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NOR Skiff 2019

Skiffweekend 2019
 ÖSTM 49er / 49erFX
Schwerpunktregatta 29er

13.09.2019 – 15.09.2019
UYC Wolfgangsee
im Auftrag des Österreichischen Segelverbandes
ÖSV Freigabenummer: 44196

Ausschreibung

1. Regeln:

1.1: Die Regatta unterliegt den Regeln, die in den „Wettfahrtregeln Segeln“ 2017 - 2020 (WRS) festgelegt sind.
1.2: Zusätzlich gelten die Wettfahrtordnung des OeSV 2019, die Allgemeinen Segelanweisungen des OeSV 2019, die ergänzenden Segelanweisungen des UYC Wolfgangsees, die Durchführungsbestimmungen für Salzburger Landesmeisterschaften, die jeweiligen Klassenregeln, sowie diese Ausschreibung.
1.3: Der Vermerk [DP] in einer Regel der Ausschreibung. bedeutet, dass die Strafe für einen Verstoß gegen diese Regel, im Ermessen des Protestkomitees, geringer als eine Disqualifikation sein kann.
1.4: Sollten die Klassenbestimmungen nicht höherwertiges vorschreiben, so gilt ISA-Norm 12402-5 (oder gleichwertig)als Mindestanforderung für persönliche Auftriebsmittel.
1.5: Es gelten die Bestimmungen der Anti-Doping-Regelungen von World Sailing und des Anti-Doping-Bundesgesetzes 2007. Wegen Dopings suspendierte oder gesperrte Sportlerinnen und Sportler sowie Betreuungspersonen sind nicht zur Regattateilnahme zugelassen.

2. Werbung:

Boote können verpflichtet werden, vom Veranstalter gewählte und bereitgestellte Werbung anzubringen. [DP]

3. Teilnahmeberechtigung und Meldung:

3.1: International offen für alle Boote der Klassen 49er, 49erFX, 29er, die im Bootsregister eines von World Sailing anerkannten Vereines eingetragen sind, den Klassenbestimmungen entsprechen und gegen Haftpflichtschäden (Mindestdeckung Euro 1.500.000) versichert sind.  
3.2: Die Steuerleute und Vorschoter müssen Mitglied eines Verbandsvereins, Einzelmitglied des OeSV oder eines anderen von World Sailing anerkannten nationalen Verbandes sein. Österreichische Teilnehmer der ÖSTM (49er/49erFX) müssen Mitglied bei der österr. 49er Klassenvereinigung sein (Beitritt bei der Registrierung möglich)
3.3: Die Steuerleute müssen im Besitz des vom ÖSV ausgestellten BFA Binnen sein, oder ein gleichwertiges Dokument eines ausländischen Verbandes vorlegen können.
3.4: Teilnahmeberechtigte Boote melden, indem sie bis zum 06.09.2019 das Online-Formular unter www.uyc-wolfgangsee.at ausfüllen.
3.5: Nachmeldungen werden bei einer Nachmeldegebühr von € 30 entgegengenommen, so sie rechtzeitig vor Ende der Registrierung einlangen.
3.6: Ein Boot ist nur dann teilnahmeberechtigt, wenn es die Registrierung abgeschlossen und es die vorgesehenen Kontrollen der Vermessung und der Ausrüstung durchlaufen hat, sowie der Haftungsausschluss (Haftung, Bilder, Daten) und die Unterwerfung unter die Anti-Doping Regularien und den zugehörigen nationalen Spruchkörpern (ÖADR und unabhängige Schiedskommission) bei der Registrierung unterschrieben wurde.

4. Meldegebühr:

Die Meldegebühr beträgt € 80, bar bei der Registrierung.

5. Registrierung/Vermessung und Ausrüstungskontrolle:

Kontrolle von Messbrief, Haftpflichtversicherungsnachweis, OeSV-Mitgliedskarten und Segelführerschein; Ausgabe der Segelanweisungen:
29er:14.09.2019, 9:00 - 11:00
49er/FX: 13.09.2019, 8:00 - 10:00
im Regattabüro des UYC Wolfgangsees

Vermessungs- und Ausrüstungskontrolle (49er/FX):
FR 13.09.2019, 8:00 - 10:00

6. Erster Start:

49er/FX: FR 13.09.2019, 12:30
29er: SA 14.09.2019, 12:30

7. Letzte Startmöglichkeit:

Am 15.09.2019 wird, wenn die Serie bereits gültig zustande gekommen ist, kein Ankündigungssignal nach 17:00 Uhr gegeben. Ansonsten letzter Start in Absprache mit der Klassenvertretung.

8. Segelanweisungen:

Die Segelanweisungen sind bei der Registrierung erhältlich.

9. Bahnen:

Es werden Standardkurse mit einer Sollzeit von 20 Minuten gesegelt.

10. Wertung:

Es sind 15 Wettfahrten mit zwei Streichung vorgesehen. Werden weniger als 7 Wettfahrten gewertet, erfolgt keine Streichung. Werden weniger als 12 Wettfahrten gesegelt, erfolgt nur 1 Streichung. Sollten nicht mindestens 6 Wettfahrten gewertet werden können, gilt die Serie nicht als Staatsmeisterschaft. Wertung nach dem Low-Point-System (WRS Anhang A).

