Regatten 2017
ÖSTM, Falkensteintrophy – Star
18.08.2017 – 20.08.2017
UYC Wolfgangsee
im Auftrag des Österreichischen Segelverbandes
OeSV EDV Nummer 7282, OeSV Freigabenummer 03179 vom 15.12.2016
1. Regeln:
1.1. Die Regatta unterliegt den Regeln, die in den „Wettfahrtregeln Segeln“ (WRS) 2017-2020 festgelegt sind.
1.2.Zusätzlich gelten die aktuelle Wettfahrtordnung des OeSV, die aktuellen Allgemeinen Segelanweisungen des OeSV, die ergänzenden Segelanweisungen des UYC Wolfgangsees sowie diese Ausschreibung.
1.3. Der Vermerk [DP] in einer Regel der Ausschreibung bedeutet, dass die Strafe für einen Verstoß gegen diese Regel im Ermessen des Protestkomitees geringer als eine Disqualifikation sein kann.
1.4. Es gelten die Bestimmungen der Anti-Doping-Regelungen von World Sailing und des Anti-Doping-Bundesgesetzes 2007. Wegen Dopings suspendierte oder gesperrte Sportlerinnen und Sportler sowie Betreuungspersonen sind nicht zur Regattateilnahme zugelassen.
2. Werbung:
Boote können verpflichtet werden, vom Veranstalter gewählte und bereitgestellte Werbung anzubringen. [DP]
3. Teilnahmeberechtigung und Meldung:
3.1. International offen für alle Boote der Star Klasse, die im Bootsregister eines von World Sailing anerkannten Vereines eingetragen sind, den Klassenbestimmungen entsprechen und gegen Haftpflichtschäden (Mindestdeckung Euro 1.500.000) versichert sind.
3.2. Die Steuerleute und Vorschoter müssen Mitglied eines Verbandsvereins, Einzelmitglied des OeSV oder eines anderen von World Sailing anerkannten nationalen Verbandes sein.
3.3. Die Steuerleute müssen im Besitz des Segelführerscheines BFA Junior, BFA Binnen oder BFA FB 1 sein oder ein gleichwertiges Dokument eines ausländischen Verbandes vorlegen können.
3.4. Teilnahmeberechtigte Boote melden, indem sie bis zum 11.08.2017 das Online-Formular unter www.uyc-wolfgangsee.at ausfüllen.
3.5. Nachmeldungen werden bei einer Nachmeldegebühr von € 20.- entgegengenommen, so sie rechtzeitig vor Ende der Registrierung einlangen.
3.6. Es gilt eine Mindestnennung von 10 Booten bei Meldeschluss (11.08.2017). Wird diese Mindestanzahl nicht erreicht, so wird die Regatta abgesagt. (Für eine gültige ÖSTM sind 15 startende Boote notwendig, unter 15 gilt die Serie als SP Regatta.
3.7. Ein Boot ist nur dann teilnahmeberechtigt, wenn es die Registrierung abgeschlossen und es die vorgesehenen Kontrollen der Vermessung und der Ausrüstung durchlaufen hat.
4. Meldegebühr: Die Meldegebühr beträgt € 120.-
5. Rahmenprogramm:
Im Nenngeld sind eine Begrüßungsjause, ein Segleressen am FR, sowie das ÖSTM - Barbecue am SO includiert.
6. Registrierung:
Kontrolle von Messbrief, Versicherungsnachweis, OeSV Mitgliedskarten und Segelführerschein; Ausgabe der Segelanweisungen:
DO 17.8. 19:00 – 20:00 und FR 18.8. 8:00 – 11:00 im Regattabüro des UYC Wolfgangsees
7. Vermessungs- und Ausrüstungskontrolle: FR 18.08.2017, 8:00 – 11:00
8. Begrüßung und Steuermannsbesprechung: FR 18.08.2017, 11:30
9. Erster Start: FR 18.08.2017, 13:00
10. Letzte Startmöglichkeit:
Am SO, den 18.08.2017, wird, wenn die Serie bereits gültig zustande gekommen ist, kein Ankündigungssignal nach 15.00 Uhr gegeben.
11. Segelanweisungen:
Die Segelanweisungen sind bei der Registrierung erhältlich.
