bitte angeben: groß/mittel/klein, Kennzeichen) Die Wohnmobilanmeldung wird von uns rückbestätigt. Ohne Rückbestätigung ist keine Nächtigung im Wohnmobil möglich! Servicepauschale € 20.-. Zelten am Clubgelände ist nicht möglich. Campingplätze sind in ca. 4km Entfernung.
Weitere Informationen sind erhältlich unter:www.uyc-wolfgangsee.at
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