Regatten 2017
Wolfgangsee Traditions-Segeltage
Präsentation der Traditionsyachten: 13. Juli 2017
Wettfahrten: 14.-16. Juli 2017
Sonderklassen: CIMA Pokal
20qm Rennjolle: Kalte Ente Preis
Drachen: SP, Drachenkristall, Neptunpokal (eigene Ausschreibung!)
weitere Traditionsklassen: Yardstickwertung, Princessan-Pokal
Veranstalter: Union Yacht Club Wolfgangsee
Bestimmungen:
Die Regatta unterliegt den Regeln, die in den „Wettfahrtregeln Segeln“ (WRS) 2017-2020 festgelegt sind.
Zusätzlich gelten die aktuelle Wettfahrtordnung des OeSV, die aktuellen Allgemeinen Segelanweisungen des OeSV, die ergänzenden Segelanweisungen des UYC Wolfgangsees sowie diese Ausschreibung.
Der Vermerk [DP] in einer Regel der Ausschreibung bedeutet, dass die Strafe für einen Verstoß gegen diese Regel im Ermessen des Protestkomitees geringer als eine Disqualifikation sein kann.
Es gelten die Bestimmungen der Anti-Doping-Regelungen von World Sailing und des Anti-Doping-Bundesgesetzes 2007. Wegen Dopings suspendierte oder gesperrte Sportlerinnen und Sportler sowie Betreuungspersonen sind nicht zur Regattateilnahme zugelassen.
Teilnehmer können verpflichtet werden, vom Veranstalter gewählte und gestellte Werbung in Übereinstimmung mit ISAF Regulation 20.3 (d) an Booten oder anderen Ausrüstungsteilen anzubringen. [DP]
Zulassung:
International offen für Traditionsboote (Drachen auch GFK, siehe eigene Ausschreibung!), die im Bootsregister eines von World Sailing anerkannten Vereines eingetragen sind, den Klassenbestimmungen entsprechen und gegen Haftpflichtschäden ausreichend versichert sind. Die Teilnehmer müssen Mitglieder eines Verbandsvereines, Einzelmitglieder des OeSV, oder eines anderen von World Sailing anerkannten nationalen Verbandes sein. Die Steuerleute müssen im Besitz des Segelführerscheines BFA Junior, BFA Binnen oder BFA FB 1 sein oder ein gleichwertiges Dokument eines ausländischen Verbandes vorlegen können.
Definition Traditionsboote:
Vor 1950 gebaute Kielboote und Jollen, sowie jüngere Boote, die nach Rissen, Bau- und Klassenvorschriften entworfen sein müssen, die vor 1950 entstanden sind. Sie müssen aus Materialien und in Bauweisen gebaut sein, die vor 1950 gebräuchlich waren. Als Großsegel ist nur geharztes Polyester, als Vorsegel geharztes Polyester und/oder Mylar in Verbindung mit Polyesterfasern mit einem Tuchgewicht von mind. 160g/m², als Spinnaker – Nylon oder Polyestertuch zugelassen. Groß- und Vorsegel müssen weiß oder traditionsfarben sein. Mast und Spieren aus Holz oder Aluminium.
(Im Zweifelsfall beim Veranstalter unter
Meldeschluss:
08. 07. 2017, Nachnennungen bis zur Registrierung möglich,
Nachmeldegebühr EURO 20.-
Meldegeld: bar bei der Registrierung
Sonderklassen EUR 150.-
20qm Rennjollen: EUR 120.-
Yardstickgruppe: EUR 40.- / Person
Meldestelle:
Meldungen online auf www.uyc-wolfgangsee.at
| Zeitplan: | ||
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DO |
13.07.2017 |
ab 17:00 Präsentation der geschmückten Yachten im UYC Hafen, |
|
FR |
14.07.2017 |
11:00 Begrüßung und Regattabesprechung |
|
SA |
15.07.2017 |
Weitere Wettfahrten laut Aushang |
|
SO |
16.07.2017 |
10:00 Weißwurst-Frühschoppen |
Wettfahrten:
Es werden Klassikkurse gefahren. Geplant sind 5 Wettfahrten, mit einem Streichresultat ab 4 gewerteten Wettfahrten. Die lange Wettfahrt am Sonntag kann nicht gestrichen werden. Gewertet wird nach dem Low-Point-System gemäß WR Anhang A.