12. Bahnen:
Es werden Standardkurse mit einer Sollzeit von 50 Minuten gesegelt.
13. Wertung:
Es sind 8 Wettfahrten mit einer Streichung vorgesehen. Werden weniger als 5 Wettfahrten gewertet, erfolgt keine Streichung. Sollten nicht mindestens 4 Wettfahrten gewertet werden können, gilt die Serie nicht als Staatsmeisterschaft. Wertung nach dem Low-Point-System (WRS Anhang A).
14. Betreuerboote:
Betreuerboote sind nur beschränkt zugelassen. Sie müssen bis 26.05.2017 beim Veranstalter gemeldet werden. Spätere einlangende Anmeldungen können nicht berücksichtigt werden. Die Nichterteilung einer Fahrtgenehmigung ist kein Grund für Wiedergutmachung. [DP]
15. Funkverkehr:
Außer im Notfall darf ein Boot während der Wettfahrt weder Sprach-mitteilungen noch Daten senden noch Sprachmitteilungen oder Daten empfangen, die nicht allen Booten zur Verfügung stehen
16. Preise:
16.1. Der/Die siegreiche TeilnehmerIn bzw. die siegreiche Mannschaft erhält die Ehrenpreise des OeSV und den Titel “Österreichischer Staatsmeister/in 2017 in der Star Klasse”. Voraussetzung ist die österreichische Staatsbürgerschaft sämtlicher Mannschaftsmitglieder. Bei jeder anderen Kombination der Staatsbürgerschaft der Mannschaftsmitglieder erhält sie/er den Titel “Internationaler Meister 2017 von Österreich in der Star Klasse”, und dem besten bzw. der besten als Österreicher gestarteten Mannschaft wird der Titel “Österreichischer Staatsmeister/In 2017 in der Star Klasse” (inkl. der Ehrenpreise) zuerkannt.
16.2. Punktpreise für die ersten drei Boote
16.3. Erinnerungspreise für alle bei der Siegerehrung anwesenden Teilnehmer
17. Haftung, Bilder, Daten:
17.1. Jeder Teilnehmer verpflichtet sich durch die Meldung und/oder Teilnahme die Wettfahrtregeln Segeln 2017-2020, die Regeln der guten, sportlichen Seemannschaft, sowie alle sonstigen für diese Veranstaltung gültigen Regeln und das Verbandsrecht der Segelverbände und die Rechtsnormen zu beachten und segelt gemäß Regel 4 WRS und der Annahme dieser Ausschreibung auf eigene Gefahr.
Die Veranstalter/Sponsoren, deren Organe und Gehilfen schließen jegliche Haftung für Schäden - welcher Art und Ursache auch immer - zu Wasser und zu Land, beispielsweise jene an Besatzung/Mannschaft, am Material und für Vermögensschäden, aus. Dieser Haftungsausschluss gilt für Schadenseintritte vor, während und nach der Veranstaltung, jedoch nicht (a) bei Vorsatz oder krass grober Fahrlässigkeit, (b) für Personenschäden bei grober Fahrlässigkeit, (c) für Personenschäden falls ausnahmsweise § 6 Abs 1 Z 9 KSchG anzuwenden wäre.
Im gleichen Ausmaß verzichtet jeder Teilnehmer auch auf seine Schadenersatzansprüche gegenüber allen Personen, die (a) für die Durchführung der Regatta (zB Wettfahrtleiter) oder als Schiedsrichter verantwortlich sind und/oder (b) die dem Veranstalter auf dessen Wunsch oder Auftrag behilflich sind.
Die Beweislast für das leicht und grob fahrlässige Verschulden für Schäden durch unvorhersehbare und untypische Gefahren trifft den Teilnehmer.
Eine Haftung für abhanden gekommene Gegenstände oder durch Dritte verursachte Schäden, sowie für unvorhersehbare oder nicht typische Schäden wird ebenfalls ausgeschlossen.
