Regatten 2020
Skiffweekend 2020, int. Schwerpunktregatta 29er
19. - 20. September 2020, UYC Wolfgangsee,
im Auftrag des Österreichischen Segelverbandes
Ausschreibung
OeSV EDV Nummer 8975
1 Regeln
1.1 Die Regatta unterliegt den Regeln, die in den „Wettfahrtregeln Segeln“ (WRS) festgelegt sind.
1.2 Zusätzlich gelten die Wettfahrtordnung des OeSV 2020, die Allgemeinen Segelanweisungen des OeSV 2020, die ergänzenden Segelanweisungen des UYC Wolfgangsees, sowie diese Ausschreibung.
1.3 Der Vermerk [DP] in einer Regel der Ausschreibung. bedeutet, dass die Strafe für einen Verstoß gegen diese Regel, im Ermessen des Protestkomitees, geringer als eine Disqualifikation sein kann.
1.4 Sollten die Klassenbestimmungen nicht höherwertiges vorschreiben, so gilt ISO-Norm 12402‑5 (oder gleichwertig) als Mindestanforderung für persönliche Auftriebsmittel. Die Verwendung von aufblasbaren Auftriebsmitteln (Automatikwesten) ist nur zulässig, wenn sie in den anzuwendenden Klassenvorschriften ausdrücklich erlaubt werden.
1.5 Es gelten die Bestimmungen der Anti-Doping-Regelungen von World Sailing und des Anti-Doping-Bundesgesetzes 2007. Wegen Dopings suspendierte oder gesperrte Sportlerinnen und Sportler sowie Betreuungspersonen sind nicht zur Regattateilnahme zugelassen.
2 Werbung
Boote können verpflichtet werden, vom Veranstalter gewählte und bereitgestellte Werbung anzubringen. [DP]
3 Teilnahmeberechtigung und Meldung
3.1 International offen für alle Boote der Klasse 29er, die im Bootsregister eines von World Sailing anerkannten Vereines eingetragen sind, den Klassenbestimmungen entsprechen und gegen Haftpflichtschäden (Mindestdeckung Euro 1.500.000) versichert sind.
3.2 Die Steuerleute und Vorschoter müssen Mitglied eines Verbandsvereins, Einzelmitglied des OeSV oder eines anderen von World Sailing anerkannten nationalen Verbandes sein.
3.3 Die Steuerleute müssen im Besitz der OeSV Junior-Regattalizenz, des vom OeSV ausgestellten Bfa-Binnen oder eines Bodensee-Schifferpatents sein, oder ein gleichwertiges Dokument eines ausländischen Verbandes vorlegen können.
3.4 Teilnahmeberechtigte Boote melden, indem sie das Online-Formular unter www.uyc-wolfgangsee.at bis zum Nennschluss ausfüllen.
3.5 Nachmeldungen werden bei einer Nachmeldegebühr von € 20.- entgegengenommen, so sie rechtzeitig vor Ende der Registrierung einlangen.
3.6 Es gilt eine Mindestnennung von 5 Booten bei Meldeschluss (11.9.2020). Wird diese Mindestanzahl nicht erreicht, so kann die Regatta abgesagt werden.
3.7 Ein Boot ist nur dann teilnahmeberechtigt, wenn es die Registrierung abgeschlossen und es die vorgesehenen Kontrollen der Vermessung und der Ausrüstung durchlaufen hat, sowie alle Crewmitglieder den Haftungsausschluss (Haftung, Bilder, Daten) und die Unterwerfung unter die Anti-Doping Regularien und den zugehörigen nationalen Spruchkörpern (ÖADR und unabhängige Schiedskommission) bei der Registrierung unterschreiben haben.
Für minderjährige Regattateilnehmer kann dieser Haftungsausschluss heruntergeladen werden (www.uyc-wolfgangsee.at) und unterschrieben (von Erziehunsgberechtigten) zur Registrierung mitgebracht werden.
4 Meldeschluss / Meldegebühr
Meldeschluss ist am 11.9.2020
Die Meldegebühr beträgt € 80.- (bar bei der Registrierung)
5 Registrierung
Kontrolle von Messbrief, Haftpflichtversicherungsnachweis, OeSV-Mitgliedskarten und Segelführerschein; Ausgabe der Segelanweisungen:
SA 19.9.2020 von 8:30 bis 11:00 im Regattabüro des UYC Wolfgangsees.
