Regatten 2021
BRUNNWINDCUP 2021 - AUSSCHREIBUNG UND ALLGEMEINE INFORMATIONEN
Beschreibung:
Zum Brunnwindcup zählen das "Weiße Band" (1.8.), der "Rösslpreis" (8.8.), der "Sauschlag-Pokal" (22.8.) sowie die sonstigen BWC Termine (10.7. / 18.7. / 31.7. / 11.9.) Geplant sind somit 10-12 Wettfahrten, an den "normalen" BWC Terminen immer 1 längere oder 2, je nach Wind und Wettfahrtleiter.
Start: "Blaues/Weißes Band" 12:30, "Rösslpreis": 13:00 , sonst immer um 14:30 Uhr.
Die Meldegebühren für die Clubregatten betragen:
Brunnwindcup: 10.- / Person (incl. Jause und Freigetränk im Anschluss)
Blaues Band:10.- / Person (incl. Frühschoppen ab 10:00)
Rösslpreis:10.- / Person (incl. Freigetränk und Jause)
Sauschlagpokal: 10.- / Person (incl. Freigetränk und Jause)
Für Jugendmitglieder des UYC Wolfgangsee entfällt die Meldegebühr.
Die Anmeldung für die Clubregatten erfolgt jeweils bis 1 Stunde vor den Wettfahrten im Clubrestaurant bei der jeweiligen Regattasekretärin.
Die vollständige Meldung ist eine unabdingbare Voraussetzung für die Aufnahme in die Wertung!
Kurs:
Der Kurs wird bei der Regattabesprechung (1 Stunde vor dem Start) vom Wettfahrtleiter festgelegt und erklärt.
Nicht zwingend „Up and Down“, auch die Ziellinie wird bei der Regattabesprechung erläutert. Anwesenheit bei der Besprechung notwendig!
Startgruppen:
Sind gesamt weniger als 15 Boote gemeldet, so wird in einer Gruppe gestartet.
Sind mehr als 14 Boote gemeldet, so wird in 2 Gruppen gestartet:
Gruppe 1: (YS 100 und abwärts) Ankündigungssignal - Zahlenwimpel 1
Gruppe 2: (YS 101 und aufwärts) Ankündigungssignal - Zahlenwimpel 2
Im Normalfall startet Gruppe 1 vor Gruppe 2, dies legt allerdings der Wettfahrtleiter vor der Regatta fest (Regattabesprechung).
Frühstarts ohne entsprechende Entlastung oder Start in der falschen Gruppe werden mit mindestens 10% Strafzeit geahndet. Bei deutlichen und absichtlichen Frühstarts ohne Entlastung kann die Wettfahrtleitung eine Disqualifikation verhängen.
Wertung:
Yardstickwertung nach den aktuellen Yardstickzahlen des ÖSV.
Ab 7 Wettfahrten werden 2 Ergebnisse gestrichen, bei 5 und 6 Wettfahrten wird ein Ergebnis gestrichen, bei weniger als 5 Wettfahrten entfällt der Streicher.
Es gibt bei allen Terminen eine „Overall“ Liste aller Teilnehmer sowie zusätzlich eine Liste YST Gruppe 1 und YST Gruppe 2.
Für die Brunnwindcup Gesamtwertung werden die Overall Ergebnisse herangezogen. Für Ersatzwertungen (bei Nichtteilnahme) gilt die Anzahl der in die Gesamtwertung aufgenommenen Teilnehmer.
Steuerleute können wie die Vorschoter in verschiedenen Bootsklassen an den Start gehen und werden mit allen Einzelergebnissen für die Gesamtwertung gewertet.
Yardstick - Sonderthemen:
Die beiden Vorjahressieger(Gruppe 1 und 2) werden um 1 Yardstickpunkt (pro Gesamtsieg, d.h. 2x gewonnen, um 2 Punkte herabgesetzt usw.) herabgesetzt.
Pro Saison, in der dannach nicht gewonnen wird, werden wieder 0,5 Punkte dazugezählt, bis die ÖSV Yardstickzahl wieder erreicht ist.
Für folgende Klassen weicht bei Brunnwindcupregatten die Yardstickzahl von der ÖSV Yardstickzahl ab:
Drache Klassik (Holz/Alumast): YST 108 statt 107; "älterer" GFK Drache (kein Hightech!) YST 107 statt 106; Star YST 96 statt 94; 35qm Rennklasse "Skadi" fährt mit 30qm, YST 99 statt 96.
