Ausschreibung Laser GP / ÖSTM 2019

40. Laser Grand Prix

ÖSTM Laser, LaserR Damen
ÖM LaserR Herren

15.8.-18.8.2019, UYC Wolfgangsee

im Auftrag des Österreichischen Segelverbandes

Ausschreibung

OeSV EDV Nummer 870, OeSV Freigabenummer 20190

1 Regeln

1.1 Die Regatta unterliegt den Regeln, die in den „Wettfahrtregeln Segeln“ (WRS) festgelegt sind.
1.2 Zusätzlich gelten die Wettfahrtordnung des OeSV 2019, die Allgemeinen Segelanweisungen des OeSV 2019, die ergänzenden Segelanweisungen des UYC Wolfgangsees, sowie diese Ausschreibung.
1.3 Der Vermerk [DP] in einer Regel der Ausschreibung. bedeutet, dass die Strafe für einen Verstoß gegen diese Regel, im Ermessen des Protestkomitees, geringer als eine Disqualifikation sein kann.
1.4 Sollten die Klassenbestimmungen nicht höherwertiges vorschreiben, so gilt ISO-Norm 12402‑5 (oder gleichwertig) als Mindestanforderung für persönliche Auftriebsmittel.
1.5 Es gelten die Bestimmungen der Anti-Doping-Regelungen von World Sailing und des Anti-Doping-Bundesgesetzes 2007. Wegen Dopings suspendierte oder gesperrte Sportlerinnen und Sportler sowie Betreuungspersonen sind nicht zur Regattateilnahme zugelassen.
1.6 Appendix P (Direct Judging) wird angewendet.

2 Werbung

Boote können verpflichtet werden, vom Veranstalter gewählte und bereitgestellte Werbung anzubringen. [DP]

3 Teilnahmeberechtigung und Meldung

3.1 International offen für alle Boote der Klasse(n) Laser, LaserR und Laser 4.7, die im Bootsregister eines von World Sailing anerkannten Vereines eingetragen sind, den Klassenbestimmungen entsprechen und gegen Haftpflichtschäden (Mindestdeckung Euro 1.500.000) versichert sind. 
3.2 Die Steuerleute müssen Mitglied eines Verbandsvereins, Einzelmitglied des OeSV oder eines anderen von World Sailing anerkannten nationalen Verbandes sein.
3.3 Die Steuerleute müssen im Besitz der OeSV Junior-Regattalizenz oder des vom OeSV ausgestellten BFA Binnen sein, oder ein gleichwertiges Dokument eines ausländischen Verbandes vorlegen können.
3.4  Die Steuerleute müssen Mitglied der Laser Klassenvereinigung sein.
3.5  Teilnahmeberechtigte Boote melden, indem sie das Online-Formular unter www.uyc-wolfgangsee.at ausfüllen. Nennschluss ist der 5.8.2019.
3.6 Nachmeldungen werden bis Ende der Registrierung angenommen, das Nenngeld ist entsprechend höher.
3.7 In der Klasse LaserR männlich (ÖM) gilt eine Mindestnennung von 15 Booten
bei Meldeschluss (5.8.2019). Wird diese Mindestanzahl nicht erreicht, so kann die Regatta abgesagt werden. Wird die Regatta durchgeführt und kommen ausreichend viele Wettfahrten zustande, so wird der Titel ungeachtet der Teilnehmerzahl vergeben.
In den Klassen Laser Standard und LaserR Damen gilt eine Mindestteilnehmerzahl von 2 Booten.
(ÖSTM, olympische Klasse). In der Klasse Laser 4.7 gilt eine Mindestnennung von 5 Booten bei Nennschluss. 
3.8 Ein Boot ist nur dann teilnahmeberechtigt, wenn es die Registrierung abgeschlossen und es die vorgesehenen Kontrollen der Vermessung und der Ausrüstung durchlaufen hat, sowie alle Crewmitglieder den Haftungsausschluss (Haftung, Bilder, Daten) und die Unterwerfung unter die Anti-Doping Regularien und den zugehörigen nationalen Spruchkörpern (ÖADR und unabhängige Schiedskommission) bei der Registrierung unterschreiben haben.