17.2. Aufnahmen in Bild und Ton: Alle teilnehmenden Personen erklären sich mit Meldung und/oder Teilnahme damit einverstanden, dass von ihnen und ihren Booten/Material Aufnahmen in Bild und Ton hergestellt werden und diese zur Berichterstattung über die Veranstaltung und zu ihrer - auch künftigen - Bewerbung, sowie zur Förderung der Zwecke der veranstaltenden Vereine, zeitlich unbegrenzt veröffentlicht werden dürfen.
17.3. Minderjährige: Bei minderjährigen Teilnehmern sind deren Willenserklärungen zusätzlich auch von ihrem gesetzlichen Vertreter bzw durch eine vom gesetzlichen Vertreter schriftlich - spezifisch dafür - bevollmächtigte Personen abzugeben.
17.4. Sonstiges: Die Organisation der Veranstaltung beginnt schon weit im Voraus. Eine Erstattung des Meldegelds oder der Anreisekosten ist nicht vorgesehen. In Ausnahmefällen und nur in dem Ausmaß, als sich der Veranstalter etwas erspart hat, wird Meldegeld ersetzt; nicht hingegen in Fällen von höherer Gewalt.
Allfällig notwendige Änderungen der Ausschreibung und sonstigen Regeln (zB Segelanweisungen) bleiben vorbehalten, werden jedoch zeitgerecht bekanntgegeben.
Sämtliche Preise, insbesondere Sach- und Erinnerungspreise, verfallen, wenn diese nicht persönlich bei der Siegerehrung abgeholt werden.
Für nicht der Sport(verbands)autonomie unterliegende Fragen, gilt das Recht der Republik Österreich, Gerichtsstand ist dabei das für St. Gilgen örtlich und sachlich zuständige Gericht.
18. Versicherung:
Alle teilnehmenden Boote müssen eine gültige Haftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens € 1.500.000,- pro Schadensfall oder dem Äquivalent davon haben.
19. Weitere Informationen: Weitere Informationen unter: www.uyc-wolfgangsee.at :
Int. Österreichische Klassenmeisterschaft
O-Jolle
„Goldenes O“
25.08.-27.08.2017
UYC Wolfgangsee
im Auftrag des Österreichischen Segelverbandes
OeSV EDV Nummer 7291, OeSV Freigabenummer 04176 vom 16.12.2016
1. Regeln:
1.1. Die Regatta unterliegt den Regeln, die in den „Wettfahrtregeln Segeln“ (WRS) 2017-2020 festgelegt sind.
1.2. Zusätzlich gelten die aktuelle Wettfahrtordnung des OeSV, die aktuellen Allgemeinen Segelanweisungen des OeSV, die ergänzenden Segelanweisungen des UYC Wolfgangsees sowie diese Ausschreibung.
1.3. Der Vermerk [DP] in einer Regel der Ausschreibung bedeutet, dass die Strafe für einen Verstoß gegen diese Regel im Ermessen des Protestkomitees geringer als eine Disqualifikation sein kann.
1.4. Es gelten die Bestimmungen der Anti-Doping-Regelungen von World Sailing und des Anti-Doping-Bundesgesetzes 2007. Wegen Dopings suspendierte oder gesperrte Sportlerinnen und Sportler sowie Betreuungspersonen sind nicht zur Regattateilnahme zugelassen.
2. Werbung:
Boote können verpflichtet werden, vom Veranstalter gewählte und bereitgestellte Werbung anzubringen. [DP]
3. Teilnahmeberechtigung und Meldung:
3.1. International offen für alle Boote der O-Jollen Klasse, die im Bootsregister eines von World Sailing anerkannten Vereines eingetragen sind, den Klassenbestimmungen entsprechen und gegen Haftpflichtschäden (Mindestdeckung Euro 1.500.000) versichert sind.
3.2. Die Steuerleute und Vorschoter müssen Mitglied eines Verbandsvereins, Einzelmitglied des OeSV oder eines anderen von World Sailing anerkannten nationalen Verbandes sein.
3.3. Die Steuerleute müssen im Besitz des Segelführerscheines BFA Junior, BFA Binnen oder BFA FB 1 sein oder ein gleichwertiges Dokument eines ausländischen Verbandes vorlegen können.
3.4. Teilnahmeberechtigte Boote melden, indem sie bis zum 18.08.2017 das Online-Formular unter www.uyc-wolfgangsee.at ausfüllen.