Einhandsegler in Bootsklassen, die normalerweise mit einem oder mehreren Vorschotern gesegelt werden, erhalten 1 Yardstickpunkt zusätzlich.
Bootsklassen mit Spinnaker erhalten 2 Yardstickpunkte zusätzlich, wenn der Spinnaker nicht verwendet wird (die Nichtverwendung ist allerdings bereits bei der Anmeldung bekanntzugeben!).
Diese Zahlen (ausgenommen die Punkteverminderung der Vorjahressieger) gelten auch bei den Wertungen für die Ehrenpreise bzw. Wanderpokale „Weißen Band“, "Rösslpreis" und "Sauschlagpokal".
Ersatzwertung Wettfahrtleiter: Mitglieder der Wettfahrtleitung erhalten für maximal zwei Wettfahrten ihre durchschnittlichen Punkte aus allen Wettfahrten in denen sie gestartet sind.
Siegerehrung:
Die Siegerehrung erfolgt anlässlich der jeweiligen ordentlichen Generalversammlung.
Die 5 besten Steuerleute sowie die 5 besten Vorschoter der Gesamtwertung erhalten Ehrenpreise.
Der beste Steuermann und der beste Vorschoter erhalten die Brunnwindcup-Wanderpreise.
Zusätzlich gibt es Ehrenpreise für die jeweils ersten 3 aus der YST Gruppe 1 und YST Gruppe 2.
"Goldenes O" 2021, int. Schwerpunktregatta O-Jolle
26. - 27. Juni 2021, UYC Wolfgangsee,
im Auftrag des Österreichischen Segelverbandes
Ausschreibung
OeSV EDV Nummer 9795
1 Regeln
1.1 Die Regatta unterliegt den Regeln, die in den „Wettfahrtregeln Segeln“ (WRS) festgelegt sind.
1.2 Zusätzlich gelten die Wettfahrtordnung des OeSV 2021, die Allgemeinen Segelanweisungen des OeSV 2021, die ergänzenden Segelanweisungen des UYC Wolfgangsees, sowie diese Ausschreibung.
1.3 Sollten die Klassenbestimmungen nicht höherwertiges vorschreiben, so gilt ISO-Norm 12402‑5 (oder gleichwertig) als Mindestanforderung für persönliche Auftriebsmittel. Die Verwendung von aufblasbaren Auftriebsmitteln (Automatikwesten) ist nur zulässig, wenn sie in den anzuwendenden Klassenvorschriften ausdrücklich erlaubt werden.
1.4 Es gelten die Bestimmungen der Anti-Doping-Regelungen von World Sailing und des Anti-Doping-Bundesgesetzes 2007. Wegen Dopings suspendierte oder gesperrte Sportlerinnen und Sportler sowie Betreuungspersonen sind nicht zur Regattateilnahme zugelassen.
1.5 Je nach aktueller Lage der Covid-19-Pandemie kann es für die Veranstaltung besondere Bestimmungen geben. Soweit sie die Teilnahmeberechtigung betreffen (z.B. negativer Covid‑19‑Test erforderlich), werden diese dann als Anhang zur Ausschreibung möglichst zeitgerecht veröffentlicht. Soweit sie das Verhalten bei der Veranstaltung betreffen (z.B. Abstände, Tragen eines MNS) werden diese als „Covid-19 Bestimmungen“ an der Tafel für Bekanntmachungen veröffentlicht und haben den Status einer Regel im Sinne der WRS. [DP]
2 Werbung
Boote können verpflichtet werden, vom Veranstalter gewählte und bereitgestellte Werbung anzubringen. [DP]
3 Teilnahmeberechtigung und Meldung
3.1 International offen für alle Boote der Klasse O-Jolle, die im Bootsregister eines von World Sailing anerkannten Vereines eingetragen sind, den Klassenbestimmungen entsprechen und gegen Haftpflichtschäden (Mindestdeckung Euro 1.500.000) versichert sind.
3.2 Die Steuerleute müssen Mitglied eines Verbandsvereins, Einzelmitglied des OeSV oder eines anderen von World Sailing anerkannten nationalen Verbandes sein.
3.3 Die Steuerleute müssen im Besitz der OeSV Junior-Regattalizenz, des vom OeSV ausgestellten Bfa-Binnen oder eines Bodensee-Schifferpatents sein, oder ein gleichwertiges Dokument eines ausländischen Verbandes vorlegen können.
