Regatten 2019
CIMA Pokal – „100 Jahre Sonderklassen am Wolfgangsee“
Österreichische Meisterschaften Sonderklasse
29.8.2019 – 1.9.2019
im Auftrag des Österreichischen Segelverbandes
Ausschreibung
OeSV EDV Nummer 8879, OeSV Freigabenummer 32193
1 Regeln
1.1 Die Regatta unterliegt den Regeln, die in den „Wettfahrtregeln Segeln“ (WRS) festgelegt sind.
1.2 Zusätzlich gelten die Wettfahrtordnung des OeSV 2019, die Allgemeinen Segelanweisungen des OeSV 2019, die ergänzenden Segelanweisungen des UYC Wolfgangsees, sowie diese Ausschreibung.
1.3 Der Vermerk [DP] in einer Regel der Ausschreibung. bedeutet, dass die Strafe für einen Verstoß gegen diese Regel, im Ermessen des Protestkomitees, geringer als eine Disqualifikation sein kann.
1.4 Sollten die Klassenbestimmungen nicht höherwertiges vorschreiben, so gilt ISO-Norm 12402‑5 (oder gleichwertig) als Mindestanforderung für persönliche Auftriebsmittel.
1.5 Es gelten die Bestimmungen der Anti-Doping-Regelungen von World Sailing und des Anti-Doping-Bundesgesetzes 2007. Wegen Dopings suspendierte oder gesperrte Sportlerinnen und Sportler sowie Betreuungspersonen sind nicht zur Regattateilnahme zugelassen.
2 Werbung
Boote können verpflichtet werden, vom Veranstalter gewählte und bereitgestellte Werbung anzubringen. [DP]
3 Teilnahmeberechtigung und Meldung
3.1 International offen für alle Boote der Klasse „Sonderklasse“, die im Bootsregister eines von World Sailing anerkannten Vereines eingetragen sind, den Klassenbestimmungen entsprechen und gegen Haftpflichtschäden (Mindestdeckung Euro 1.500.000) versichert sind.
3.2 Die Steuerleute und Vorschoter müssen Mitglied eines Verbandsvereins, Einzelmitglied des OeSV oder eines anderen von World Sailing anerkannten nationalen Verbandes sein.
3.3 Die Steuerleute müssen im Besitz der OeSV Junior-Regattalizenz oder des vom OeSV ausgestellten BFA Binnen sein oder ein gleichwertiges Dokument eines ausländischen Verbandes vorlegen können.
3.4 Teilnahmeberechtigte Boote melden, indem sie bis zum 19.08.2019 das Online-Formular unter www.uyc-wolfgangsee.at ausfüllen und das Nenngeld von Euro 200.- auf das Konto des UYC Wolfgangsees (IBAN: AT05 3505 6000 0001 4977) einzahlen.
3.5 Nachmeldungen werden bei einer Nachmeldegebühr von € 100.- entgegengenommen, so sie rechtzeitig vor Ende der Registrierung einlangen. (Kein Nenngeld nach Nennschuss auf das Konto einzahlen! Bei Nachnennung Barzahlung!)
3.6 Es gilt eine Mindestnennung von 5 Booten bei Meldeschluss (19.08.2019). Wird diese Mindestanzahl nicht erreicht, so kann die Regatta abgesagt werden. Wird die Regatta durchgeführt und kommen ausreichend viele Wettfahrten zustande, so wird der Titel ungeachtet der Teilnehmerzahl vergeben.
3.7 Ein Boot ist nur dann teilnahmeberechtigt, wenn es die Registrierung abgeschlossen und es die vorgesehenen Kontrollen der Vermessung und der Ausrüstung durchlaufen hat, sowie alle Crewmitglieder den Haftungsausschluss (Haftung, Bilder, Daten) und die Unterwerfung unter die Anti-Doping Regularien und den zugehörigen nationalen Spruchkörpern (ÖADR und unabhängige Schiedskommission) bei der Registrierung unterschrieben haben.
4 Meldegebühr
Die Meldegebühr beträgt € 250.- bei Bankeinzahlung vor dem Nennschluss.
Bei Nennung nach Nennschluss € 350.-, bar bei der Regsitrierung
5 Registrierung
Kontrolle von Messbrief, Haftpflichtversicherungsnachweis, OeSV-Mitgliedskarten und Segelführerschein; Ausgabe der Segelanweisungen:
29. 8 2019, 9:30 bis 13:00 im Regattabüro des UYC Wolfgangsees.