6 Erstes Ankündigungssignal
SA 19.9.2020, 12:30
7 Letztes Ankündigungssignal
Am SO wird, wenn die Serie bereits gültig zustande gekommen ist, kein Ankündigungssignal nach 15.30 Uhr gegeben.
8 Segelanweisungen
Die Segelanweisungen sind bei der Registrierung erhältlich.
9 Bahnen
Es werden Standardkurse mit einer Sollzeit von 30 Minuten gesegelt.
10 Wertung
29er: es sind 8 Wettfahrten mit einer Streichungen vorgesehen. Werden weniger als 5 Wettfahrten gewertet, erfolgt keine Streichung. Wertung nach dem Low-Point-System (WRS Anhang A).
11 Betreuerboote
Betreuerboote sind nur beschränkt zugelassen. Sie müssen bis zum Nennschluss beim Veranstalter gemeldet werden. Betreuerboote müssen mit einer Flagge (bei der Regsitrierung erhältlich) gekennzeichnet sein, und bei Bedarf als Rettungsboote zur Verfügung stehen. Die Nichterteilung einer Fahrtgenehmigung ist kein Grund für Wiedergutmachung. [DP]
12 Liegeplätze
Alle Boote müssen auf den zugewiesenen Liegeplätzen abgestellt werden. [DP]
13 Funkverkehr
Außer im Notfall darf ein Boot während der Wettfahrt weder Sprachmitteilungen noch Daten senden noch Sprachmitteilungen oder Daten empfangen, die nicht allen Booten zur Verfügung stehen. [DP]
14 Preise
14.1 Punktpreise
14.2 Erinnerungspreise für alle bei der Siegerehrung anwesenden Teilnehmer
15 Haftung, Bilder, Daten
Jeder Teilnehmer verpflichtet sich durch die Meldung und/oder Teilnahme die Wettfahrtregeln Segeln 2017-2020, die Regeln der guten, sportlichen Seemannschaft, sowie alle sonstigen für diese Veranstaltung gültigen Regeln und das Verbandsrecht der Segelverbände und die Rechtsnormen zu beachten und segelt gemäß Regel 4 WRS und der Annahme dieser Ausschreibung auf eigene Gefahr.
Die Veranstalter/Sponsoren, deren Organe und Gehilfen schließen jegliche Haftung für Schäden - welcher Art und Ursache auch immer - zu Wasser und zu Land, beispielsweise jene an Besatzung/Mannschaft, am Material und für Vermögensschäden, aus. Dieser Haftungsausschluss gilt für Schadenseintritte vor, während und nach der Veranstaltung, jedoch nicht (a) bei Vorsatz oder krass grober Fahrlässigkeit, (b) für Personenschäden bei grober Fahrlässigkeit, (c) für Personenschäden falls ausnahmsweise § 6 Abs 1 Z 9 KSchG anzuwenden wäre.
Im gleichen Ausmaß verzichtet jeder Teilnehmer auch auf seine Schadenersatzansprüche gegenüber allen Personen, die (a) für die Durchführung der Regatta (zB Wettfahrtleiter) oder als Schiedsrichter verantwortlich sind und/oder (b) die dem Veranstalter auf dessen Wunsch oder Auftrag behilflich sind.
Die Beweislast für das leicht und grob fahrlässige Verschulden für Schäden durch unvorhersehbare und untypische Gefahren trifft den Teilnehmer.
Eine Haftung für abhanden gekommene Gegenstände oder durch Dritte verursachte Schäden, sowie für unvorhersehbare oder nicht typische Schäden wird ebenfalls ausgeschlossen.
15.1 Aufnahmen in Bild und Ton: Alle teilnehmenden Personen erklären sich mit Meldung und/oder Teilnahme damit einverstanden, dass von ihnen und ihren Booten/Material Aufnahmen in Bild und Ton hergestellt werden und diese zur Berichterstattung über die Veranstaltung und zu ihrer - auch künftigen - Bewerbung, sowie zur Förderung der Zwecke der veranstaltenden Vereine, zeitlich unbegrenzt veröffentlicht werden dürfen.