3.4 Teilnahmeberechtigte Boote melden, indem sie das Online-Formular unter www.uyc-wolfgangsee.at bis zum Nennschluss ausfüllen.
3.5 Nachmeldungen werden bei einer Nachmeldegebühr von € 20.- entgegengenommen, so sie rechtzeitig vor Ende der Registrierung einlangen.
3.6 Es gilt eine Mindestnennung von 10 Booten bei Meldeschluss. Wird diese Mindestanzahl nicht erreicht, so kann die Regatta abgesagt werden.
3.7 Ein Boot ist nur dann teilnahmeberechtigt, wenn es die Registrierung abgeschlossen und es die vorgesehenen Kontrollen der Vermessung und der Ausrüstung durchlaufen hat, sowie alle Crewmitglieder den Haftungsausschluss (Haftung, Bilder, Daten) und die Unterwerfung unter die Anti-Doping Regularien und den zugehörigen nationalen Spruchkörpern (ÖADR und unabhängige Schiedskommission) bei der Registrierung unterschreiben haben.
4 Meldeschluss / Meldegebühr / allfällige COVID Beschränkungen
Meldeschluss ist am 19.6.2021. Sollte es wegen der Covid Situation zu einer anzahlmäßigen Beschränkung der Teilnehmer kommen, so zählt die Reihenfolge auf der Nennliste. In diesem Fall werden abgewiesene Nennungen sofort nach dem Nennschluss per email verständigt und Nachnennungen sind nicht möglich.
Die Meldegebühr beträgt € 45.- (bar bei der Registrierung)
5 Registrierung
Kontrolle von Messbrief, Haftpflichtversicherungsnachweis, OeSV-Mitgliedskarten und Segelführerschein; Ausgabe der Segelanweisungen:
SA 26.6.2021 von 8:30 bis 11:00 im Regattabüro des UYC Wolfgangsees.
6 Erstes Ankündigungssignal
SA 26.6.2021, 12:30
7 Letztes Ankündigungssignal
Am SO wird, wenn die Serie bereits gültig zustande gekommen ist, kein Ankündigungssignal nach 15.30 Uhr gegeben.
8 Segelanweisungen
Die Segelanweisungen sind bei der Registrierung erhältlich.
9 Bahnen
Es werden Standardkurse mit einer Sollzeit von 50 Minuten gesegelt.
10 Wertung
Es sind 5 Wettfahrten einer Streichungen vorgesehen. Werden weniger als 4 Wettfahrten gewertet, erfolgt keine Streichung. Sollten nicht mindestens 3 Wettfahrten gewertet werden, gilt die Serie nicht als Schwerpunktregatta. Wertung nach dem Low-Point-System (WRS Anhang A).
11 Betreuerboote
Betreuerboote sind nur beschränkt zugelassen. Sie müssen bis zum Nennschluss beim Veranstalter gemeldet werden. Betreuerboote müssen mit einer Flagge (bei der Regsitrierung erhältlich) gekennzeichnet sein, und bei Bedarf als Rettungsboote zur Verfügung stehen. Die Nichterteilung einer Fahrtgenehmigung ist kein Grund für Wiedergutmachung. [DP]
12 Liegeplätze
Alle Boote müssen auf den zugewiesenen Liegeplätzen abgestellt werden. [DP]
13 Funkverkehr
Außer im Notfall darf ein Boot während der Wettfahrt weder Sprachmitteilungen noch Daten senden noch Sprachmitteilungen oder Daten empfangen, die nicht allen Booten zur Verfügung stehen. [DP]
14 Preise
14.1 Punktepreise
14.2 Erinnerungspreise für alle bei der Siegerehrung anwesenden Teilnehmer
15 Haftung, Bilder, Daten
Jeder Teilnehmer verpflichtet sich durch die Meldung und/oder Teilnahme die Wettfahrtregeln Segeln, die Regeln der guten, sportlichen Seemannschaft, sowie alle sonstigen für diese Veranstaltung gültigen Regeln und das Verbandsrecht der Segelverbände und die Rechtsnormen zu beachten und segelt gemäß Regel 4 WRS und der Annahme dieser Ausschreibung auf eigene Gefahr.