4 Meldegebühr

Die Meldegebühr beträgt € 70.- bar bei der Registrierung.
Nachnennungen werden bis Ende der Registrierung angenommen. Bei Nennung nach dem Nennschluss beträgt die Meldegebühr € 90.-
In der Meldegebühr sind 2 Segleressen enhalten.

5 Registrierung

Kontrolle von Messbrief, Haftpflichtversicherungsnachweis, OeSV-Mitgliedskarten, Mitgliedskarte der Klassenvereinigung und Segelführerschein; Ausgabe der Segelanweisungen:        
14.8.2019 von 18:00 - 20:00 und 15.8.2018 von 8:30 - 11:00 im Regattabüro des UYC Wolfgangsees.

6 Vermessungs- und Ausrüstungskontrolle  

Eine Vermessungs- und Ausrüstungskontrolle findet am 14.8.2019 ab 19:00 und am 15.8.2019 von 8:00 bis 11:00 im UYC Wolfgangsee statt.

7 Erstes Ankündigungssignal

15.8.2018, 13:00

8  Letztes Ankündigungssignal

  Am 18.8.2019 wird, wenn die Serie bereits gültig zustande gekommen ist, kein Ankündigungssignal nach 15:30 Uhr gegeben.

9 Segelanweisungen

Die Segelanweisungen sind bei der Registrierung erhältlich.

10 Bahnen

Es werden Standardkurse mit einer Sollzeit von 50 Minuten gesegelt.

11 Wertung

Es sind 10 Wettfahrten mit einer Streichung vorgesehen. Werden weniger als 5 Wettfahrten gewertet, erfolgt keine Streichung. Sollten nicht mindestens 4 Wettfahrten gewertet werden können, gilt die Serie nicht als Staatsmeisterschaft. 
Wertung nach dem Low-Point-System (WRS Anhang A).

12 Betreuerboote

Betreuerboote sind nur beschränkt zugelassen. Sie müssen bis 10.8.2019 beim Veranstalter gemeldet werden. Die Nichterteilung einer Fahrtgenehmigung ist kein Grund für Wiedergutmachung. [DP]

13 Liegeplätze

Alle Boote müssen auf den zugewiesenen Liegeplätzen abgestellt werden. [DP]

14 Funkverkehr

Außer im Notfall darf ein Boot während der Wettfahrt weder Sprachmitteilungen noch Daten senden noch Sprachmitteilungen oder Daten empfangen, die nicht allen Booten zur Verfügung stehen.

15 Preise

Folgende Preise werden vergeben:
16.1 Der/Die siegreiche TeilnehmerIn erhält Medaillen der BSO und den Titel “Österreichischer Staatsmeister/in 2019 in der Laser bzw. LaserR (Damen)Klasse”. Voraussetzung ist die österreichische Staatsbürgerschaft, ansonstenerhält sie/er den Titel “Internationaler Meister 2019 von Österreich in der Laser bzw. LaserR (Damen)Klasse”, und dem besten bzw. der besten als Österreicher gestarteten wird der Titel “Österreichischer Staatsmeister/In 2019 in der Laser bzw. LaserR (Damen)Klasse” (inkl. der Medaillen) zuerkannt.
Selbiges gilt für den Titel und die Medaillen der Österreichischen Meisterschaft der LaserR Herren.
16.2 Wanderpreise
16.3 Punktpreise für die ersten 3 Boote jeder Klasse
16.4 Erinnerungspreise für alle bei der Siegerehrung anwesenden Teilnehmer