6 Vermessungs- und Ausrüstungskontrolle
Eine Vermessungs- und Ausrüstungskontrolle findet am 29. 8 2019, 10:00 bis 13:30 im UYC Wolfgangsee statt.
7 Erstes Ankündigungssignal
DO 29.8.2019, 15:00
8 Letztes Ankündigungssignal
Am 01.09.2019 wird, wenn die Serie bereits gültig zustande gekommen ist, kein Ankündigungssignal nach 15:00 Uhr gegeben.
9 Segelanweisungen
Die Segelanweisungen sind bei der Registrierung erhältlich.
10 Bahnen
Es werden Klassikkurse mit einer Kurslänge von mindestens 6 Seemeilen gesegelt. Am Samstag ist eine „lange Wettfahrt“ geplant.
11 Wertung
Gewertet wird nach berechneter Zeit (Yardstickzahlen ÖSV).Es sind 6 Wettfahrten mit einer Streichung vorgesehen. Werden weniger als 4 Wettfahrten gewertet, erfolgt keine Streichung. Sollten nicht mindestens 3 Wettfahrten gewertet werden können, gilt die Serie nicht als Österreichische Meisterschaft.
Wertung nach dem Low-Point-System (WRS Anhang A).
12 Betreuerboote
Betreuerboote sind nur beschränkt zugelassen. Sie müssen beim Veranstalter gemeldet werden. Die Nichterteilung einer Fahrtgenehmigung ist kein Grund für Wiedergutmachung. [DP]
13 Liegeplätze
Alle Boote müssen auf den zugewiesenen Liegeplätzen abgestellt werden. [DP]
14 Funkverkehr
Außer im Notfall darf ein Boot während der Wettfahrt weder Sprachmitteilungen noch Daten senden noch Sprachmitteilungen oder Daten empfangen, die nicht allen Booten zur Verfügung stehen.
15 Preise
Folgende Preise werden vergeben:
15.1 Der/Die siegreiche TeilnehmerIn bzw. die siegreiche Mannschaft erhält Medaillen der BSO und den Titel “Österreichischer Meister/in 2019 in der Sonderklasse”. Voraussetzung ist die österreichische Staatsbürgerschaft sämtlicher Mannschaftsmitglieder. Bei jeder anderen Kombination der Staatsbürgerschaft der Mannschaftsmitglieder erhält sie/er den Titel “Internationaler Meister 2019 von Österreich in der Sonderklasse”, und dem besten bzw. der besten als Österreicher gestarteten Mannschaft wird der Titel “Österreichischer Meister/In 2019 in der Sonderklasse” (inkl. der Medaillen) zuerkannt.
15.2 Wanderpreis CIMA Pokal nach gesegelter Zeit
15.3 Punktpreise für die ersten 3 Boote (YST)
15.4 Erinnerungspreise für alle bei der Siegerehrung anwesenden Teilnehmer
16 Haftung, Bilder, Daten
Jeder Teilnehmer verpflichtet sich durch die Meldung und/oder Teilnahme die Wettfahrtregeln Segeln 2017-2020, die Regeln der guten, sportlichen Seemannschaft, sowie alle sonstigen für diese Veranstaltung gültigen Regeln und das Verbandsrecht der Segelverbände und die Rechtsnormen zu beachten und segelt gemäß Regel 4 WRS und der Annahme dieser Ausschreibung auf eigene Gefahr.
Die Veranstalter/Sponsoren, deren Organe und Gehilfen schließen jegliche Haftung für Schäden - welcher Art und Ursache auch immer - zu Wasser und zu Land, beispielsweise jene an Besatzung/Mannschaft, am Material und für Vermögensschäden, aus. Dieser Haftungsausschluss gilt für Schadenseintritte vor, während und nach der Veranstaltung, jedoch nicht (a) bei Vorsatz oder krass grober Fahrlässigkeit, (b) für Personenschäden bei grober Fahrlässigkeit, (c) für Personenschäden falls ausnahmsweise § 6 Abs 1 Z 9 KSchG anzuwenden wäre.
Im gleichen Ausmaß verzichtet jeder Teilnehmer auch auf seine Schadenersatzansprüche gegenüber allen Personen, die (a) für die Durchführung der Regatta (zB Wettfahrtleiter) oder als Schiedsrichter verantwortlich sind und/oder (b) die dem Veranstalter auf dessen Wunsch oder Auftrag behilflich sind.