Die Veranstalter/Sponsoren, deren Organe und Gehilfen schließen jegliche Haftung für Schäden - welcher Art und Ursache auch immer - zu Wasser und zu Land, beispielsweise jene an Besatzung/Mannschaft, am Material und für Vermögensschäden, aus. Dieser Haftungsausschluss gilt für Schadenseintritte vor, während und nach der Veranstaltung, jedoch nicht (a) bei Vorsatz oder krass grober Fahrlässigkeit, (b) für Personenschäden bei grober Fahrlässigkeit, (c) für Personenschäden falls ausnahmsweise § 6 Abs 1 Z 9 KSchG anzuwenden wäre.
Im gleichen Ausmaß verzichtet jeder Teilnehmer auch auf seine Schadenersatzansprüche gegenüber allen Personen, die (a) für die Durchführung der Regatta (zB Wettfahrtleiter) oder als Schiedsrichter verantwortlich sind und/oder (b) die dem Veranstalter auf dessen Wunsch oder Auftrag behilflich sind.
Die Beweislast für das leicht und grob fahrlässige Verschulden für Schäden durch unvorhersehbare und untypische Gefahren trifft den Teilnehmer.
Eine Haftung für abhanden gekommene Gegenstände oder durch Dritte verursachte Schäden, sowie für unvorhersehbare oder nicht typische Schäden wird ebenfalls ausgeschlossen.
15.1 Aufnahmen in Bild und Ton: Alle teilnehmenden Personen erklären sich mit Meldung und/oder Teilnahme damit einverstanden, dass von ihnen und ihren Booten/Material Aufnahmen in Bild und Ton hergestellt werden und diese zur Berichterstattung über die Veranstaltung und zu ihrer - auch künftigen - Bewerbung, sowie zur Förderung der Zwecke der veranstaltenden Vereine, zeitlich unbegrenzt veröffentlicht werden dürfen.
15.2 Minderjährige: Bei minderjährigen Teilnehmern sind deren Willenserklärungen zusätzlich auch von ihrem gesetzlichen Vertreter bzw durch eine vom gesetzlichen Vertreter schriftlich - spezifisch dafür - bevollmächtigte Personen abzugeben.
15.3 Sonstiges: Die Organisation der Veranstaltung beginnt schon weit im Voraus. Eine Erstattung des Meldegelds oder der Anreisekosten ist nicht vorgesehen. In Ausnahmefällen und nur in dem Ausmaß, als sich der Veranstalter etwas erspart hat, wird Meldegeld ersetzt; nicht hingegen in Fällen von höherer Gewalt.
Allfällig notwendige Änderungen der Ausschreibung und sonstigen Regeln (zB Segelanweisungen) bleiben vorbehalten, werden jedoch zeitgerecht bekanntgegeben.
Sämtliche Preise, insbesondere Sach- und Erinnerungspreise, verfallen, wenn diese nicht persönlich bei der Siegerehrung abgeholt werden.
Für nicht der Sport(verbands)autonomie unterliegende Fragen, gilt das Recht der Republik Österreich, Gerichtsstand ist dabei das für St. Gilgen örtlich und sachlich zuständige Gericht.
16 Parkplätze/Wohnmobile
Parkplätze für PKW und Anhänger werden durch den Veranstalter zugewiesen.
Es gibt Wohnmobilstellplätze in eingeschränkter Anzahl auf dem Clubgelände. Wohnmobile müssen bis Nennschluss mit einem email an
17 Versicherung
Alle teilnehmenden Boote müssen eine gültige Haftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens € 1.500.000,- pro Schadensfall oder dem Äquivalent davon haben.
Weitere Informationen sind erhältlich unter:www.uyc-wolfgangsee.at
Internationale Österreichische Staatsmeisterschaft der 49er und 49erFX Klasse,
Österr. Klassenmeisterschaft 49erFX Men
SP Regatta 29er
Salzburger Landesmeisterschaft
17. - 19. September 2021, UYC Wolfgangsee,
im Auftrag des Österreichischen Segelverbandes
Ausschreibung
OeSV EDV Nummer 9825/26
OeSV Freigabenummer 12218 vom 27.12.2020
1 Regeln
1.1 Die Regatta unterliegt den Regeln, die in den „Wettfahrtregeln Segeln“ (WRS) festgelegt sind.
1.2 Zusätzlich gelten die Wettfahrtordnung des OeSV, die Allgemeinen Segelanweisungen des OeSV, die ergänzenden Segelanweisungen des UYC Wolfgangsees, die Druchführunsgbestimmungen zu Salzburger Landesmeisterschaften, sowie diese Ausschreibung.
