Ausschreibung Drachenkristall, Neptunpokal 2017

Schwerpunktregatta

Salzburger Landesmeisterschaft

DRACHENKRISTALL, NEPTUNPOKAL

14.07.2017 – 16.07.2017

Drachen

UYC Wolfgangsee 

 1. Regeln:

1.1 Die Regatta unterliegt den Regeln, die in den „Wettfahrtregeln Segeln“ (WRS) 2017-2020 festgelegt sind.

1.2 Zusätzlich gelten die aktuelle Wettfahrtordnung des OeSV, die aktuellen Allgemeinen Segelanweisungen des OeSV, die ergänzenden Segelanweisungen des UYC Wolfgangsees sowie diese Ausschreibung.

1.3 Der Vermerk [DP] in einer Regel der Ausschreibung bedeutet, dass die Strafe für einen Verstoß gegen diese Regel im Ermessen des Protestkomitees geringer als eine Disqualifikation sein kann.

1.4 Es gelten die Bestimmungen der Anti-Doping-Regelungen von World Sailing und des Anti-Doping-Bundesgesetzes 2007. Wegen Dopings suspendierte oder gesperrte Sportlerinnen und Sportler sowie Betreuungspersonen sind nicht zur Regattateilnahme zugelassen.

2. Werbung:

Boote können verpflichtet werden, vom Veranstalter gewählte und bereitgestellte Werbung anzubringen. [DP]

3. Teilnahmeberechtigung und Meldung:

3.1. International offen für alle Boote der Klasse Drachen, die im Bootsregister eines von World Sailing anerkannten Vereines eingetragen sind, den Klassenbestimmungen entsprechen und gegen Haftpflichtschäden (Mindestdeckung Euro 1.500.000) versichert sind.

3.2. Die Steuerleute und Vorschoter müssen Mitglied eines Verbandsvereins, Einzelmitglied des OeSV oder eines anderen von World Sailing anerkannten nationalen Verbandes sein.

3.3. Die Steuerleute müssen im Besitz des Segelführerscheines BFA Junior, BFA Binnen oder BFA FB 1 sein oder ein gleichwertiges Dokument eines ausländischen Verbandes vorlegen können.

3.4. Teilnahmeberechtigte Boote melden, indem sie bis zum 08.07.2017 das Online-Formular unter www.uyc-wolfgangsee.at ausfüllen.

3.5. Nachmeldungen werden bei einer Nachmeldegebühr von € 20.- entgegengenommen, so sie rechtzeitig vor Ende der Registrierung einlangen.

 4. Meldegebühr: Die Meldegebühr beträgt € 120.-

 5. Rahmenprogramm:

Im Nenngeld includiert: “Stegparty“ mit Jause und Musik nach den Wettfahrten am Freitag, Weißwurst-Frühschoppen am Sonntag.
Im Rahmen der Traditions Segeltage werden am Donnerstag, den 13.7., geschmückte Traditionsboote im Hafen präsentiert. Holzdrachen werden gebeten, daran teilzunehmen!

 6. Registrierung:

Kontrolle von Messbrief, Versicherungsnachweis, OeSV Mitgliedskarten und Segelführerschein; Ausgabe der Segelanweisungen:
FR 14.7. 2017, 09:00 – 11:00 Regattabüro des UYC Wolfgangsees

 7. Begrüßung und Steuermannsbesprechung: FR 14.07.2017, 11:00

 8. Erster Start: FR 14. 07.2017, 12:30

 9. Segelanweisungen: Die Segelanweisungen sind bei der Registrierung erhältlich.

 10. Bahnen: Es werden Klassikkurse gesegelt, am Sonntag eine „lange Wettfahrt“.

 11. Wertung:

Es sind 5 Wettfahrten mit einer Streichung vorgesehen. Werden weniger als 4 Wettfahrten gewertet, erfolgt keine Streichung.
Die Wertung zur SP erfolgt nach gesegelter Zeit, die Wertung zum Drachenkristall erfolgt nach folgenden YST Zahlen: Drachen Klassik (Holz/Holzmast): 109; Drache Klassik (Holz/Alumast): YST 108; Drache GFK YST 107
Wertung nach dem Low-Point-System (WRS Anhang A).

 12. Betreuerboote:

Betreuerboote sind nur beschränkt zugelassen. Sie müssen beim Veranstalter angemeldet werden. Die Nichterteilung einer Fahrtgenehmigung ist kein Grund für Wiedergutmachung. [DP]

13. Funkverkehr:

Außer im Notfall darf ein Boot während der Wettfahrt weder Sprach-mitteilungen noch Daten senden noch Sprachmitteilungen oder Daten empfangen, die nicht allen Booten zur Verfügung stehen.

