Regattaförderung
Förderungsrichtlinien für Regattasegler des UYC Wolfgangsee
Gültig ab 2020
Diese Richtlinien gelten für Mitglieder des UYC Wolfgangsee, die in olympischen Klassen, in Klassen in denen ÖSTM, ÖM oder ÖKM gesegelt werden, und in den ÖSV geförderten Jugendklassen (Optimist, Zoom8, 420er, 29er, LaserR) für den UYC Wolfgangsee an den Start gehen.
Bundesligaregatten werden nicht zusätzlich gefördert, da die Nenngelder ohnehin vom Club bezahlt werden. Sie können allerdings angeführt werden, um die Mindestanzahl von 5 Regatten zu erreichen.
Die Förderungen und Prämien werden nicht automatisch ausbezahlt. Ansuchen sind bis spätestens 25. Oktober des jeweiligen Jahres an den Vorstand zu richten. Das Formular ist auf der Homepage des UYC Wolfgangsee verfügbar. Die Förderung umfasst einen Sockelbetrag sowie eine leistungsabhängige Erfolgsprämie.
A. Sockelbetrag
1. Gefördert werden jene Regattasegler, die im jeweiligen Kalenderjahr mindestens fünf Regatten (SP bzw. international) im In- oder Ausland für den UYC Wolfgangsee segeln. Als Unterstützung werden pro Regatta und Mannschaft folgende Subventionen zuerkannt:
SP in Österreich oder Bayern | WM, EM, WC, EC (Ausland) | sonstige Auslandsregatten | |
Einmannboot | 65.- | 165.- | 115.- |
Zweimannboot | 100.- | 250.- | 175.- |
Mannschaftsboot (mehr als 2-Mann) | 135.- | 330.- | 230.- |
Die angeführten Beträge gelten bis zur Vollendung des 35. Lebensjahres. Für Steuerleute und Crewmitglieder über 35 Jahren wird bei Erreichen obigen Limits (mind. 5 Regatten) der Mitgliedsbeitrag für das nächste Jahr erlassen.
Segler in den ÖSV geförderten Jugendklassen Zoom8, 420er,29er, LaserR und in olympischen Klassen erhalten zumindest das Nenngeld (ohne Zuschlag für verspätetes Nennen!). Ist das Nenngeld höher als der Sockelbetrag, so ist dies vom Segler nachzuweisen.
Segler des UYC Wolfgangsees in den ÖSV geförderten Jugendklassen 420er, 29er und in olympischen Klassen die als Vorschoter bei anderen Kaderseglern (nicht für den UYC Wolfgangsee) starten, erhalten 50% der Förderungen aus Punkt 1.
2. Optimist-Segler des UYC Wolfgangsee, welche Regatten (auch KR) außerhalb des Wolfgangsees bestreiten, aber nicht 5 SP im Jahr, erhalten einen pauschalierten Fahrtkostenzuschuss.
3. Der Besitz des Segelführerscheins „A“ ist ab dem 15. Lebensjahr Voraussetzung für die Zuerkennung einer Förderung.
4. Voraussetzung für den Erhalt der Sockelförderung ist die aktive Mitarbeit im UYC Wolfgangsee. Dies kann durch Übernahme von Aufgaben im Rahmen einer Veranstaltung unseres Clubs erfolgen, ebenso wie durch administrative oder organisatorische Leistungen. Koordiniert wird dies durch den Vorstand bzw. bei den Sportveranstaltungen durch den Oberbootsmann. Für Jugendsegler kann diese Leistung auch von den Eltern erbracht werden. Logistische Hilfe bei der Fahrt zu Regatten mit den eigenen Kindern gilt hier nicht als aktive Mitarbeit, sondern ist selbstverständlich.
B. Leistungsabhängige Förderung
Weltmeisterschaft, Olympische Spiele
1. Platz € 500,-
2. Platz € 400,-
3. Platz € 300,-
4. – 15. Platz € 200,-
EM, Weltcup, Eurolymp (Ausland)
1. Platz € 400,-
2. Platz € 300,-
3. Platz € 200,-
4. – 15. Pl. € 100,-
Europacup, Distriktmeisterschaft, nationale ausländische Meisterschaft
1. Platz € 300,-
2. Platz € 200,-
3. Platz € 100,-
4./5. Platz € 80,-
Österreichische Staatsmeisterschaft, Österreichische Bestenliste
1. Platz € 120,-
2. Platz € 100,-
3. Platz € 80,-
Die unter B. (leistungsabhängige Förderung) angegebenen Förderungen sind altersunabhängig und werden nur dann bezahlt, wenn die erreichte Platzierung ein Ergebnis im ersten Drittel darstellt.
FÖRDERUNGSANSUCHEN:
FÖRDERUNGSFORMULAR (xls-sheet zum Download)
Bitte dieses Formular verwenden, an den Oberbootsmann (Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!) mailen.
TERMIN: jeweils der 25. Oktober eines jeden Jahres. Verspätete Ansuchen werden ausnahmslos nicht berücksichtigt!
Dem Vorstand bleibt es vorbehalten, die Förderungsbeträge entsprechend zu verändern, sofern es die finanzielle Situation bzw. die Vereinspolitik des Vereins erfordern.