1.3 Sollten die Klassenbestimmungen nicht höherwertiges vorschreiben, so gilt ISO-Norm 12402‑5 (oder gleichwertig) als Mindestanforderung für persönliche Auftriebsmittel. Die Verwendung von aufblasbaren Auftriebsmitteln (Automatikwesten) ist nur zulässig, wenn sie in den anzuwendenden Klassenvorschriften ausdrücklich erlaubt werden.
1.4 Es gelten die Bestimmungen der Anti-Doping-Regelungen von World Sailing und des Anti-Doping-Bundesgesetzes 2007. Wegen Dopings suspendierte oder gesperrte Sportlerinnen und Sportler sowie Betreuungspersonen sind nicht zur Regattateilnahme zugelassen.
1.5 Je nach aktueller Lage der Covid-19-Pandemie kann es für die Veranstaltung besondere Bestimmungen geben. Soweit sie die Teilnahmeberechtigung betreffen (z.B. negativer Covid‑19‑Test erforderlich), werden diese dann als Anhang zur Ausschreibung möglichst zeitgerecht veröffentlicht. Soweit sie das Verhalten bei der Veranstaltung betreffen (z.B. Abstände, Tragen eines MNS) werden diese als „Covid-19 Bestimmungen“ an der Tafel für Bekanntmachungen veröffentlicht und haben den Status einer Regel im Sinne der WRS. [DP]
2 Werbung
Boote können verpflichtet werden, vom Veranstalter gewählte und bereitgestellte Werbung anzubringen. [DP]
3 Teilnahmeberechtigung und Meldung
3.1 International offen für alle Boote der Klassen 49er, 49erFX und 29er, die im Bootsregister eines von World Sailing anerkannten Vereines eingetragen sind, den Klassenbestimmungen entsprechen und gegen Haftpflichtschäden (Mindestdeckung Euro 1.500.000) versichert sind.
3.2 Die Steuerleute und Vorschoter müssen Mitglied eines Verbandsvereins, Einzelmitglied des OeSV oder eines anderen von World Sailing anerkannten nationalen Verbandes sein.
3.3 Die Steuerleute müssen im Besitz des vom OeSV ausgestellten Bfa-Binnen oder eines Bodensee-Schifferpatents sein, oder ein gleichwertiges Dokument eines ausländischen Verbandes vorlegen können.
3.4 Teilnahmeberechtigte Boote melden, indem sie das Online-Formular unter www.uyc-wolfgangsee.at bis zum Nennschluss ausfüllen.
3.5 Nachmeldungen werden bei einer Nachmeldegebühr von € 20.- entgegengenommen, so sie rechtzeitig vor Ende der Registrierung einlangen.
3.6 Es gilt eine Mindestnennung von 2 Booten je Klasse (49er/49erFX Women) bei Meldeschluss (10.09.2021). Wird diese Mindestanzahl nicht erreicht, so kann die Regatta abgesagt werden. Wird die Regatta durchgeführt und kommen ausreichend viele Wettfahrten zustande, so wird der Titel ungeachtet der Teilnehmerzahl vergeben.
3.7 Ein Boot ist nur dann teilnahmeberechtigt, wenn es die Registrierung abgeschlossen und es die vorgesehenen Kontrollen der Vermessung und der Ausrüstung durchlaufen hat, sowie alle Crewmitglieder den Haftungsausschluss (Haftung, Bilder, Daten) und die Unterwerfung unter die Anti-Doping Regularien und den zugehörigen nationalen Spruchkörpern (ÖADR und unabhängige Schiedskommission) bei der Registrierung unterschreiben haben.
Für minderjährige Regattateilnehmer kann dieser Haftungsausschluss heruntergeladen werden (www.uyc-wolfgangsee.at ) und unterschrieben (von Erziehunsgberechtigten) zur Registrierung mitgebracht werden.
4 Nennschluss / Meldegebühr
Nennschluss ist der 10.9.2021.
Die Meldegebühr beträgt € 80.- (bar bei der Registrierung)
Sollte die zum Nennschluss aktueller Lage der Covid-19-Pandemie eine Beschränkung der Anzahl der Teilnehmer verlangen, so gilt die Reihenfolge auf der Nennliste zum Nennschluss. Abgewiesene Genannte werden sofort nach Nennschluss verständigt. Nachnennen ist in diesem Fall nicht möglich.