3.5. Nachmeldungen werden bei einer Nachmeldegebühr von € 20.- entgegengenommen, so sie rechtzeitig vor Ende der Registrierung einlangen.
3.6. Es gilt eine Mindestnennung von 10 Booten bei Meldeschluss (18.08.2017) Wird diese Mindestanzahl nicht erreicht, so wird die Regatta abgesagt.
3.7. Ein Boot ist nur dann teilnahmeberechtigt, wenn es die Registrierung abgeschlossen und es die vorgesehenen Kontrollen der Vermessung und der Ausrüstung durchlaufen hat.
4. Meldegebühr: Die Meldegebühr beträgt € 70.-
5. Registrierung:
Kontrolle von Messbrief, Haftpflichtversicherungsnachweis, ÖSV-Mitglieds-karten und Segelführerschein; Ausgabe der Segelanweisungen:
Freitag, 25.08., 8:30 – 11:00 im Regattabüro des UYC Wolfgangsees
6. Erster Start: FR, 25.08., 12:30
7. Letzte Startmöglichkeit:
Am SO, den 27. 08., wird, wenn die Serie bereits gültig zustande gekommen ist, kein Ankündigungssignal nach 16:00 Uhr gegeben.Segelanweisungen: Die Segelanweisungen sind bei der Registrierung erhältlich.
8. Bahnen:
Es werden Standardkurse mit einer Sollzeit von 50 Minuten gesegelt.
9. Wertung:
Es sind 8 Wettfahrten mit einer Streichung vorgesehen. Werden weniger als 4 Wettfahrten gewertet, erfolgt keine Streichung. Sollten nicht mindestens 3 Wettfahrten gewertet werden können, gilt die Serie nicht als Meisterschaft.
Wertung nach dem Low-Point-System (WRS Anhang A).
10. Rahmenprogramm:
Im Nenngeld sind ein Segleressen am FR den 25.08., sowie am SA den 26.8. includiert.
11. Betreuerboote:
Betreuerboote sind nur beschränkt zugelassen. Sie müssen beim Veranstalter gemeldet werden. Die Nichterteilung einer Fahrtgenehmigung ist kein Grund für Wiedergutmachung. [DP]#
12. Funkverkehr:
Außer im Notfall darf ein Boot während der Wettfahrt weder Sprach-mitteilungen noch Daten senden noch Sprachmitteilungen oder Daten empfangen, die nicht allen Booten zur Verfügung stehen.
13. Preise:
13.1. Der/Die siegreiche TeilnehmerIn erhält den Titel “Österreichischer Klassenmeister/in 2017 in der O-Jolle”. Voraussetzung ist die österreichische Staatsbürgerschaft. Ist der/die SiegerIn nicht österr. Staatsbürger erhält sie/er den Titel “Internationaler Klassenmeister 2017 von Österreich in der O-Jolle ”, und dem/der besten ÖsterreicherIn wird der Titel “Österreichischer Klassenmeister/in 2017 in der O-Jolle ” zuerkannt.
13.3. Wanderpreis: „Goldenes O“
13.4. Punktpreise für die ersten 3 Boote
13.5. Erinnerungspreise für alle bei der Siegerehrung anwesenden Teilnehmer
14. Haftung, Bilder, Daten:
14.1. Jeder Teilnehmer verpflichtet sich durch die Meldung und/oder Teilnahme die Wettfahrtregeln Segeln 2017-2020, die Regeln der guten, sportlichen Seemannschaft, sowie alle sonstigen für diese Veranstaltung gültigen Regeln und das Verbandsrecht der Segelverbände und die Rechtsnormen zu beachten und segelt gemäß Regel 4 WRS und der Annahme dieser Ausschreibung auf eigene Gefahr.
Die Veranstalter/Sponsoren, deren Organe und Gehilfen schließen jegliche Haftung für Schäden - welcher Art und Ursache auch immer - zu Wasser und zu Land, beispielsweise jene an Besatzung/Mannschaft, am Material und für Vermögensschäden, aus. Dieser Haftungsausschluss gilt für Schadenseintritte vor, während und nach der Veranstaltung, jedoch nicht (a) bei Vorsatz oder krass grober Fahrlässigkeit, (b) für Personenschäden bei grober Fahrlässigkeit, (c) für Personenschäden falls ausnahmsweise § 6 Abs 1 Z 9 KSchG anzuwenden wäre.