16 Haftung, Bilder, Daten

Jeder Teilnehmer verpflichtet sich durch die Meldung und/oder Teilnahme die Wettfahrtregeln Segeln 2017-2020, die Regeln der guten, sportlichen Seemannschaft, sowie alle sonstigen für diese Veranstaltung gültigen Regeln und das Verbandsrecht der Segelverbände und die Rechtsnormen zu beachten und segelt gemäß Regel 4 WRS und der Annahme dieser Ausschreibung auf eigene Gefahr.
Die Veranstalter/Sponsoren, deren Organe und Gehilfen schließen jegliche Haftung für Schäden - welcher Art und Ursache auch immer - zu Wasser und zu Land, beispielsweise jene an Besatzung/Mannschaft, am Material und für Vermögensschäden, aus. Dieser Haftungsausschluss gilt für Schadenseintritte vor, während und nach der Veranstaltung, jedoch nicht (a) bei Vorsatz oder krass grober Fahrlässigkeit, (b) für Personenschäden bei grober Fahrlässigkeit, (c) für Personenschäden falls ausnahmsweise § 6 Abs 1 Z 9 KSchG anzuwenden wäre.
Im gleichen Ausmaß verzichtet jeder Teilnehmer auch auf seine Schadenersatzansprüche gegenüber allen Personen, die (a) für die Durchführung der Regatta (zB Wettfahrtleiter) oder als Schiedsrichter verantwortlich sind und/oder (b) die dem Veranstalter auf dessen Wunsch oder Auftrag behilflich sind.
Die Beweislast für das leicht und grob fahrlässige Verschulden für Schäden durch unvorhersehbare und untypische Gefahren trifft den Teilnehmer.
Eine Haftung für abhanden gekommene Gegenstände oder durch Dritte verursachte Schäden, sowie für unvorhersehbare oder nicht typische Schäden wird ebenfalls ausgeschlossen.
17.1 Aufnahmen in Bild und Ton
Alle teilnehmenden Personen erklären sich mit Meldung und/oder Teilnahme damit einverstanden, dass von ihnen und ihren Booten/Material Aufnahmen in Bild und Ton hergestellt werden und diese zur Berichterstattung über die Veranstaltung und zu ihrer - auch künftigen - Bewerbung, sowie zur Förderung der Zwecke der veranstaltenden Vereine, zeitlich unbegrenzt veröffentlicht werden dürfen.
17.2 Minderjährige
Bei minderjährigen Teilnehmern sind deren Willenserklärungen zusätzlich auch von ihrem gesetzlichen Vertreter bzw durch eine vom gesetzlichen Vertreter schriftlich - spezifisch dafür - bevollmächtigte Personen abzugeben.
17.3 Sonstiges
Die Organisation der Veranstaltung beginnt schon weit im Voraus. Eine Erstattung des Meldegelds oder der Anreisekosten ist nicht vorgesehen. In Ausnahmefällen und nur in dem Ausmaß, als sich der Veranstalter etwas erspart hat, wird Meldegeld ersetzt; nicht hingegen in Fällen von höherer Gewalt.
Allfällig notwendige Änderungen der Ausschreibung und sonstigen Regeln (zB Segelanweisungen) bleiben vorbehalten, werden jedoch zeitgerecht bekanntgegeben.
Sämtliche Preise, insbesondere Sach- und Erinnerungspreise, verfallen, wenn diese nicht persönlich bei der Siegerehrung abgeholt werden.
Für nicht der Sport(verbands)autonomie unterliegende Fragen, gilt das Recht der Republik Österreich, Gerichtsstand ist dabei das für St. Gilgen örtlich und sachlich zuständige Gericht.

17 Versicherung

Alle teilnehmenden Boote müssen eine gültige Haftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens € 1.500.000,- pro Schadensfall oder dem Äquivalent davon haben.

18 Camping, Wohnmobile

Parkplätze für PKW und Anhänger werden durch den Veranstalter zugewiesen.
Es gibt Wohnmobilstellplätze in eingeschränkter Anzahl (maximal 15 Stück) auf dem Clubgelände. Wohnmobile müssen bei der Meldung (vor Nennschluss!) angegeben werden (anklicken im Meldeformular). Die Wohnmobilregistrierung wird von uns rückbestätigt. Ohne Rückbestätigung ist keine Nächtigung im Wohnmobil möglich!  Servicepauschale € 20.-. Zelten am Clubgelände ist nicht möglich. Campingplätze sind in ca. 4km Entfernung.

Weitere Informationen: www.uyc-wolfgangsee.at

Zusätzliche Informationen