15.2 Minderjährige: Bei minderjährigen Teilnehmern sind deren Willenserklärungen zusätzlich auch von ihrem gesetzlichen Vertreter bzw durch eine vom gesetzlichen Vertreter schriftlich - spezifisch dafür - bevollmächtigte Personen abzugeben.
15.3 Sonstiges: Die Organisation der Veranstaltung beginnt schon weit im Voraus. Eine Erstattung des Meldegelds oder der Anreisekosten ist nicht vorgesehen. In Ausnahmefällen und nur in dem Ausmaß, als sich der Veranstalter etwas erspart hat, wird Meldegeld ersetzt; nicht hingegen in Fällen von höherer Gewalt.
Allfällig notwendige Änderungen der Ausschreibung und sonstigen Regeln (zB Segelanweisungen) bleiben vorbehalten, werden jedoch zeitgerecht bekanntgegeben.
Sämtliche Preise, insbesondere Sach- und Erinnerungspreise, verfallen, wenn diese nicht persönlich bei der Siegerehrung abgeholt werden.
Für nicht der Sport(verbands)autonomie unterliegende Fragen, gilt das Recht der Republik Österreich, Gerichtsstand ist dabei das für St. Gilgen örtlich und sachlich zuständige Gericht.
16 Parkplätze/Wohnmobile
Parkplätze für PKW und Anhänger werden durch den Veranstalter zugewiesen.
Es gibt Wohnmobilstellplätze in eingeschränkter Anzahl auf dem Clubgelände. Wohnmobile müssen bis Nennschluss mit einem email an
17 Versicherung
Alle teilnehmenden Boote müssen eine gültige Haftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens € 1.500.000,- pro Schadensfall oder dem Äquivalent davon haben.
Weitere Informationen sind erhältlich unter: www.uyc-wolfgangsee.at
Internationale Österreichische Staatsmeisterschaft der 49er und 49erFX Klasse, Österr. Klassenmeisterschaft 49erFX Men
18. - 20. September 2020, UYC Wolfgangsee,
im Auftrag des Österreichischen Segelverbandes
Ausschreibung
OeSV EDV Nummer 9359/9360,
OeSV Freigabenummer 32209 vom 20.1.2020
1 Regeln
1.1 Die Regatta unterliegt den Regeln, die in den „Wettfahrtregeln Segeln“ (WRS) festgelegt sind.
1.2 Zusätzlich gelten die Wettfahrtordnung des OeSV 2020, die Allgemeinen Segelanweisungen des OeSV 2020, die ergänzenden Segelanweisungen des UYC Wolfgangsees, sowie diese Ausschreibung.
1.3 Der Vermerk [DP] in einer Regel der Ausschreibung. bedeutet, dass die Strafe für einen Verstoß gegen diese Regel, im Ermessen des Protestkomitees, geringer als eine Disqualifikation sein kann.
1.4 Sollten die Klassenbestimmungen nicht höherwertiges vorschreiben, so gilt ISO-Norm 12402‑5 (oder gleichwertig) als Mindestanforderung für persönliche Auftriebsmittel. Die Verwendung von aufblasbaren Auftriebsmitteln (Automatikwesten) ist nur zulässig, wenn sie in den anzuwendenden Klassenvorschriften ausdrücklich erlaubt werden.
1.5 Es gelten die Bestimmungen der Anti-Doping-Regelungen von World Sailing und des Anti-Doping-Bundesgesetzes 2007. Wegen Dopings suspendierte oder gesperrte Sportlerinnen und Sportler sowie Betreuungspersonen sind nicht zur Regattateilnahme zugelassen.
2 Werbung
Boote können verpflichtet werden, vom Veranstalter gewählte und bereitgestellte Werbung anzubringen. [DP]
3 Teilnahmeberechtigung und Meldung
3.1 International offen für alle Boote der Klassen 49er und 49erFX, die im Bootsregister eines von World Sailing anerkannten Vereines eingetragen sind, den Klassenbestimmungen entsprechen und gegen Haftpflichtschäden (Mindestdeckung Euro 1.500.000) versichert sind.
3.2 Die Steuerleute und Vorschoter müssen Mitglied eines Verbandsvereins, Einzelmitglied des OeSV oder eines anderen von World Sailing anerkannten nationalen Verbandes sein.