Im gleichen Ausmaß verzichtet jeder Teilnehmer auch auf seine Schadenersatzansprüche gegenüber allen Personen, die (a) für die Durchführung der Regatta (zB Wettfahrtleiter) oder als Schiedsrichter verantwortlich sind und/oder (b) die dem Veranstalter auf dessen Wunsch oder Auftrag behilflich sind.
Die Beweislast für das leicht und grob fahrlässige Verschulden für Schäden durch unvorhersehbare und untypische Gefahren trifft den Teilnehmer.
Eine Haftung für abhanden gekommene Gegenstände oder durch Dritte verursachte Schäden, sowie für unvorhersehbare oder nicht typische Schäden wird ebenfalls ausgeschlossen.
14.2. Aufnahmen in Bild und Ton: Alle teilnehmenden Personen erklären sich mit Meldung und/oder Teilnahme damit einverstanden, dass von ihnen und ihren Booten/Material Aufnahmen in Bild und Ton hergestellt werden und diese zur Berichterstattung über die Veranstaltung und zu ihrer - auch künftigen - Bewerbung, sowie zur Förderung der Zwecke der veranstaltenden Vereine, zeitlich unbegrenzt veröffentlicht werden dürfen.
14.3. Minderjährige: Bei minderjährigen Teilnehmern sind deren Willenserklärungen zusätzlich auch von ihrem gesetzlichen Vertreter bzw durch eine vom gesetzlichen Vertreter schriftlich - spezifisch dafür - bevollmächtigte Personen abzugeben.
14.4. Sonstiges:
Die Organisation der Veranstaltung beginnt schon weit im Voraus. Eine Erstattung des Meldegelds oder der Anreisekosten ist nicht vorgesehen. In Ausnahmefällen und nur in dem Ausmaß, als sich der Veranstalter etwas erspart hat, wird Meldegeld ersetzt; nicht hingegen in Fällen von höherer Gewalt.
Allfällig notwendige Änderungen der Ausschreibung und sonstigen Regeln (zB Segelanweisungen) bleiben vorbehalten, werden jedoch zeitgerecht bekanntgegeben.
Für nicht der Sport(verbands)autonomie unterliegende Fragen, gilt das Recht der Republik Österreich, Gerichtsstand ist dabei das für St. Gilgen örtlich und sachlich zuständige Gericht.
15. Versicherung:
Alle teilnehmenden Boote müssen eine gültige Haftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens € 1.500.000,- pro Schadensfall oder dem Äquivalent davon haben.
16. Wohnmobile:
Wohnmobile können bei Voranmeldung (Meldeformular) am Clubgelände stehen. Es wird eine Servicepauschale von EURO 10.- eingehoben. Sonstiges Camping (Zelte) ist am Clubgelände nicht möglich.
17. Weitere Informationen: Weitere Informationen unter: www.uyc-wolfgangsee.at :
33. Internationaler Spänglercup
Ersatztermin 29er
08. Juli - 09. Juli 2017
Veranstalter:
Union Yacht Club Wolfgangsee im Auftrag des Österreichischen Segelverbandes (OeSV) in Zusammenarbeit mit de 29er Klassenvereinigung.
Bestimmungen:
Gesegelt wird nach den Wettfahrtregeln Segeln (WRS) 2017–2020, der Wettfahrtordnung des OeSV, den allgemeinen Segelanweisungen des OeSV, den ergänzenden Segelanweisungen des UYC Wolfgangsee, den Klassenbestimmungen der 29er Klasse sowie dieser Ausschreibung.
Der Vermerk [DP] in einer Regel der Ausschreibung bedeutet, dass die Strafe für einen Verstoß gegen diese Regel im Ermessen des Protestkomitees geringer als eine Disqualifikation sein kann.
Es gelten die Bestimmungen des Anti-Doping-Bundesgesetzes in seiner jeweils gültigen Fassung.
Werbung ist beschränkt auf Kategorie 'A'. Erlauben die Klassenregeln der betreffenden Klasse persönliche Werbung im Sinne der Regulation 20, so gilt Kategorie 'C'.