5 Registrierung
Kontrolle von Messbrief, Haftpflichtversicherungsnachweis, OeSV-Mitgliedskarten und Segelführerschein; Ausgabe der Segelanweisungen:
FR 17.9.2021 8:30 bis 10:00 Regattabüro des UYC Wolfgangsees, 29er SA 18.9.2021 8:30 - 10:00
6 Vermessungs- und Ausrüstungskontrolle
Eine Vermessungs- und Ausrüstungskontrolle für 49er und FX findet am FR 17.9.2021 von 8:30 bis 10:00 am Gelände des UYC Wolfgangsees statt.
7 Erstes Ankündigungssignal
FR 17.9.2021, 12:00 (29er SA 18.9.2021, 12:30)
8 Letztes Ankündigungssignal
Am SO, 19.9.2021, wird, wenn die Serie bereits gültig zustande gekommen ist, kein Ankündigungssignal nach 15.30 Uhr gegeben.
9 Segelanweisungen
Die Segelanweisungen sind bei der Registrierung erhältlich.
10 Bahnen
Es werden Standardkurse mit einer Sollzeit von 20 Minuten (49er/49erFX) bzw 30 Minuten (29er) gesegelt.
11 Wertung
49er/49erFX: Es sind 12 Wettfahrten mit zwei Streichungen vorgesehen. Werden weniger als 7 Wettfahrten gewertet, erfolgt keine Streichung. Werden mehr als 11 Wettfahrten gewertet, gibt es zwei Steichungen. Sollten nicht mindestens 6 Wettfahrten gewertet werden können, gilt die Serie nicht als Österreichische Staatsmeisterschaft. Sollten in der Klasse "49erFX Herren" nicht mindestens 4 Wettfahrten gewertet werden können, gilt die Serie nicht als Österreichische Klassenmeisterschaft.
29er: Es sind 8 Wettfahrten mit einer Streichung vorgesehen. Werden weniger als 5 Wettfahrten gewertet, erfolgt keine Streichung.
Wertung nach dem Low-Point-System (WRS Anhang A).
13 Betreuerboote
Betreuerboote sind nur beschränkt zugelassen. Sie müssen bis zum Nennschluss beim Veranstalter gemeldet werden. Betreuerboote müssen mit einer Flagge (bei der Registrierung erhältlich) gekennzeichnet sein, und bei Bedarf als Rettungsboote zur Verfügung stehen. Die Nichterteilung einer Fahrtgenehmigung ist kein Grund für Wiedergutmachung. [DP]
14 Liegeplätze
Alle Boote müssen auf den zugewiesenen Liegeplätzen abgestellt werden. [DP]
15 Funkverkehr
Außer im Notfall darf ein Boot während der Wettfahrt weder Sprachmitteilungen noch Daten senden noch Sprachmitteilungen oder Daten empfangen, die nicht allen Booten zur Verfügung stehen. [DP]
16 Preise
49er / 49erFX Damen: Die siegreiche Mannschaft erhält Medaillen der BSO und den Titel “Österreichischer Staatsmeister/in 2021 in der 49er bzw. 49erFX Klasse”. Voraussetzung ist die österreichische Staatsbürgerschaft sämtlicher Mannschaftsmitglieder. Bei jeder anderen Kombination der Staatsbürgerschaft der Mannschaftsmitglieder erhält die Mannschaft den Titel “Internationaler Meister 2021 von Österreich in der 49er / 49erFX Klasse”, und der besten als Österreicher gestarteten Mannschaft wird der Titel “Österreichischer Staatsmeister/In 2021 in der 49er / 49erFX Klasse” (inkl. der Medaillen) zuerkannt.
49erFX Herren/Mixed: Bedingungen wie oben, es wird der Titel "Österreichischer Klassenmeister" vergeben.
Punktpreise für die jeweils ersten 3 Boote
Erinnerungspreise für alle bei der Siegerehrung anwesenden Teilnehmer
29er:
Punktpreise für die jeweils ersten 3 Boote
Erinnerungspreise für alle bei der Siegerehrung anwesenden Teilnehmer
17 Haftung, Bilder, Daten
Jeder Teilnehmer verpflichtet sich durch die Meldung und/oder Teilnahme die Wettfahrtregeln Segeln 2017-2020, die Regeln der guten, sportlichen Seemannschaft, sowie alle sonstigen für diese Veranstaltung gültigen Regeln und das Verbandsrecht der Segelverbände und die Rechtsnormen zu beachten und segelt gemäß Regel 4 WRS und der Annahme dieser Ausschreibung auf eigene Gefahr.