 11. Betreuerboote:

Betreuerboote sind nur beschränkt zugelassen. Sie müssen bis Nennschluss beim Veranstalter gemeldet werden. Spätere einlangende Anmeldungen können nicht berücksichtigt werden. Die Nichterteilung einer Fahrtgenehmigung ist kein Grund für Wiedergutmachung. [DP] Betreuerboote müssen registriert und gekennzeichnet werden. [DP]

12. Liegeplätze:

Alle Boote müssen auf den zugewiesenen Liegeplätzen abgestellt werden. [DP]

13. Funkverkehr:

Außer im Notfall darf ein Boot während der Wettfahrt weder Sprachmitteilungen noch Daten senden noch Sprachmitteilungen oder Daten empfangen, die nicht allen Booten zur Verfügung stehen. [DP]

14. Preise:

49er/ 49erFX Damen: Der/Die siegreiche TeilnehmerIn bzw. die siegreiche Mannschaft erhält die Ehrenpreise des OeSV und den Titel “Österreichischer Staatsmeister/in 2019 in der 49er (bzw. 49erFX) Klasse”. Voraussetzung ist die österreichische Staatsbürgerschaft sämtlicher Mannschaftsmitglieder. Bei jeder anderen Kombination der Staatsbürgerschaft der Mannschaftsmitglieder erhält sie/er den Titel “Internationaler Meister 2019 von Österreich“, und dem besten bzw. der besten als Österreicher gestarteten Mannschaft wird der Titel “Österreichischer Staatsmeister/In” (inkl. der Ehrenpreise) zuerkannt.
Alle Klassen: Punktpreise für die jeweils ersten 3 Boote
Erinnerungspreise für alle bei der Siegerehrung anwesenden Teilnehmer

15. Haftung, Bilder, Daten:

Jeder Teilnehmer verpflichtet sich durch die Meldung und/oder Teilnahme die Wettfahrtregeln Segeln 2017-2020, die Regeln der guten, sportlichen Seemannschaft, sowie alle sonstigen für diese Veranstaltung gültigen Regeln und das Verbandsrecht der Segelverbände und die Rechtsnormen zu beachten und segelt gemäß Regel 4 WRS und der Annahme dieser Ausschreibung auf eigene Gefahr.
Die Veranstalter/Sponsoren, deren Organe und Gehilfen schließen jegliche Haftung für Schäden - welcher Art und Ursache auch immer - zu Wasser und zu Land, beispielsweise jene an Besatzung/Mannschaft, am Material und für Vermögensschäden, aus. Dieser Haftungsausschluss gilt für Schadenseintritte vor, während und nach der Veranstaltung, jedoch nicht (a) bei Vorsatz oder krass grober Fahrlässigkeit, (b) für Personenschäden bei grober Fahrlässigkeit, (c) für Personenschäden falls ausnahmsweise § 6 Abs 1 Z 9 KSchG anzuwenden wäre.
Im gleichen Ausmaß verzichtet jeder Teilnehmer auch auf seine Schadenersatzansprüche gegenüber allen Personen, die (a) für die Durchführung der Regatta (zB Wettfahrtleiter) oder als Schiedsrichter verantwortlich sind und/oder (b) die dem Veranstalter auf dessen Wunsch oder Auftrag behilflich sind.
Die Beweislast für das leicht und grob fahrlässige Verschulden für Schäden durch unvorhersehbare und untypische Gefahren trifft den Teilnehmer.
Eine Haftung für abhanden gekommene Gegenstände oder durch Dritte verursachte Schäden, sowie für unvorhersehbare oder nicht typische Schäden wird ebenfalls ausgeschlossen.

15.1: Aufnahmen in Bild und Ton: Alle teilnehmenden Personen erklären sich mit Meldung und/oder Teilnahme damit einverstanden, dass von ihnen und ihren Booten/Material Aufnahmen in Bild und Ton hergestellt werden und diese zur Berichterstattung über die Veranstaltung und zu ihrer - auch künftigen - Bewerbung, sowie zur Förderung der Zwecke der veranstaltenden Vereine, zeitlich unbegrenzt veröffentlicht werden dürfen.

15.2: Minderjährige: Bei minderjährigen Teilnehmern sind deren Willenserklärungen zusätzlich auch von ihrem gesetzlichen Vertreter bzw durch eine vom gesetzlichen Vertreter schriftlich - spezifisch dafür - bevollmächtigte Personen abzugeben.

15.3: Sonstiges: Die Organisation der Veranstaltung beginnt schon weit im Voraus. Eine Erstattung des Meldegelds oder der Anreisekosten ist nicht vorgesehen. In Ausnahmefällen und nur in dem Ausmaß, als sich der Veranstalter etwas erspart hat, wird Meldegeld ersetzt; nicht hingegen in Fällen von höherer Gewalt.

Allfällig notwendige Änderungen der Ausschreibung und sonstigen Regeln (zB Segelanweisungen) bleiben vorbehalten, werden jedoch zeitgerecht bekanntgegeben.

Sämtliche Preise, insbesondere Sach- und Erinnerungspreise, verfallen, wenn diese nicht persönlich bei der Siegerehrung abgeholt werden.

Für nicht der Sport(verbands)autonomie unterliegende Fragen, gilt das Recht der Republik Österreich, Gerichtsstand ist dabei das für St. Gilgen örtlich und sachlich zuständige Gericht.

16. Versicherung:

Alle teilnehmenden Boote müssen eine gültige Haftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens € 1.500.000,- pro Schadensfall oder dem Äquivalent davon haben.

17. Camping:

Es gibt Wohnmobilstellplätze in eingeschränkter Anzahl auf dem Clubgelände. Wohnmobile müssen bei der Meldung angegeben werden (anklicken im Meldeformular, Servicepauschale € 10.-). Zelten am Clubgelände ist nicht möglich. Campingplätze sind in ca. 4km Entfernung.

18. Weitere Informationen:

Weitere Informationen: www.uyc-wolfgangsee.at

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