Teilnehmer könne verpflichtet werden, vom Veranstalter gewählte und gestellte Werbung in Übereinstimmung mit ISAF Regulation 20.3 (d) an Booten oder anderen Ausrüstungsteilen anzubringen. [DP]
Zulassung:
International offen für Boote der 29er Klasse, die im Bootsregister eines von World Sailing anerkannten Vereines eingetragen sind, den Klassenbestimmungen entsprechen und gegen Haftpflichtschäden ausreichend versichert sind. Die Teilnehmer müssen Mitglieder eines Verbandsvereines, Einzelmitglieder des OeSV, oder eines anderen von World Sailing anerkannten nationalen Verbandes sein. Alle Steuerleute müssen im Besitz des Segelführerscheines BFA Binnen oder BFA FB 1 sein oder ein gleichwertiges Dokument eines ausländischen Verbandes vorlegen können. Für jedes teilnehmende Boot muss ein gültiger Messbrief vorgewiesen werden.
Meldeschluss: 01.07.2017. Sind bei Nennschluss weniger als 3 Boote gemeldet, so wird die Regatta abgesagt.
Meldegeld: 50.- bar bei der Registrierung.
Meldestelle:
online: www.uyc-wolfgangsee.at
| Zeitplan: | ||
| SA | 09.07.2017 | 11:00 Begrüßung und Regattabesprechung 12:00 Start zur 1. Wettfahrt Segleressen nach den Wettfahrten |
| SO | 10.07.2017 |
weitere Wettfahrten, Preisverteilung |
Wettfahrten:
Es sind 6 Wettfahrten (Standardkurs, Targettime 20 min) mit einem Streichresultat ausgeschrieben. Bei weniger als 4 gesegelten Wettfahrten entfällt die Streichmöglichkeit.
Wertungen:
Gewertet wird nach dem Low-Point-System gemäß WR Anhang A
Preise:
Punktpreise, Erinnerungspreise
Parken, Wohnmobile, Camping:
Parkplätze für PKW und Anhänger werden durch den Veranstalter zugewiesen.
Stellplätze für Wohnmobile auf dem Clubgelände gibt es in eingeschränkter Anzahl, nur nach vorangehender Anmeldung beim Veranstalter (ankreuzen im Meldeformular). Für Wohnmobile wird eine Servicepauschale von EURO 10.- eingehoben.
Es besteht auf dem Clubgelände und in unmittelbarer Clubnähe kein Platz für Zelte oder eine andere Form von Camping.
Einige Kilometer entfernte Campingplätze stehen in ausreichender Anzahl zur Verfügung.
Betreuerboote:
Betreuerboote sind willkommen, bitte per mail bei
Haftungsausschluss, Bilder Daten:
Jeder Segler verpflichtet sich zur Einhaltung der WRS sowie aller sonstigen, für diese Veranstaltung gültigen Regeln. Jeder Teilnehmer segelt gem. WRS 4 auf eigene Gefahr. Der UYC Wolfgangsee mit seinen Funktionären und Helfern übernimmt keinerlei Haftung für Schäden jeglicher Art zu Wasser und zu Land und deren Folgen, weder an Mannschaft, noch Material.
Die Teilnehmer erklären sich einverstanden, dass von den teilnehmenden Booten und Personen auf dem Wasser und an Land Aufnahmen hergestellt, und diese in Bild und Ton (beispielsweise für die Vereinszwecke des UYC Wolfgangsee, Bewerbung seiner Veranstaltungen, die Berichterstattung über die Veranstaltungen, zur Förderung des Fremdenverkehrs, etc.) verwendet und veröffentlicht werden dürfen.
Die Teilnehmer erklären ihre ausdrückliche Einwilligung, dass ihre persönlichen Daten durch den UYC Wolfgangsee zur Förderung der Vereinszwecke des UYC Wolfgangsee gespeichert und verwendet werden dürfen.
Sicherheitsbestimmungen:
Die Teilnehmer und Boote müssen mindestens mit der Sicherheitsausrüstung entsprechend den Klassenbestimmungen ausgestattet sein.
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Clubzeitung
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