Startgruppen:
Es wird in Gruppen gestartet, diese werden in den Segelanweisungen bekannt gegeben. Sind bei den 20qm Rennjollen weniger als 3 Boote gemeldet, so starten diese in der Yardstickgruppe und werden auch gemeinsam mit der Yardstickgruppe gewertet.
Preise:
Punktepreise, Erinnerungspreise für alle Teilnehmer.
Wanderpreise:
Sonderklassen: „CIMA-Pokal“ nach ges. Zeit.
20qm Rennjollen: „Kalte Ente Preis“ (YST)
Yardstickgruppe: „Princessan-Pokal“ (YST)
Drachen: siehe eigene Ausschreibung
Haftungsausschluss, Bilder Daten:
Jeder Segler verpflichtet sich zur Einhaltung der WRS sowie aller sonstigen, für diese Veranstaltung gültigen Regeln. Jeder Teilnehmer segelt gem. WRS 4 auf eigene Gefahr. Der UYC Wolfgangsee mit seinen Funktionären und Helfern übernimmt keinerlei Haftung für Schäden jeglicher Art zu Wasser und zu Land und deren Folgen, weder an Mannschaft, noch Material.
Die Teilnehmer erklären sich einverstanden, dass von den teilnehmenden Booten und Personen auf dem Wasser und an Land Aufnahmen hergestellt, und diese in Bild und Ton (beispielsweise für die Vereinszwecke des UYC Wolfgangsee, Bewerbung seiner Veranstaltungen, die Berichterstattung über die Veranstaltungen, zur Förderung des Fremdenverkehrs, etc.) verwendet und veröffentlicht werden dürfen.
Die Teilnehmer erklären ihre ausdrückliche Einwilligung, dass ihre persönlichen Daten durch den UYC Wolfgangsee zur Förderung der Vereinszwecke des UYC Wolfgangsee gespeichert und verwendet werden dürfen.
Sicherheitsbestimmungen:
Die Teilnehmer und Boote müssen mindestens mit der Sicherheitsausrüstung entsprechend den Klassenbestimmungen ausgestattet sein.
Weitere Informationen:
www.uyc-wolfgangsee.at
Schwerpunktregatta
Salzburger Landesmeisterschaft
DRACHENKRISTALL, NEPTUNPOKAL
14.07.2017 – 16.07.2017
Drachen
UYC Wolfgangsee
1. Regeln:
1.1 Die Regatta unterliegt den Regeln, die in den „Wettfahrtregeln Segeln“ (WRS) 2017-2020 festgelegt sind.
1.2 Zusätzlich gelten die aktuelle Wettfahrtordnung des OeSV, die aktuellen Allgemeinen Segelanweisungen des OeSV, die ergänzenden Segelanweisungen des UYC Wolfgangsees sowie diese Ausschreibung.
1.3 Der Vermerk [DP] in einer Regel der Ausschreibung bedeutet, dass die Strafe für einen Verstoß gegen diese Regel im Ermessen des Protestkomitees geringer als eine Disqualifikation sein kann.
1.4 Es gelten die Bestimmungen der Anti-Doping-Regelungen von World Sailing und des Anti-Doping-Bundesgesetzes 2007. Wegen Dopings suspendierte oder gesperrte Sportlerinnen und Sportler sowie Betreuungspersonen sind nicht zur Regattateilnahme zugelassen.
2. Werbung:
Boote können verpflichtet werden, vom Veranstalter gewählte und bereitgestellte Werbung anzubringen. [DP]
3. Teilnahmeberechtigung und Meldung:
3.1. International offen für alle Boote der Klasse Drachen, die im Bootsregister eines von World Sailing anerkannten Vereines eingetragen sind, den Klassenbestimmungen entsprechen und gegen Haftpflichtschäden (Mindestdeckung Euro 1.500.000) versichert sind.
3.2. Die Steuerleute und Vorschoter müssen Mitglied eines Verbandsvereins, Einzelmitglied des OeSV oder eines anderen von World Sailing anerkannten nationalen Verbandes sein.