Die Beweislast für das leicht und grob fahrlässige Verschulden für Schäden durch unvorhersehbare und untypische Gefahren trifft den Teilnehmer.
Eine Haftung für abhanden gekommene Gegenstände oder durch Dritte verursachte Schäden, sowie für unvorhersehbare oder nicht typische Schäden wird ebenfalls ausgeschlossen.
17.1 Aufnahmen in Bild und Ton
Alle teilnehmenden Personen erklären sich mit Meldung und/oder Teilnahme damit einverstanden, dass von ihnen und ihren Booten/Material Aufnahmen in Bild und Ton hergestellt werden und diese zur Berichterstattung über die Veranstaltung und zu ihrer - auch künftigen - Bewerbung, sowie zur Förderung der Zwecke der veranstaltenden Vereine, zeitlich unbegrenzt veröffentlicht werden dürfen.
17.2 Minderjährige
Bei minderjährigen Teilnehmern sind deren Willenserklärungen zusätzlich auch von ihrem gesetzlichen Vertreter bzw durch eine vom gesetzlichen Vertreter schriftlich - spezifisch dafür - bevollmächtigte Personen abzugeben.
17.3 Sonstiges
Die Organisation der Veranstaltung beginnt schon weit im Voraus. Eine Erstattung des Meldegelds oder der Anreisekosten ist nicht vorgesehen. In Ausnahmefällen und nur in dem Ausmaß, als sich der Veranstalter etwas erspart hat, wird Meldegeld ersetzt; nicht hingegen in Fällen von höherer Gewalt.
Allfällig notwendige Änderungen der Ausschreibung und sonstigen Regeln (zB Segelanweisungen) bleiben vorbehalten, werden jedoch zeitgerecht bekanntgegeben.
Sämtliche Preise, insbesondere Sach- und Erinnerungspreise, verfallen, wenn diese nicht persönlich bei der Siegerehrung abgeholt werden.
Für nicht der Sport(verbands)autonomie unterliegende Fragen, gilt das Recht der Republik Österreich, Gerichtsstand ist dabei das für St. Gilgen örtlich und sachlich zuständige Gericht.
17 Versicherung
Alle teilnehmenden Boote müssen eine gültige Haftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens € 1.500.000,- pro Schadensfall oder dem Äquivalent davon haben.
18 Parkplätze, Camping, Wohnmobile
Parkplätze für PKW und Anhänger werden durch den Veranstalter zugewiesen. Zelten ist am Clubgelände nicht möglich. Wohnmobil nur bei Voranmeldung.
Weitere Informationen: www.uyc-wolfgangsee.at
Popeye - Race - 'Raudaschl Nautic Trophy', Klassenregatta Optimist und Zoom8
07.-08.09.2019
Veranstalter: Union Yacht Club Wolfgangsee
Bestimmungen:
Gesegelt wird nach den Wettfahrtregeln Segeln (WRS) 2017–2020, der Wettfahrtordnung des OeSV, den allgemeinen Segelanweisungen des OeSV, den ergänzenden Segelanweisungen des UYC Wolfgangsee, den Klassenbestimmungen der Optimist-Klasse, sowie dieser Ausschreibung.
Der Vermerk [DP] in einer Regel der Ausschreibung bedeutet, dass die Strafe für einen Verstoß gegen diese Regel im Ermessen des Protestkomitees geringer als eine Disqualifikation sein kann.
Es gelten die Bestimmungen des Anti-Doping-Bundesgesetzes in seiner jeweils gültigen Fassung.
Zulassung:
International offen für Boote der Optimist- und Zoom8 Klasse, die im Bootsregister eines von World Sailing anerkannten Vereines eingetragen sind, den Klassenbestimmungen entsprechen und gegen Haftpflichtschäden ausreichend versichert sind. Die Teilnehmer müssen Mitglieder eines Verbandsvereines, Einzelmitglieder des OeSV, oder eines anderen von World Sailing anerkannten nationalen Verbandes sein.