3.3 Die Steuerleute müssen im Besitz des vom OeSV ausgestellten Bfa-Binnen oder eines Bodensee-Schifferpatents sein, oder ein gleichwertiges Dokument eines ausländischen Verbandes vorlegen können.
3.4 Teilnahmeberechtigte Boote melden, indem sie das Online-Formular unter www.uyc-wolfgangsee.at bis zum Nennschluss ausfüllen.
3.5 Nachmeldungen werden bei einer Nachmeldegebühr von € 20.- entgegengenommen, so sie rechtzeitig vor Ende der Registrierung einlangen.
3.6 Es gilt eine Mindestnennung von 2 Booten je Klasse (49er/49erFX Women) bei Meldeschluss (11.09.2020). Wird diese Mindestanzahl nicht erreicht, so kann die Regatta abgesagt werden. Wird die Regatta durchgeführt und kommen ausreichend viele Wettfahrten zustande, so wird der Titel ungeachtet der Teilnehmerzahl vergeben.
3.7 Ein Boot ist nur dann teilnahmeberechtigt, wenn es die Registrierung abgeschlossen und es die vorgesehenen Kontrollen der Vermessung und der Ausrüstung durchlaufen hat, sowie alle Crewmitglieder den Haftungsausschluss (Haftung, Bilder, Daten) und die Unterwerfung unter die Anti-Doping Regularien und den zugehörigen nationalen Spruchkörpern (ÖADR und unabhängige Schiedskommission) bei der Registrierung unterschreiben haben.
Für minderjährige Regattateilnehmer kann dieser Haftungsausschluss heruntergeladen werden (www.uyc-wolfgangsee.at) und unterschrieben (von Erziehunsgberechtigten) zur Registrierung mitgebracht werden.
4 Meldegebühr
Die Meldegebühr beträgt € 80.- (bar bei der Registrierung)
5 Registrierung
Kontrolle von Messbrief, Haftpflichtversicherungsnachweis, OeSV-Mitgliedskarten und Segelführerschein; Ausgabe der Segelanweisungen:
FR 18.9.2020 8:30 bis 10:00 im Regattabüro des UYC Wolfgangsees.
6 Vermessungs- und Ausrüstungskontrolle
Eine Vermessungs- und Ausrüstungskontrolle findet am FR 18.9.2020 von 8:30 bis 10:00 am Gelände des UYC Wolfgangsees statt.
7 Erstes Ankündigungssignal
FR 18.9.2020, 11:55
8 Letztes Ankündigungssignal
Am SO, 20.9.2020, wird, wenn die Serie bereits gültig zustande gekommen ist, kein Ankündigungssignal nach 15.30 Uhr gegeben.
9 Segelanweisungen
Die Segelanweisungen sind bei der Registrierung erhältlich.
10 Bahnen
Es werden Standardkurse mit einer Sollzeit von 20 Minuten gesegelt.
11 Wertung
Es sind 12 Wettfahrten mit zwei Streichungen vorgesehen. Werden weniger als 7 Wettfahrten gewertet, erfolgt keine Streichung. Werden mehr als 11 Wettfahrten gewertet, bit es zwei Steichungen. Sollten nicht mindestens 6 Wettfahrten gewertet werden können, gilt die Serie nicht als Österreichische Staatsmeisterschaft.
Wertung nach dem Low-Point-System (WRS Anhang A).
13 Betreuerboote
Betreuerboote sind nur beschränkt zugelassen. Sie müssen bis zum Nennschluss beim Veranstalter gemeldet werden. Betreuerboote müssen mit einer Flagge (bei der Regsitrierung erhältlich) gekennzeichnet sein, und bei Bedarf als Rettungsboote zur Verfügung stehen. Die Nichterteilung einer Fahrtgenehmigung ist kein Grund für Wiedergutmachung. [DP]
14 Liegeplätze
Alle Boote müssen auf den zugewiesenen Liegeplätzen abgestellt werden. [DP]
15 Funkverkehr
Außer im Notfall darf ein Boot während der Wettfahrt weder Sprachmitteilungen noch Daten senden noch Sprachmitteilungen oder Daten empfangen, die nicht allen Booten zur Verfügung stehen. [DP]
16 Preise
16.1 49er / 49erFX Damen: Die siegreiche Mannschaft erhält Medaillen der BSO und den Titel “Österreichischer Staatsmeister/in 2020 in der 49er bzw. 49erFX Klasse”. Voraussetzung ist die österreichische Staatsbürgerschaft sämtlicher Mannschaftsmitglieder. Bei jeder anderen Kombination der Staatsbürgerschaft der Mannschaftsmitglieder erhält die Mannschaft den Titel “Internationaler Meister 2020 von Österreich in der 49er / 49erFX Klasse”, und der besten als Österreicher gestarteten Mannschaft wird der Titel “Österreichischer Staatsmeister/In 2020 in der 49er / 49erFX Klasse” (inkl. der Medaillen) zuerkannt.