3.3. Die Steuerleute müssen im Besitz des Segelführerscheines BFA Junior, BFA Binnen oder BFA FB 1 sein oder ein gleichwertiges Dokument eines ausländischen Verbandes vorlegen können.
3.4. Teilnahmeberechtigte Boote melden, indem sie bis zum 08.07.2017 das Online-Formular unter www.uyc-wolfgangsee.at ausfüllen.
3.5. Nachmeldungen werden bei einer Nachmeldegebühr von € 20.- entgegengenommen, so sie rechtzeitig vor Ende der Registrierung einlangen.
4. Meldegebühr: Die Meldegebühr beträgt € 120.-
5. Rahmenprogramm:
Im Nenngeld includiert: “Stegparty“ mit Jause und Musik nach den Wettfahrten am Freitag, Weißwurst-Frühschoppen am Sonntag.
Im Rahmen der Traditions Segeltage werden am Donnerstag, den 13.7., geschmückte Traditionsboote im Hafen präsentiert. Holzdrachen werden gebeten, daran teilzunehmen!
6. Registrierung:
Kontrolle von Messbrief, Versicherungsnachweis, OeSV Mitgliedskarten und Segelführerschein; Ausgabe der Segelanweisungen:
FR 14.7. 2017, 09:00 – 11:00 Regattabüro des UYC Wolfgangsees
7. Begrüßung und Steuermannsbesprechung: FR 14.07.2017, 11:00
8. Erster Start: FR 14. 07.2017, 12:30
9. Segelanweisungen: Die Segelanweisungen sind bei der Registrierung erhältlich.
10. Bahnen: Es werden Klassikkurse gesegelt, am Sonntag eine „lange Wettfahrt“.
11. Wertung:
Es sind 5 Wettfahrten mit einer Streichung vorgesehen. Werden weniger als 4 Wettfahrten gewertet, erfolgt keine Streichung.
Die Wertung zur SP erfolgt nach gesegelter Zeit, die Wertung zum Drachenkristall erfolgt nach folgenden YST Zahlen: Drachen Klassik (Holz/Holzmast): 109; Drache Klassik (Holz/Alumast): YST 108; Drache GFK YST 107
Wertung nach dem Low-Point-System (WRS Anhang A).
12. Betreuerboote:
Betreuerboote sind nur beschränkt zugelassen. Sie müssen beim Veranstalter angemeldet werden. Die Nichterteilung einer Fahrtgenehmigung ist kein Grund für Wiedergutmachung. [DP]
13. Funkverkehr:
Außer im Notfall darf ein Boot während der Wettfahrt weder Sprach-mitteilungen noch Daten senden noch Sprachmitteilungen oder Daten empfangen, die nicht allen Booten zur Verfügung stehen.
14. Preise:
14.1. Punktpreise für die ersten drei Boote
14.2. Wanderpokal „Drachenkristall“: nach YST
14.3. Wanderpokal „Neptunpokal“: nur Holzrumpf
14.4. Erinnerungspreise für alle bei der Siegerehrung anwesenden Teilnehmer
15. Haftung, Bilder, Daten:
Jeder Teilnehmer verpflichtet sich durch die Meldung und/oder Teilnahme die Wettfahrtregeln Segeln 2017-2020, die Regeln der guten, sportlichen Seemannschaft, sowie alle sonstigen für diese Veranstaltung gültigen Regeln und das Verbandsrecht der Segelverbände und die Rechtsnormen zu beachten und segelt gemäß Regel 4 WRS und der Annahme dieser Ausschreibung auf eigene Gefahr.
Die Veranstalter/Sponsoren, deren Organe und Gehilfen schließen jegliche Haftung für Schäden - welcher Art und Ursache auch immer - zu Wasser und zu Land, beispielsweise jene an Besatzung/Mannschaft, am Material und für Vermögensschäden, aus. Dieser Haftungsausschluss gilt für Schadenseintritte vor, während und nach der Veranstaltung, jedoch nicht (a) bei Vorsatz oder krass grober Fahrlässigkeit, (b) für Personenschäden bei grober Fahrlässigkeit, (c) für Personenschäden falls ausnahmsweise § 6 Abs 1 Z 9 KSchG anzuwenden wäre.
