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NOR Drachenkristall 2022

Drachenkristall

 SP Drachen

27.8.-28.8.2022, UYC Wolfgangsee, St. Gilgen

Ausschreibung

OeSV EDV Nummer 10676

 1. Regeln

1.1. Die Veranstaltung unterliegt den Regeln, die in den „Wettfahrtregeln Segeln“ (WRS) festgelegt sind.
Zusätzlich gelten die Wettfahrtordnung des OeSV, die Allgemeinen Segelanweisungen des OeSV, die ergänzenden Segelanweisungen des UYC-Wolfgangsees und diese Ausschreibung.
1.2. Sollten die Klassenbestimmungen nicht Höherwertiges vorschreiben, so gilt ISO-Norm 12402‑5 (oder gleichwertig) als Mindestanforderung für persönliche Auftriebsmittel. Die Verwendung von aufblasbaren Auftriebsmitteln (Automatikwesten) ist nur zulässig, wenn diese in den anzuwendenden Klassenvorschriften ausdrücklich erlaubt wird.
1.3. Es gelten die Bestimmungen der Anti-Doping-Regelungen von World Sailing und des Anti-Doping-Bundesgesetzes. Wegen Dopings suspendierte oder gesperrte Sportlerinnen und Sportler sowie Betreuungspersonen sind nicht zur Teilnahme an der Veranstaltung
1.4.Je nach aktueller Lage der Covid-19-Pandemie kann es für die Veranstaltung besondere Bestimmungen geben. Soweit sie die Teilnahmeberechtigung betreffen (z.B. negativer Covid‑19‑Test erforderlich), werden diese dann als Anhang zur Ausschreibung möglichst zeitgerecht veröffentlicht. Soweit sie das Verhalten bei der Veranstaltung betreffen (z.B. Abstände, Tragen eines MNS) werden diese als „Covid-19 Bestimmungen“ an der Tafel für Bekanntmachungen veröffentlicht und haben den Status einer Regel im Sinne der WRS. [DP]
1.5. Anhang T (Schlichtung) wird angewendet.

 2. Werbung

Boote können verpflichtet werden, vom Veranstalter gewählte und bereitgestellte Werbung anzubringen. [DP]

 3. Teilnahmeberechtigung und Meldung

3.1 International offen für alle Boote der Klasse Drachen, die im Bootsregister eines von World Sailing anerkannten Vereines eingetragen sind, den Klassenbestimmungen entsprechen und gegen Haftpflichtschäden versichert sind.    
3.2 Die Steuerleute und Vorschoter*innen müssen Mitglied eines Verbandsvereins, Einzelmitglied des OeSV oder eines anderen von World Sailing anerkannten nationalen Verbandes sein.   
3.3 Die Steuerleute müssen im Besitz des vom OeSV ausgestellten Bfa-Binnen oder eines Bodensee-Schifferpatents sein oder ein gleichwertiges Dokument eines ausländischen Verbandes vorlegen können.
3.4 Teilnahmeberechtigte Boote melden, indem sie bis zum 12.8.2022 das Online-Formular unter www.uyc-wolfgangsee.at ausfüllen.
3.5 Nachmeldungen werden bei einer Nachmeldegebühr von € 30.- entgegengenommen, so sie rechtzeitig vor Ende der Registrierung einlangen.
3.6 Es gilt eine Mindestnennung von 10 Booten bei Meldeschluss (12.8.2022) Wird diese Mindestanzahl nicht erreicht, so kann die Veranstaltung abgesagt werden.
3.7 Ein Boot ist nur dann teilnahmeberechtigt, wenn es die Registrierung abgeschlossen sowie alle Crewmitglieder den Haftungsausschluss (Haftung, Bilder, Daten) unterschrieben haben.

4. Meldegebühr

Die Meldegebühr beträgt € 130.-, bar bei der Registrierung.(Nachmeldungen € 160.-)

 5. Registrierung

Kontrolle von Messbrief, Haftpflichtversicherungsnachweis, OeSV-Mitgliedskarten und Segelführerschein; Ausgabe der Segelanweisungen:           
27.8.2022 von 9:30 bis 11:30 im Regattabüro des UYC Wolfgangsees

6. Ausrüstungskontrolle

Ausrüstungskontrollen können während der gesamten Veranstaltung durchgeführt werden.

7. Erstes Ankündigungssignal

27.8..2022, 13:00

8. Letztes Ankündigungssignal

Am 28.8.2022 wird, wenn die Serie bereits gültig zustande gekommen ist, kein Ankündigungssignal nach 15.00Uhr gegeben.

 9. Segelanweisungen

Die Segelanweisungen sind bei der Registrierung erhältlich.

 10. Bahnen

Es werden Standardkurse mit einer Sollzeit von 50 Minuten gesegelt.

 11. Wertung

Es sind 5 Wettfahrten vorgesehen. Werden 4 oder mehr Wettfahrten gewertet, ist die Wertung der Serie eines Bootes gleich der Summe seiner Wertungen in den Wettfahrten ausgenommen seine schlechteste Wertung. Werden weniger als 4 Wettfahrten gewertet, ist die Wertung der Serie eines Bootes gleich der Summe seiner Wertungen in den Wettfahrten. Werden weniger als 3 Wettfahrten geseget, so gilt die Serie nicht als Schwerpunkt.