14. Preise:

14.1. Punktpreise für die ersten drei Boote

14.2. Wanderpokal „Drachenkristall“: nach YST

14.3. Wanderpokal „Neptunpokal“: nur Holzrumpf

14.4. Erinnerungspreise für alle bei der Siegerehrung anwesenden Teilnehmer

15. Haftung, Bilder, Daten:

Jeder Teilnehmer verpflichtet sich durch die Meldung und/oder Teilnahme die Wettfahrtregeln Segeln 2017-2020, die Regeln der guten, sportlichen Seemannschaft, sowie alle sonstigen für diese Veranstaltung gültigen Regeln und das Verbandsrecht der Segelverbände und die Rechtsnormen zu beachten und segelt gemäß Regel 4 WRS und der Annahme dieser Ausschreibung auf eigene Gefahr.
Die Veranstalter/Sponsoren, deren Organe und Gehilfen schließen jegliche Haftung für Schäden - welcher Art und Ursache auch immer - zu Wasser und zu Land, beispielsweise jene an Besatzung/Mannschaft, am Material und für Vermögensschäden, aus. Dieser Haftungsausschluss gilt für Schadenseintritte vor, während und nach der Veranstaltung, jedoch nicht (a) bei Vorsatz oder krass grober Fahrlässigkeit, (b) für Personenschäden bei grober Fahrlässigkeit, (c) für Personenschäden falls ausnahmsweise § 6 Abs 1 Z 9 KSchG anzuwenden wäre.
Im gleichen Ausmaß verzichtet jeder Teilnehmer auch auf seine Schadenersatzansprüche gegenüber allen Personen, die (a) für die Durchführung der Regatta (zB Wettfahrtleiter) oder als Schiedsrichter verantwortlich sind und/oder (b) die dem Veranstalter auf dessen Wunsch oder Auftrag behilflich sind.
Die Beweislast für das leicht und grob fahrlässige Verschulden für Schäden durch unvorhersehbare und untypische Gefahren trifft den Teilnehmer.
Eine Haftung für abhanden gekommene Gegenstände oder durch Dritte verursachte Schäden, sowie für unvorhersehbare oder nicht typische Schäden wird ebenfalls ausgeschlossen.

Aufnahmen in Bild und Ton: Alle teilnehmenden Personen erklären sich mit Meldung und/oder Teilnahme damit einverstanden, dass von ihnen und ihren Booten/Material Aufnahmen in Bild und Ton hergestellt werden und diese zur Berichterstattung über die Veranstaltung und zu ihrer - auch künftigen - Bewerbung, sowie zur Förderung der Zwecke der veranstaltenden Vereine, zeitlich unbegrenzt veröffentlicht werden dürfen.

Minderjährige: Bei minderjährigen Teilnehmern sind deren Willenserklärungen zusätzlich auch von ihrem gesetzlichen Vertreter bzw durch eine vom gesetzlichen Vertreter schriftlich - spezifisch dafür - bevollmächtigte Personen abzugeben.

Sonstiges: Die Organisation der Veranstaltung beginnt schon weit im Voraus. Eine Erstattung des Meldegelds oder der Anreisekosten ist nicht vorgesehen. In Ausnahmefällen und nur in dem Ausmaß, als sich der Veranstalter etwas erspart hat, wird Meldegeld ersetzt; nicht hingegen in Fällen von höherer Gewalt.
Allfällig notwendige Änderungen der Ausschreibung und sonstigen Regeln (zB Segelanweisungen) bleiben vorbehalten, werden jedoch zeitgerecht bekanntgegeben.
Sämtliche Preise, insbesondere Sach- und Erinnerungspreise, verfallen, wenn diese nicht persönlich bei der Siegerehrung abgeholt werden.
Für nicht der Sport(verbands)autonomie unterliegende Fragen, gilt das Recht der Republik Österreich, Gerichtsstand ist dabei das für St. Gilgen örtlich und sachlich zuständige Gericht.

 16. Versicherung:

Alle teilnehmenden Boote müssen eine gültige Haftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens € 1.500.000,- pro Schadensfall oder dem Äquivalent davon haben.

17. Weitere Informationen: www.uyc-wolfgangsee.at

Zusätzliche Informationen