Meldegeld: EUR 25,00
Meldeschluß: 31. 08. 2019
Meldung: www.uyc-wolfgangsee.at
| Zeitplan: | ||
| SA | 7.09.2018 | 11:00 Begrüßung und Regattabesprechung 12:00 Start zur 1. Wettfahrt Segleressen nach den Wettfahrten |
| SO | 8.09.2018 | weitere Wettfahrten, Preisverteilung |
Wettfahrten:
Es sind 4 kurze Wettfahrten (Sollzeit 25 Minuten) mit einem Streichresultat ausgeschrieben. Bei weniger als 4 gesegelten Wettfahrten entfällt die Streichmöglichkeit.
In Abweichung zur Wettfahrtordnung ist auch am letzten Wettfahrttag ein Start nach 15:00 möglich.
Wertungen: Gewertet wird nach dem Low-Point-System gemäß WR Anhang A
Preise:
Optimist: Wanderpreis 'Raudaschl Nautic Trophy', Punktpreise "Overall" 1-3; U12: 1-5, Erinnerungspreise
Zoom8: Punktepreise 1-3, Erinnerungspreise
Parken, Wohnmobile, Camping:
Parkplätze für PKW und Anhänger werden durch den Veranstalter zugewiesen.
Stellplätze für Wohnmobile bzw. Campingbusse in Clubnähe gibt es nur nach vorangehender Anmeldung (Ankreuzen im Meldeformular), Servicegebühr EURO 10.-.
Es besteht auf dem Clubgelände und in unmittelbarer Clubnähe kein Platz für Zelte, oder eine andere Form von Camping.
Einige Kilometer entfernte Campingplätze stehen in ausreichender Anzahl zur Verfügung.
Haftungsausschluss, Bilder Daten:
Jeder Segler verpflichtet sich zur Einhaltung der WRS sowie aller sonstigen, für diese Veranstaltung gültigen Regeln. Jeder Teilnehmer segelt gem. WRS 4 auf eigene Gefahr. Der UYC Wolfgangsee mit seinen Funktionären und Helfern übernimmt keinerlei Haftung für Schäden jeglicher Art zu Wasser und zu Land und deren Folgen, weder an Mannschaft, noch Material.
Die Teilnehmer erklären sich einverstanden, dass von den teilnehmenden Booten und Personen auf dem Wasser und an Land Aufnahmen hergestellt, und diese in Bild und Ton (beispielsweise für die Vereinszwecke des UYC Wolfgangsee, Bewerbung seiner Veranstaltungen, die Berichterstattung über die Veranstaltungen, zur Förderung des Fremdenverkehrs, etc.) verwendet und veröffentlicht werden dürfen.
Die Teilnehmer erklären ihre ausdrückliche Einwilligung, dass ihre persönlichen Daten durch den UYC Wolfgangsee zur Förderung der Vereinszwecke des UYC Wolfgangsee gespeichert und verwendet werden dürfen.
Sicherheitsbestimmungen:
Die Teilnehmer und Boote müssen mindestens mit der Sicherheitsausrüstung entsprechend den Klassenbestimmungen ausgestattet sein.
Traditionssegeltage 2019
"Princessan Pokal"
Yardstickregatta Traditionsboote
(außer Sonderklassen, siehe CIMA Pokal)
24.08.-25.08.2019, UYC Wolfgangsee
im Auftrag des Österreichischen Segelverbandes, OeSV EDV Nummer 8566
Ausschreibung
1 Regeln
1.1 Die Regatta unterliegt den Regeln, die in den „Wettfahrtregeln Segeln“ (WRS) festgelegt sind.
1.2 Zusätzlich gelten die Wettfahrtordnung des OeSV 2019, die Allgemeinen Segelanweisungen des OeSV 2019, die ergänzenden Segelanweisungen des UYC Wolfgangsees, die Durchführungsbestimmungen für Salzburger Landesmeisterschaften, sowie diese Ausschreibung.
1.3 Der Vermerk [DP] in einer Regel der Ausschreibung. bedeutet, dass die Strafe für einen Verstoß gegen diese Regel, im Ermessen des Protestkomitees, geringer als eine Disqualifikation sein kann.
1.4 Sollten die Klassenbestimmungen nicht höherwertiges vorschreiben, so gilt ISO-Norm 12402‑5 (oder gleichwertig) als Mindestanforderung für persönliche Auftriebsmittel.
1.5 Es gelten die Bestimmungen der Anti-Doping-Regelungen von World Sailing und des Anti-Doping-Bundesgesetzes 2007. Wegen Dopings suspendierte oder gesperrte Sportlerinnen und Sportler sowie Betreuungspersonen sind nicht zur Regattateilnahme zugelassen.