49erFX Herren/Mixed: Bedingungen wie oben, es wird der Titel "Österreichischer Klassenmeister" vergeben.
16.2 Punktpreise für die jeweils ersten 3 Boote
16.4 Erinnerungspreise für alle bei der Siegerehrung anwesenden Teilnehmer
17 Haftung, Bilder, Daten
Jeder Teilnehmer verpflichtet sich durch die Meldung und/oder Teilnahme die Wettfahrtregeln Segeln 2017-2020, die Regeln der guten, sportlichen Seemannschaft, sowie alle sonstigen für diese Veranstaltung gültigen Regeln und das Verbandsrecht der Segelverbände und die Rechtsnormen zu beachten und segelt gemäß Regel 4 WRS und der Annahme dieser Ausschreibung auf eigene Gefahr.
Die Veranstalter/Sponsoren, deren Organe und Gehilfen schließen jegliche Haftung für Schäden - welcher Art und Ursache auch immer - zu Wasser und zu Land, beispielsweise jene an Besatzung/Mannschaft, am Material und für Vermögensschäden, aus. Dieser Haftungsausschluss gilt für Schadenseintritte vor, während und nach der Veranstaltung, jedoch nicht (a) bei Vorsatz oder krass grober Fahrlässigkeit, (b) für Personenschäden bei grober Fahrlässigkeit, (c) für Personenschäden falls ausnahmsweise § 6 Abs 1 Z 9 KSchG anzuwenden wäre.
Im gleichen Ausmaß verzichtet jeder Teilnehmer auch auf seine Schadenersatzansprüche gegenüber allen Personen, die (a) für die Durchführung der Regatta (zB Wettfahrtleiter) oder als Schiedsrichter verantwortlich sind und/oder (b) die dem Veranstalter auf dessen Wunsch oder Auftrag behilflich sind.
Die Beweislast für das leicht und grob fahrlässige Verschulden für Schäden durch unvorhersehbare und untypische Gefahren trifft den Teilnehmer.
Eine Haftung für abhanden gekommene Gegenstände oder durch Dritte verursachte Schäden, sowie für unvorhersehbare oder nicht typische Schäden wird ebenfalls ausgeschlossen.
17.1 Aufnahmen in Bild und Ton: Alle teilnehmenden Personen erklären sich mit Meldung und/oder Teilnahme damit einverstanden, dass von ihnen und ihren Booten/Material Aufnahmen in Bild und Ton hergestellt werden und diese zur Berichterstattung über die Veranstaltung und zu ihrer - auch künftigen - Bewerbung, sowie zur Förderung der Zwecke der veranstaltenden Vereine, zeitlich unbegrenzt veröffentlicht werden dürfen.
17.2 Minderjährige: Bei minderjährigen Teilnehmern sind deren Willenserklärungen zusätzlich auch von ihrem gesetzlichen Vertreter bzw durch eine vom gesetzlichen Vertreter schriftlich - spezifisch dafür - bevollmächtigte Personen abzugeben.
17.3 Sonstiges: Die Organisation der Veranstaltung beginnt schon weit im Voraus. Eine Erstattung des Meldegelds oder der Anreisekosten ist nicht vorgesehen. In Ausnahmefällen und nur in dem Ausmaß, als sich der Veranstalter etwas erspart hat, wird Meldegeld ersetzt; nicht hingegen in Fällen von höherer Gewalt.
Allfällig notwendige Änderungen der Ausschreibung und sonstigen Regeln (zB Segelanweisungen) bleiben vorbehalten, werden jedoch zeitgerecht bekanntgegeben.
Sämtliche Preise, insbesondere Sach- und Erinnerungspreise, verfallen, wenn diese nicht persönlich bei der Siegerehrung abgeholt werden.