Im gleichen Ausmaß verzichtet jeder Teilnehmer auch auf seine Schadenersatzansprüche gegenüber allen Personen, die (a) für die Durchführung der Regatta (zB Wettfahrtleiter) oder als Schiedsrichter verantwortlich sind und/oder (b) die dem Veranstalter auf dessen Wunsch oder Auftrag behilflich sind.
Die Beweislast für das leicht und grob fahrlässige Verschulden für Schäden durch unvorhersehbare und untypische Gefahren trifft den Teilnehmer.
Eine Haftung für abhanden gekommene Gegenstände oder durch Dritte verursachte Schäden, sowie für unvorhersehbare oder nicht typische Schäden wird ebenfalls ausgeschlossen.
Aufnahmen in Bild und Ton: Alle teilnehmenden Personen erklären sich mit Meldung und/oder Teilnahme damit einverstanden, dass von ihnen und ihren Booten/Material Aufnahmen in Bild und Ton hergestellt werden und diese zur Berichterstattung über die Veranstaltung und zu ihrer - auch künftigen - Bewerbung, sowie zur Förderung der Zwecke der veranstaltenden Vereine, zeitlich unbegrenzt veröffentlicht werden dürfen.
Minderjährige: Bei minderjährigen Teilnehmern sind deren Willenserklärungen zusätzlich auch von ihrem gesetzlichen Vertreter bzw durch eine vom gesetzlichen Vertreter schriftlich - spezifisch dafür - bevollmächtigte Personen abzugeben.
Sonstiges: Die Organisation der Veranstaltung beginnt schon weit im Voraus. Eine Erstattung des Meldegelds oder der Anreisekosten ist nicht vorgesehen. In Ausnahmefällen und nur in dem Ausmaß, als sich der Veranstalter etwas erspart hat, wird Meldegeld ersetzt; nicht hingegen in Fällen von höherer Gewalt.
Allfällig notwendige Änderungen der Ausschreibung und sonstigen Regeln (zB Segelanweisungen) bleiben vorbehalten, werden jedoch zeitgerecht bekanntgegeben.
Sämtliche Preise, insbesondere Sach- und Erinnerungspreise, verfallen, wenn diese nicht persönlich bei der Siegerehrung abgeholt werden.
Für nicht der Sport(verbands)autonomie unterliegende Fragen, gilt das Recht der Republik Österreich, Gerichtsstand ist dabei das für St. Gilgen örtlich und sachlich zuständige Gericht.
16. Versicherung:
Alle teilnehmenden Boote müssen eine gültige Haftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens € 1.500.000,- pro Schadensfall oder dem Äquivalent davon haben.
17. Weitere Informationen: www.uyc-wolfgangsee.at
"Skiffweekend" - Österreichische Klassenmeisterschaft
29er
22.09.2017 – 24.09.2017
UYC Wolfgangsee
im Auftrag des Österreichischen Segelverbandes
OeSV Freigabenummer 25171 vom 2.2.2017
1. Regeln:
1.1. Die Regatta unterliegt den Regeln, die in den „Wettfahrtregeln Segeln“ (WRS) 2017-2020 festgelegt sind.
1.2. Zusätzlich gelten die aktuelle Wettfahrtordnung des OeSV, die aktuellen Allgemeinen Segelanweisungen des OeSV, die ergänzenden Segelanweisungen des UYC Wolfgangsees sowie diese Ausschreibung.
1.3. Sollten die Klassenbestimmungen nicht höherwertiges vorschreiben, so gilt ISO-Norm 12402-5 (oder gleichwertig) als Mindestanforderung für persönliche Auftriebsmittel.
1.4. Der Vermerk [DP] in einer Regel der Ausschreibung bedeutet, dass die Strafe für einen Verstoß gegen diese Regel im Ermessen des Protestkomitees geringer als eine Disqualifikation sein kann.
1.5. Es gelten die Bestimmungen der Anti-Doping-Regelungenvon World Sailing und des Anti-Doping-Bundesgesetzes 2007. Wegen Dopings suspendierte oder gesperrte Sportlerinnen und Sportler sowie Betreuungspersonen sind nicht zur Regattateilnahme zugelassen.
