NOR 2020 Drachen

Drachenkristall 2020, int. Schwerpunktregatta Drachen

Salzburger Landesmeisterschaft

22. - 23. August 2020, UYC Wolfgangsee,
im Auftrag des Österreichischen Segelverbandes

Ausschreibung

OeSV EDV Nummer 9242

 1 Regeln

1.1 Die Regatta unterliegt den Regeln, die in den „Wettfahrtregeln Segeln“ (WRS) festgelegt sind.
1.2 Zusätzlich gelten die Wettfahrtordnung des OeSV 2020, die Allgemeinen Segelanweisungen des OeSV 2020, die ergänzenden Segelanweisungen des UYC Wolfgangsees, die Durchführungsbestimmungen für Salzburger Landesmeisterschaften, sowie diese Ausschreibung.
1.3 Der Vermerk [DP] in einer Regel der Ausschreibung. bedeutet, dass die Strafe für einen Verstoß gegen diese Regel, im Ermessen des Protestkomitees, geringer als eine Disqualifikation sein kann.
1.4 Sollten die Klassenbestimmungen nicht höherwertiges vorschreiben, so gilt ISO-Norm 12402‑5 (oder gleichwertig) als Mindestanforderung für persönliche Auftriebsmittel. Die Verwendung von aufblasbaren Auftriebsmitteln (Automatikwesten) ist nur zulässig, wenn sie in den anzuwendenden Klassenvorschriften ausdrücklich erlaubt werden.
1.5 Es gelten die Bestimmungen der Anti-Doping-Regelungen von World Sailing und des Anti-Doping-Bundesgesetzes 2007. Wegen Dopings suspendierte oder gesperrte Sportlerinnen und Sportler sowie Betreuungspersonen sind nicht zur Regattateilnahme zugelassen.

2 Werbung

Boote können verpflichtet werden, vom Veranstalter gewählte und bereitgestellte Werbung anzubringen. [DP]

3 Teilnahmeberechtigung und Meldung

3.1 International offen für alle Boote der Klasse Drachen, die im Bootsregister eines von World Sailing anerkannten Vereines eingetragen sind, den Klassenbestimmungen entsprechen und gegen Haftpflichtschäden (Mindestdeckung Euro 1.500.000) versichert sind. 
3.2 Die Steuerleute und Vorschoter müssen Mitglied eines Verbandsvereins, Einzelmitglied des OeSV oder eines anderen von World Sailing anerkannten nationalen Verbandes sein.
3.3 Die Steuerleute müssen im Besitz des vom OeSV ausgestellten Bfa-Binnen oder eines Bodensee-Schifferpatents sein, oder ein gleichwertiges Dokument eines ausländischen Verbandes vorlegen können.
3.4 Teilnahmeberechtigte Boote melden, indem sie das Online-Formular unter www.uyc-wolfgangsee.at bis zum Nennschluss ausfüllen.
3.5 Nachmeldungen werden bei einer Nachmeldegebühr von € 30.- entgegengenommen, so sie rechtzeitig vor Ende der Registrierung einlangen.
3.6 Es gilt eine Mindestnennung von 7 Booten bei Meldeschluss (16.8.2020). Wird diese Mindestanzahl nicht erreicht, so kann die Regatta abgesagt werden.
3.7 Ein Boot ist nur dann teilnahmeberechtigt, wenn es die Registrierung abgeschlossen und es die vorgesehenen Kontrollen der Vermessung und der Ausrüstung durchlaufen hat, sowie alle Crewmitglieder den Haftungsausschluss (Haftung, Bilder, Daten) und die Unterwerfung unter die Anti-Doping Regularien und den zugehörigen nationalen Spruchkörpern (ÖADR und unabhängige Schiedskommission) bei der Registrierung unterschreiben haben.

4 Meldeschluss / Meldegebühr

Meldeschluss ist am 16.8.2020
Die Meldegebühr beträgt € 130.- (bar bei der Registrierung)
Bei Nennung nach Meldeschluss beträgt die Meldegebühr € 150.-

5 Registrierung

Kontrolle von Messbrief, Haftpflichtversicherungsnachweis, OeSV-Mitgliedskarten und Segelführerschein; Ausgabe der Segelanweisungen:        
SA 22.8.2020 von 9:00 bis 11:00 im Regattabüro des UYC Wolfgangsees.

6 Erstes Ankündigungssignal

SA 22.8.2020, 12:30

7 Letztes Ankündigungssignal

Am SO wird, wenn die Serie bereits gültig zustande gekommen ist, kein Ankündigungssignal nach 15.30 Uhr gegeben.

8 Segelanweisungen

Die Segelanweisungen sind bei der Registrierung erhältlich.

9 Bahnen

Es werden Kures mit einer Sollzeit von 50 Minuten gesegelt.   

10 Wertung

Es sind 5 Wettfahrten einer Streichungen vorgesehen. Werden weniger als 4 Wettfahrten gewertet, erfolgt keine Streichung. Wertung nach dem Low-Point-System (WRS Anhang A).