Die Veranstalter/Sponsoren, deren Organe und Gehilfen schließen jegliche Haftung für Schäden - welcher Art und Ursache auch immer - zu Wasser und zu Land, beispielsweise jene an Besatzung/Mannschaft, am Material und für Vermögensschäden, aus. Dieser Haftungsausschluss gilt für Schadenseintritte vor, während und nach der Veranstaltung, jedoch nicht (a) bei Vorsatz oder krass grober Fahrlässigkeit, (b) für Personenschäden bei grober Fahrlässigkeit, (c) für Personenschäden falls ausnahmsweise § 6 Abs 1 Z 9 KSchG anzuwenden wäre.
Im gleichen Ausmaß verzichtet jeder Teilnehmer auch auf seine Schadenersatzansprüche gegenüber allen Personen, die (a) für die Durchführung der Regatta (zB Wettfahrtleiter) oder als Schiedsrichter verantwortlich sind und/oder (b) die dem Veranstalter auf dessen Wunsch oder Auftrag behilflich sind.
Die Beweislast für das leicht und grob fahrlässige Verschulden für Schäden durch unvorhersehbare und untypische Gefahren trifft den Teilnehmer.
Eine Haftung für abhanden gekommene Gegenstände oder durch Dritte verursachte Schäden, sowie für unvorhersehbare oder nicht typische Schäden wird ebenfalls ausgeschlossen.
17.1 Aufnahmen in Bild und Ton: Alle teilnehmenden Personen erklären sich mit Meldung und/oder Teilnahme damit einverstanden, dass von ihnen und ihren Booten/Material Aufnahmen in Bild und Ton hergestellt werden und diese zur Berichterstattung über die Veranstaltung und zu ihrer - auch künftigen - Bewerbung, sowie zur Förderung der Zwecke der veranstaltenden Vereine, zeitlich unbegrenzt veröffentlicht werden dürfen.
17.2 Minderjährige: Bei minderjährigen Teilnehmern sind deren Willenserklärungen zusätzlich auch von ihrem gesetzlichen Vertreter bzw durch eine vom gesetzlichen Vertreter schriftlich - spezifisch dafür - bevollmächtigte Personen abzugeben.
17.3 Sonstiges: Die Organisation der Veranstaltung beginnt schon weit im Voraus. Eine Erstattung des Meldegelds oder der Anreisekosten ist nicht vorgesehen. In Ausnahmefällen und nur in dem Ausmaß, als sich der Veranstalter etwas erspart hat, wird Meldegeld ersetzt; nicht hingegen in Fällen von höherer Gewalt.
Allfällig notwendige Änderungen der Ausschreibung und sonstigen Regeln (zB Segelanweisungen) bleiben vorbehalten, werden jedoch zeitgerecht bekanntgegeben.
Sämtliche Preise, insbesondere Sach- und Erinnerungspreise, verfallen, wenn diese nicht persönlich bei der Siegerehrung abgeholt werden.
Für nicht der Sport(verbands)autonomie unterliegende Fragen, gilt das Recht der Republik Österreich, Gerichtsstand ist dabei das für St. Gilgen örtlich und sachlich zuständige Gericht.
18 Parkplätze / Wohnmobile
Parkplätze für PKW und Anhänger werden durch den Veranstalter zugewiesen.
Es gibt Wohnmobilstellplätze in eingeschränkter Anzahl auf dem Clubgelände. Wohnmobile müssen bis Nennschluss mit einem email an office(at)uyc-wolfgangsee.at angemeldet werden. (bitte angeben: groß/mittel/klein, Kennzeichen) Die Wohnmobilanmeldung wird von uns rückbestätigt. Ohne Rückbestätigung ist keine Nächtigung im Wohnmobil möglich! Servicepauschale € 20.-. Zelten am Clubgelände ist nicht möglich. Campingplätze sind in ca. 4km Entfernung.
19 Versicherung
Alle teilnehmenden Boote müssen eine gültige Haftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens € 1.500.000,- pro Schadensfall oder dem Äquivalent davon haben.
Weitere Informationen sind erhältlich unter: www.uyc-wolfgangsee.at
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