2. Werbung:
Boote können verpflichtet werden, vom Veranstalter gewählte und bereitgestellte Werbung anzubringen. [DP]
3. Teilnahmeberechtigung und Meldung:
3.1. International offen für alle Boote der Klasse 29er, die im Bootsregister eines von World Sailing anerkannten Vereines eingetragen sind, den Klassenbestimmungen entsprechen und gegen Haftpflichtschäden (Mindestdeckung Euro 1.500.000) versichert sind.
3.2. Die Steuerleute und Vorschoter müssen Mitglied eines Verbandsvereins, Einzelmitglied des OeSV oder eines anderen von World Sailing anerkannten nationalen Verbandes sein.
3.3. Die Steuerleute müssen im Besitz des Segelführerscheines BFA Junior, BFA Binnen oder BFA FB 1 sein oder ein gleichwertiges Dokument eines ausländischen Verbandes vorlegen können.
3.4. Teilnahmeberechtigte Boote melden, indem sie bis zum 15.09.2017 das Online-Formular unter www.uyc-wolfgangsee.at ausfüllen.
3.5. Nachmeldungen werden bei einer Nachmeldegebühr von € 20.- entgegengenommen, so sie rechtzeitig vor Ende der Registrierung einlangen.
3.7. Ein Boot ist nur dann teilnahmeberechtigt, wenn es die Registrierung abgeschlossen und es die vorgesehenen Kontrollen der Vermessung und der Ausrüstung durchlaufen hat.
4. Meldegebühr:
Die Meldegebühr beträgt EURO 90.-
5. Registrierung:
Kontrolle von Messbrief, Versicherungsnachweis, OeSV Mitgliedskarten und Segelführerschein; Ausgabe der Segelanweisungen: FR 22.9. 8:00 – 10:00 im Regattabüro des UYC Wolfgangsee
6. Vermessungs- und Ausrüstungskonrolle:
FR 22.9. 8:00 – 10:00
7. Erster Start: FR 22.09.2017, 12:00
8. Letzte Startmöglichkeit:
Am SO, den 24.09.2017, wird, wenn die Serie bereits gültig zustande gekommen ist, kein Ankündigungssignal nach 17.00 Uhr gegeben.
9. Segelanweisungen:
Die Segelanweisungen sind bei der Registrierung erhältlich.
10. Bahnen:
Es werden Standardkurse mit einer Sollzeit von 20 Minuten gesegelt.
11. Wertung:
Es sind 15 Wettfahrten mit zwei Streichung vorgesehen. Werden weniger als 8 Wettfahrten gewertet, erfolgt keine Streichung. Werden weniger als 13 Wf gesegelt, so gibt es nur eine Streichung. Sollten nicht mindestens 7 Wettfahrten gewertet werden können, gilt die Serie nicht als Meisterschaft. Wertung nach dem Low-Point-System (WRS Anhang A).
12. Betreuerboote:
Betreuerboote sind nur beschränkt zugelassen. Sie müssen bis Nennschluss beim Veranstalter gemeldet werden. Spätere einlangende Anmeldungen können nicht berücksichtigt werden. Die Nichterteilung einer Fahrtgenehmigung ist kein Grund für Wiedergutmachung. [DP]
13. Funkverkehr:
Außer im Notfall darf ein Boot während der Wettfahrt weder Sprach-mitteilungen noch Daten senden noch Sprachmitteilungen oder Daten empfangen, die nicht allen Booten zur Verfügung stehen.
14. Preise:
14.1 Der/Die siegreiche TeilnehmerIn bzw. die siegreiche Mannschaft erhält den Titel “Österreichischer Klassenmeister 2017 in der 29er Klasse”. Voraussetzung ist die österreichische Staatsbürgerschaft sämtlicher Mannschaftsmitglieder. Bei jeder anderen Kombination der Staatsbürgerschaft der Mannschaftsmitglieder erhält sie/er den Titel “Internationaler Klassenmeister 2017 von Österreich“, und dem besten bzw. der besten als Österreicher gestarteten Mannschaft wird der Titel “Österreichischer Klassenmeister/In” zuerkannt.