 12. Betreuerboote

Betreuerboote sind nur beschränkt zugelassen. Sie müssen bis zum Nennschluss beim Veranstalter per email gemeldet werden. Die Nichterteilung einer Fahrtgenehmigung ist kein Grund für Wiedergutmachung. [DP]

 13. Liegeplätze, Parkplätze

Alle Boote müssen auf den zugewiesenen Liegeplätzen, alle Autos und Hänger (sofern sie im Clubgelänge parken) auf den zugewiesenen Parkplätzen abgestellt werden. [DP]

 14. Funkverkehr

Außer im Notfall darf ein Boot während der Wettfahrt weder Sprachmitteilungen noch Daten senden noch Sprachmitteilungen oder Daten empfangen, die nicht allen Booten zur Verfügung stehen. [DP]

 15. Preise

15.1 Punktpreise
15.2 Erinnerungspreise für alle bei der Siegerehrung anwesenden Teilnehmer*innen

 16. Social Events

Segleressen am 27.8. nach den Wettfahrten (im Nenngeld includiert)

17. Haftung, Bilder, Daten

17.1 Haftung: Jeder/Jede Teilnehmer*in verpflichtet sich durch die Meldung und/oder Teilnahme die Wettfahrtregeln Segeln, die Regeln der guten, sportlichen Seemannschaft, sowie alle sonstigen für diese Veranstaltung gültigen Regeln und das Verbandsrecht der Segelverbände und die Rechtsnormen zu beachten und segelt gemäß Regel 3 WRS und der Annahme dieser Ausschreibung auf eigene Gefahr.
Die Veranstalter/Sponsoren, deren Organe und Gehilfen schließen jegliche Haftung für Schäden - welcher Art und Ursache auch immer - zu Wasser und zu Land, beispielsweise jene an Besatzung/Mannschaft, am Material und für Vermögensschäden, aus. Dieser Haftungsausschluss gilt für Schadenseintritte vor, während und nach der Veranstaltung, jedoch nicht (a) bei Vorsatz oder krass grober Fahrlässigkeit, (b) für Personenschäden bei grober Fahrlässigkeit, (c) für Personenschäden falls ausnahmsweise § 6 Abs 1 Z 9 KSchG anzuwenden wäre.
Im gleichen Ausmaß verzichtet jeder/jede Teilnehmer*in auch auf seine/ihre Schadenersatzansprüche gegenüber allen Personen, die (a) für die Durchführung der Veranstaltung (zB Wettfahrtleiter*in) oder als Schiedsrichter*in verantwortlich sind und/oder (b) die dem Veranstalter auf dessen Wunsch oder Auftrag behilflich sind.
Die Beweislast für das leicht und grob fahrlässige Verschulden für Schäden durch unvorhersehbare und untypische Gefahren trifft den/die Teilnehmer*in.
Eine Haftung für abhanden gekommene Gegenstände oder durch Dritte verursachte Schäden, sowie für unvorhersehbare oder nicht typische Schäden wird ebenfalls ausgeschlossen.
17.2 Aufnahmen in Bild, Video und Ton: Alle teilnehmenden Personen erklären sich mit Meldung und/oder Teilnahme damit einverstanden, dass von ihnen und ihren Booten/Material Aufnahmen in Bild, Video und Ton hergestellt werden und diese zur Berichterstattung über die Veranstaltung und zu ihrer - auch künftigen - Bewerbung, sowie zur Förderung der Zwecke der veranstaltenden Vereine, zeitlich unbegrenzt veröffentlicht werden dürfen.
17.3 Daten: Alle teilnehmenden Personen erklären sich mit Meldung und/oder Teilnahme damit einverstanden, dass von ihnen bekanntgegebene persönlichen Daten im Rahmen der organisatorischen Durchführung der Veranstaltung gespeichert, genutzt, und an übergeordnete Sportorganisationen weitergegeben werden dürfen.
17.4 Minderjährige:Bei minderjährigen Teilnehmer*innen sind deren Willenserklärungen zusätzlich auch von ihrem gesetzlichen Vertreter bzw durch eine vom gesetzlichen Vertreter schriftlich - spezifisch dafür - bevollmächtigte Person abzugeben.

18. Sonstiges

Die Organisation der Veranstaltung beginnt schon weit im Voraus. Eine Erstattung des Meldegelds oder der Anreisekosten ist nicht vorgesehen. In Ausnahmefällen und nur in dem Ausmaß, als sich der Veranstalter etwas erspart hat, wird Meldegeld ersetzt; nicht hingegen in Fällen von höherer Gewalt.
Allfällig notwendige Änderungen der Ausschreibung und sonstigen Regeln (zB Segelanweisungen) bleiben vorbehalten, werden jedoch zeitgerecht bekanntgegeben.
Sämtliche Preise, insbesondere Sach- und Erinnerungspreise, verfallen, wenn diese nicht persönlich bei der Siegerehrung abgeholt werden.
Für nicht der Sport(verbands)autonomie unterliegende Fragen, gilt das Recht der Republik Österreich. Gerichtsstand ist dabei das für St.Gilgen örtlich und sachlich zuständige Gericht.

19. Wohnmobile/Camping

Es gibt Wohnmobilstellplätze in eingeschränkter Anzahl auf dem Clubgelände. Wohnmobile müssen bis Nennschluss mit einem email an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. angemeldet werden. (bitte angeben: groß/mittel/klein, Kennzeichen) Die Wohnmobilanmeldung wird von uns rückbestätigt. Ohne Rückbestätigung ist keine Nächtigung im Wohnmobil möglich!  Servicepauschale € 20.-. Zelten am Clubgelände ist nicht möglich. Campingplätze sind in ca. 4km Entfernung.

 20. Versicherung

Alle teilnehmenden Boote müssen eine gültige Haftpflichtversicherung, die auch das Regattarisiko abdeckt, mit einer Deckungssumme von mindestens € 1.500.000,- pro Schadensfall oder dem Äquivalent davon haben.

 21 Weitere Informationen

Weitere Informationen sind erhältlich unter: www.uyc-wolfgangsee.at

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