2 Werbung
Boote können verpflichtet werden, vom Veranstalter gewählte und bereitgestellte Werbung anzubringen. [DP]
3 Teilnahmeberechtigung und Meldung
3.1 International offen für alle Traditionsboote (ausgenommen Sonderklassen, siehe eigene Veranstaltung), die im Bootsregister eines von World Sailing anerkannten Vereines eingetragen sind, den Klassenbestimmungen entsprechen und gegen Haftpflichtschäden (Mindestdeckung Euro 1.500.000) versichert sind.
Definition Traditionsboote: Vor 1950 gebaute Kielboote und Jollen, sowie jüngere Boote, die nach Rissen, Bau- und Klassenvorschriften entworfen sein müssen, die vor 1950 entstanden sind. Sie müssen aus Materialien und in Bauweisen gebaut sein, die vor 1950 gebräuchlich waren. (Im Zweifelsfall beim Veranstalter unter
3.2 Die Steuerleute und Vorschoter müssen Mitglied eines Verbandsvereins, Einzelmitglied des OeSV oder eines anderen von World Sailing anerkannten nationalen Verbandes sein.
3.3 Die Steuerleute müssen im Besitz des vom OeSV ausgestellten BFA Binnen sein, oder ein gleichwertiges Dokument eines ausländischen Verbandes vorlegen können.
3.4 Teilnahmeberechtigte Boote melden, indem sie das Online-Formular unter www.uyc-wolfgangsee.at ausfüllen.
3.5 Nachmeldungen werden bis Ende der Registrierung angenommen, das Nenngeld ist entsprechend höher.
3.6 Es gilt eine Mindestnennung von 8 Booten bei Meldeschluss (17.8.2019). Wird diese Mindestanzahl nicht erreicht, so kann die Regatta abgesagt werden.
3.7 Ein Boot ist nur dann teilnahmeberechtigt, wenn es die Registrierung abgeschlossen und es die vorgesehenen Kontrollen der Vermessung und der Ausrüstung durchlaufen hat, sowie alle Crewmitglieder den Haftungsausschluss (Haftung, Bilder, Daten) und die Unterwerfung unter die Anti-Doping Regularien und den zugehörigen nationalen Spruchkörpern (ÖADR und unabhängige Schiedskommission) bei der Registrierung unterschreiben haben.
4 Meldegebühr
Die Meldegebühr beträgt € 40.- / Crewmitglied, bar bei der Registrierung.
Nachmeldungen werden bis Ende der Registrierung angenommen, die Meldegebühr beträgt in dem Fall € 60.-/Crewmitglied.
5 Registrierung
Kontrolle von Messbrief, Haftpflichtversicherungsnachweis, OeSV-Mitgliedskarten und Segelführerschein; Ausgabe der Segelanweisungen:
24.8.2019 von 9:00 bis 11:00 im Regattabüro des UYC Wolfgangsees.
6 Erstes Ankündigungssignal
24.8.2019, 12:30
7 Letztes Ankündigungssignal
Am 25.8.2019 wird, wenn die Serie bereits gültig zustande gekommen ist, kein Ankündigungssignal nach 15:30 Uhr gegeben.
8 Segelanweisungen
Die Segelanweisungen sind bei der Registrierung erhältlich.
9 Bahnen
Es werden Klassikkurse gesegelt.
10 Wertung
Es sind 5 Wettfahrten mit einer Streichung vorgesehen. Werden weniger als 4 Wettfahrten gewertet, erfolgt keine Streichung.
Wertung nach dem Low-Point-System (WRS Anhang A).
11 Betreuerboote
Betreuerboote sind nur beschränkt zugelassen. Sie müssen beim Veranstalter gemeldet werden. (mail an
12 Liegeplätze
Alle Boote müssen auf den zugewiesenen Liegeplätzen abgestellt werden. [DP]
13 Funkverkehr
Außer im Notfall darf ein Boot während der Wettfahrt weder Sprachmitteilungen noch Daten senden noch Sprachmitteilungen oder Daten empfangen, die nicht allen Booten zur Verfügung stehen.