14.2 Punktpreise für die ersten drei Boote
14.3. Erinnerungspreise für alle bei der Siegerehrung anwesenden Teilnehmer
15. Haftung, Bilder, Daten:
15.1. Jeder Teilnehmer verpflichtet sich durch die Meldung und/oder Teilnahme die Wettfahrtregeln Segeln 2017-2020, die Regeln der guten, sportlichen Seemannschaft, sowie alle sonstigen für diese Veranstaltung gültigen Regeln und das Verbandsrecht der Segelverbände und die Rechtsnormen zu beachten und segelt gemäß Regel 4 WRS und der Annahme dieser Ausschreibung auf eigene Gefahr.
15.2. Die Veranstalter/Sponsoren, deren Organe und Gehilfen schließen jegliche Haftung für Schäden - welcher Art und Ursache auch immer - zu Wasser und zu Land, beispielsweise jene an Besatzung/Mannschaft, am Material und für Vermögensschäden, aus. Dieser Haftungsausschluss gilt für Schadenseintritte vor, während und nach der Veranstaltung, jedoch nicht (a) bei Vorsatz oder krass grober Fahrlässigkeit, (b) für Personenschäden bei grober Fahrlässigkeit, (c) für Personenschäden falls ausnahmsweise § 6 Abs 1 Z 9 KSchG anzuwenden wäre.
15.3. Im gleichen Ausmaß verzichtet jeder Teilnehmer auch auf seine Schadenersatzansprüche gegenüber allen Personen, die (a) für die Durchführung der Regatta (zB Wettfahrtleiter) oder als Schiedsrichter verantwortlich sind und/oder (b) die dem Veranstalter auf dessen Wunsch oder Auftrag behilflich sind.
15.4. Die Beweislast für das leicht und grob fahrlässige Verschulden für Schäden durch unvorhersehbare und untypische Gefahren trifft den Teilnehmer.
15.5. Eine Haftung für abhanden gekommene Gegenstände oder durch Dritte verursachte Schäden, sowie für unvorhersehbare oder nicht typische Schäden wird ebenfalls ausgeschlossen.
15.6. Alle teilnehmenden Personen erklären sich mit Meldung und/oder Teilnahme damit einverstanden, dass von ihnen und ihren Booten/Material Aufnahmen in Bild und Ton hergestellt werden und diese zur Berichterstattung über die Veranstaltung und zu ihrer - auch künftigen - Bewerbung, sowie zur Förderung der Zwecke der veranstaltenden Vereine, zeitlich unbegrenzt veröffentlicht werden dürfen.
15.7. Bei minderjährigen Teilnehmern sind deren Willenserklärungen zusätzlich auch von ihrem gesetzlichen Vertreter bzw durch eine vom gesetzlichen Vertreter schriftlich - spezifisch dafür - bevollmächtigte Personen abzugeben.
15.8. Sonstiges: Die Organisation der Veranstaltung beginnt schon weit im Voraus. Eine Erstattung des Meldegelds oder der Anreisekosten ist nicht vorgesehen. In Ausnahmefällen und nur in dem Ausmaß, als sich der Veranstalter etwas erspart hat, wird Meldegeld ersetzt; nicht hingegen in Fällen von höherer Gewalt.
Allfällig notwendige Änderungen der Ausschreibung und sonstigen Regeln (zB Segelanweisungen) bleiben vorbehalten, werden jedoch zeitgerecht bekanntgegeben.
Sämtliche Preise, insbesondere Sach- und Erinnerungspreise, verfallen, wenn diese nicht persönlich bei der Siegerehrung abgeholt werden.
Für nicht der Sport(verbands)autonomie unterliegende Fragen, gilt das Recht der Republik Österreich, Gerichtsstand ist dabei das für St. Gilgen örtlich und sachlich zuständige Gericht.
16. Versicherung:
Alle teilnehmenden Boote müssen eine gültige Haftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens € 1.500.000,- pro Schadensfall oder dem Äquivalent davon haben.
17. Weitere Informationen: www.uyc-wolfgangsee.at
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