Für nicht der Sport(verbands)autonomie unterliegende Fragen, gilt das Recht der Republik Österreich, Gerichtsstand ist dabei das für St. Gilgen örtlich und sachlich zuständige Gericht.
18 Parkplätze / Wohnmobile
Parkplätze für PKW und Anhänger werden durch den Veranstalter zugewiesen.
Es gibt Wohnmobilstellplätze in eingeschränkter Anzahl auf dem Clubgelände. Wohnmobile müssen bis Nennschluss mit einem email an
19 Versicherung
Alle teilnehmenden Boote müssen eine gültige Haftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens € 1.500.000,- pro Schadensfall oder dem Äquivalent davon haben.
Weitere Informationen sind erhältlich unter: www.uyc-wolfgangsee.at
Blaues Band / Weißes Band 2020 - AUSSCHREIBUNG
26.7.2020, UYC Wolfgangsee
Beschreibung:
Regatta für alle Einrumpfboote. Das "Blaue Band" wird nach gesegelter Zeit vergeben, das "Weiße Band" nach YST. Zum Brunnwindcup zählt das "Weiße Band".
Start: 12:30
Die Meldegebühr beträgt: 10.- / Person (incl. Frühschoppen ab 10:00 mit Livemusik). Für Jugendmitglieder des UYC Wolfgangsees entfällt die Meldegebühr.
Die Anmeldung erfolgt bis 1 Stunde vor dem Start im Clubrestaurant bei der Regattasekretärin.
Die vollständige Meldung ist eine unabdingbare Voraussetzung für die Aufnahme in die Wertung!
Kurs: Der Kurs wird bei der Regattabesprechung (1 Stunde vor dem Start) vom Wettfahrtleiter festgelegt und erklärt (1 lange Wettfahrt)
Startgruppen:
Sind gesamt weniger als 15 Boote gemeldet, so wird in einer Gruppe gestartet.
Sind mehr als 14 Boote gemeldet, so wird in 2 Gruppen gestartet:
Gruppe 1: (YS 99 und abwärts) Ankündigungssignal - Zahlenwimpel 1
Gruppe 2: (YS 100 und aufwärts) Ankündigungssignal - Zahlenwimpel 2
Die Startreihenfolge legt der Wettfahrtleiter vor der Regatta fest (Regattabesprechung).
Frühstarts ohne entsprechende Entlastung oder Start in der falschen Gruppe werden mit mindestens 10% Strafzeit geahndet. Bei deutlichen und absichtlichen Frühstarts ohne Entlastung kann die Wettfahrtleitung eine Disqualifikation verhängen.
Wertung:
Das "Blaue Band" wird nach gesegelter Zeit vergeben, das "Weiße Band" nach YST. Yardstickwertung nach den aktuellen Yardstickzahlen des ÖSV (mit Ausnahmen, siehe unten).
Yardstick - Sonderthemen:
Für folgende Klassen weicht bei "Blauen Band" die Yardstickzahl von der ÖSV Yardstickzahl ab:
Drache Klassik (Holz/Alumast): YST 108 statt 107; "älterer" GFK Drache (kein Hightech!) YST 107 statt 106; H-Boot MTK YST 103 statt 102; Magic YST 106 statt 105. Star YST 96 statt 94; 35qm Rennklasse "Skadi" fährt mit 30qm, YST 99 statt 96.
Einhandsegler in Bootsklassen, die normalerweise mit einem oder mehreren Vorschotern gesegelt werden, erhalten 1 Yardstickpunkt zusätzlich.
Bootsklassen mit Spinnaker erhalten 2 Yardstickpunkte zusätzlich, wenn der Spinnaker nicht verwendet wird (die Nichtverwendung ist allerdings bereits bei der Anmeldung bekanntzugeben!).
Boote, die von Jugendlichen (bis 18) gesteuert werden, die nicht in einem ÖSV Kader sind, erhalten 1 Yardstickpunkt zusätzlich.
Die Punkteverminderung der Vorjahressieger (siehe Ausschreibung Brunnwindcup) gelten nur bei der Wertung zum Brunnwindcup, nicht bei den Ehrenpreisen zum "Weißen Band".
Siegerehrung:
Im Anschluss im Clubrestaurant
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