11 Betreuerboote

Betreuerboote sind nur beschränkt zugelassen. Sie müssen bis zum Nennschluss beim Veranstalter gemeldet werden. Betreuerboote müssen mit einer Flagge (bei der Regsitrierung erhältlich) gekennzeichnet sein, und bei Bedarf als Rettungsboote zur Verfügung stehen. Die Nichterteilung einer Fahrtgenehmigung ist kein Grund für Wiedergutmachung. [DP]

12 Liegeplätze

Alle Boote müssen auf den zugewiesenen Liegeplätzen abgestellt werden. [DP]

13 Funkverkehr

Außer im Notfall darf ein Boot während der Wettfahrt weder Sprachmitteilungen noch Daten senden noch Sprachmitteilungen oder Daten empfangen, die nicht allen Booten zur Verfügung stehen. [DP]

14 Preise

14.1 Wanderpreis
14.2 Punktepreise
14.3 Erinnerungspreise für alle bei der Siegerehrung anwesenden Teilnehmer

 15 Haftung, Bilder, Daten

Jeder Teilnehmer verpflichtet sich durch die Meldung und/oder Teilnahme die Wettfahrtregeln Segeln 2017-2020, die Regeln der guten, sportlichen Seemannschaft, sowie alle sonstigen für diese Veranstaltung gültigen Regeln und das Verbandsrecht der Segelverbände und die Rechtsnormen zu beachten und segelt gemäß Regel 4 WRS und der Annahme dieser Ausschreibung auf eigene Gefahr.
Die Veranstalter/Sponsoren, deren Organe und Gehilfen schließen jegliche Haftung für Schäden - welcher Art und Ursache auch immer - zu Wasser und zu Land, beispielsweise jene an Besatzung/Mannschaft, am Material und für Vermögensschäden, aus. Dieser Haftungsausschluss gilt für Schadenseintritte vor, während und nach der Veranstaltung, jedoch nicht (a) bei Vorsatz oder krass grober Fahrlässigkeit, (b) für Personenschäden bei grober Fahrlässigkeit, (c) für Personenschäden falls ausnahmsweise § 6 Abs 1 Z 9 KSchG anzuwenden wäre.
Im gleichen Ausmaß verzichtet jeder Teilnehmer auch auf seine Schadenersatzansprüche gegenüber allen Personen, die (a) für die Durchführung der Regatta (zB Wettfahrtleiter) oder als Schiedsrichter verantwortlich sind und/oder (b) die dem Veranstalter auf dessen Wunsch oder Auftrag behilflich sind.
Die Beweislast für das leicht und grob fahrlässige Verschulden für Schäden durch unvorhersehbare und untypische Gefahren trifft den Teilnehmer.
Eine Haftung für abhanden gekommene Gegenstände oder durch Dritte verursachte Schäden, sowie für unvorhersehbare oder nicht typische Schäden wird ebenfalls ausgeschlossen.
15.1 Aufnahmen in Bild und Ton: Alle teilnehmenden Personen erklären sich mit Meldung und/oder Teilnahme damit einverstanden, dass von ihnen und ihren Booten/Material Aufnahmen in Bild und Ton hergestellt werden und diese zur Berichterstattung über die Veranstaltung und zu ihrer - auch künftigen - Bewerbung, sowie zur Förderung der Zwecke der veranstaltenden Vereine, zeitlich unbegrenzt veröffentlicht werden dürfen.
15.2 Minderjährige: Bei minderjährigen Teilnehmern sind deren Willenserklärungen zusätzlich auch von ihrem gesetzlichen Vertreter bzw durch eine vom gesetzlichen Vertreter schriftlich - spezifisch dafür - bevollmächtigte Personen abzugeben.
15.3 Sonstiges: Die Organisation der Veranstaltung beginnt schon weit im Voraus. Eine Erstattung des Meldegelds oder der Anreisekosten ist nicht vorgesehen. In Ausnahmefällen und nur in dem Ausmaß, als sich der Veranstalter etwas erspart hat, wird Meldegeld ersetzt; nicht hingegen in Fällen von höherer Gewalt.
Allfällig notwendige Änderungen der Ausschreibung und sonstigen Regeln (zB Segelanweisungen) bleiben vorbehalten, werden jedoch zeitgerecht bekanntgegeben.
Sämtliche Preise, insbesondere Sach- und Erinnerungspreise, verfallen, wenn diese nicht persönlich bei der Siegerehrung abgeholt werden.
Für nicht der Sport(verbands)autonomie unterliegende Fragen, gilt das Recht der Republik Österreich, Gerichtsstand ist dabei das für St. Gilgen örtlich und sachlich zuständige Gericht.

16 Parkplätze/Wohnmobile

Parkplätze für PKW und Anhänger werden durch den Veranstalter zugewiesen.
Es gibt Wohnmobilstellplätze in eingeschränkter Anzahl auf dem Clubgelände. Wohnmobile müssen bis Nennschluss mit einem email an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! angemeldet werden. (bitte angeben: groß/mittel/klein, Kennzeichen) Die Wohnmobilanmeldung wird von uns rückbestätigt. Ohne Rückbestätigung ist keine Nächtigung im Wohnmobil möglich!  Servicepauschale € 20.-. Zelten am Clubgelände ist nicht möglich. Campingplätze sind in ca. 4km Entfernung.

17 Versicherung

Alle teilnehmenden Boote müssen eine gültige Haftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens € 1.500.000,- pro Schadensfall oder dem Äquivalent davon haben.

Weitere Informationen sind erhältlich unter: www.uyc-wolfgangsee.at          

Zusätzliche Informationen