14 Preise
Folgende Preise werden vergeben:
Wanderpreis "Princessanpokal"
Punktpreise
Erinnerungspreise für alle bei der Siegerehrung anwesenden Teilnehmer
15 Haftung, Bilder, Daten
Jeder Teilnehmer verpflichtet sich durch die Meldung und/oder Teilnahme die Wettfahrtregeln Segeln 2017-2020, die Regeln der guten, sportlichen Seemannschaft, sowie alle sonstigen für diese Veranstaltung gültigen Regeln und das Verbandsrecht der Segelverbände und die Rechtsnormen zu beachten und segelt gemäß Regel 4 WRS und der Annahme dieser Ausschreibung auf eigene Gefahr.
Die Veranstalter/Sponsoren, deren Organe und Gehilfen schließen jegliche Haftung für Schäden - welcher Art und Ursache auch immer - zu Wasser und zu Land, beispielsweise jene an Besatzung/Mannschaft, am Material und für Vermögensschäden, aus. Dieser Haftungsausschluss gilt für Schadenseintritte vor, während und nach der Veranstaltung, jedoch nicht (a) bei Vorsatz oder krass grober Fahrlässigkeit, (b) für Personenschäden bei grober Fahrlässigkeit, (c) für Personenschäden falls ausnahmsweise § 6 Abs 1 Z 9 KSchG anzuwenden wäre.
Im gleichen Ausmaß verzichtet jeder Teilnehmer auch auf seine Schadenersatzansprüche gegenüber allen Personen, die (a) für die Durchführung der Regatta (zB Wettfahrtleiter) oder als Schiedsrichter verantwortlich sind und/oder (b) die dem Veranstalter auf dessen Wunsch oder Auftrag behilflich sind.
Die Beweislast für das leicht und grob fahrlässige Verschulden für Schäden durch unvorhersehbare und untypische Gefahren trifft den Teilnehmer.
Eine Haftung für abhanden gekommene Gegenstände oder durch Dritte verursachte Schäden, sowie für unvorhersehbare oder nicht typische Schäden wird ebenfalls ausgeschlossen.
17.1 Aufnahmen in Bild und Ton
Alle teilnehmenden Personen erklären sich mit Meldung und/oder Teilnahme damit einverstanden, dass von ihnen und ihren Booten/Material Aufnahmen in Bild und Ton hergestellt werden und diese zur Berichterstattung über die Veranstaltung und zu ihrer - auch künftigen - Bewerbung, sowie zur Förderung der Zwecke der veranstaltenden Vereine, zeitlich unbegrenzt veröffentlicht werden dürfen.
17.2 Minderjährige
Bei minderjährigen Teilnehmern sind deren Willenserklärungen zusätzlich auch von ihrem gesetzlichen Vertreter bzw durch eine vom gesetzlichen Vertreter schriftlich - spezifisch dafür - bevollmächtigte Personen abzugeben.
17.3 Sonstiges
Die Organisation der Veranstaltung beginnt schon weit im Voraus. Eine Erstattung des Meldegelds oder der Anreisekosten ist nicht vorgesehen. In Ausnahmefällen und nur in dem Ausmaß, als sich der Veranstalter etwas erspart hat, wird Meldegeld ersetzt; nicht hingegen in Fällen von höherer Gewalt.
Allfällig notwendige Änderungen der Ausschreibung und sonstigen Regeln (zB Segelanweisungen) bleiben vorbehalten, werden jedoch zeitgerecht bekanntgegeben.
Sämtliche Preise, insbesondere Sach- und Erinnerungspreise, verfallen, wenn diese nicht persönlich bei der Siegerehrung abgeholt werden.
Für nicht der Sport(verbands)autonomie unterliegende Fragen, gilt das Recht der Republik Österreich, Gerichtsstand ist dabei das für St. Gilgen örtlich und sachlich zuständige Gericht.
16 Versicherung
Alle teilnehmenden Boote müssen eine gültige Haftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens € 1.500.000,- pro Schadensfall oder dem Äquivalent davon haben.
17 Camping, Wohnmobile
Parkplätze für PKW und Anhänger werden durch den Veranstalter zugewiesen.
Es gibt Wohnmobilstellplätze in eingeschränkter Anzahl auf dem Clubgelände. Wohnmobile müssen bei der Meldung (vor Nennschluss!) angegeben werden (anklicken im Meldeformular). Die Wohnmobilregistrierung wird von uns rückbestätigt. Ohne Rückbestätigung ist keine Nächtigung im Wohnmobil möglich! Servicepauschale € 10.-. Zelten am Clubgelände ist nicht möglich. Campingplätze sind in ca. 4km Entfernung.
Weitere Informationen: www.uyc-wolfgangsee.at
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